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Sozialwerke

Rettung der AHV unabdingbar

Der Bundesrat hat heute sein Projekt für die Stabilisierung der AHV (AHV 21) in die Vernehmlassung gegeben. Die AHV ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz. Diese gilt es finanziell zu sichern. Es muss aber auch dafür gesorgt werden, dass die arbeitende Generation nicht weitere massive Abgabelasten aufgebürdet bekommt. So setzt sich die SVP dafür ein, dass bereits in der Steuervorlage 17 die Rentenaltersangleichung von Frauen und Männern auf 65 Jahre eingebaut wird.

Die SVP verlangt eine Reform, die nicht nur durch neue Steuereinnahmen gedeckt wird. Bei der Verknüpfung der AHV-Vorlage mit der Steuervorlage 17 hat der Ständerat bereits ausschliesslich einnahmeseitige Massnahmen (Erhöhung des Bundesanteils und der Lohnbeiträge) beschlossen. Die SVP verlangt, dass die Anpassung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre ebenfalls in die Steuervorlage eingeflochten wird. Eine «Abfederung», die den Effekt der Rentenaltersangleichung praktisch wieder verpuffen lässt, lehnt die SVP in beiden vom Bundesrat vorgeschlagenen Varianten ab. Die Übergangsphase darf nicht länger als zwei Jahre dauern. Die SVP verlangt ausserdem, dass neben dem bereits geltenden Freibetrag für Erwerbstätige im Rentenalter und der vorgesehenen Flexibilisierung des Rentenalters auch steuerliche Vergünstigungen eingeführt werden, um einen Anreiz zu schaffen, über das reguläre Rentenalter hinaus zu arbeiten.

In Anbetracht der guten finanziellen Lage der Bundeskasse und der damit verbundenen grossen Begehrlichkeiten eines weiteren Ausbaus unseres Sozialsystems von linker Seite gilt es jetzt Farbe zu bekennen. Es sind weitere Bundesgelder – wie bereits in der Verknüpfung Steuervorlage/AHV-Vorlage – für die Sicherung der AHV einzusetzen. Deshalb steht die SVP einer Erhöhung der Mehrwertsteuer ablehnend gegenüber.

 
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