Medienmitteilung

Schluss mit Jugendgewalt und Ausländerkriminalität

Praktisch kein politisches Feld wurde in den letzten zwanzig Jahren von den Linken so konsequent besetzt und nach deren Vorstellungen geprägt wie die Bildungspolitik. Die Folgen sind verheerend…

(SVP) Praktisch kein politisches Feld wurde in den letzten zwanzig Jahren von den Linken so konsequent besetzt und nach deren Vorstellungen geprägt wie die Bildungspolitik. Die Folgen sind verheerend: Antiautoritäre Pädagogik, Abschaffung der Schulnoten, teure Reformen ohne Erfolg, Schlechtmachen von Leistung, Respektlosigkeit gegenüber Lehrern, fehlende Disziplin, Unkonzentriertheit und Chaos prägen den heutigen Schulalltag in der Schweiz. Aber auch Angst, Gewalt, Kriminalität sowie Alkohol- und Drogenprobleme sind heute auf schweizerischen Pausenplätzen traurige Wirklichkeit. Die SVP will entschieden gegen diese Missstände vorgehen. In einem umfassenden Positionspapier zur Jugendgewalt und Ausländerkriminalität zeigt die SVP, was zu tun ist, um wieder Ordnung zu schaffen an den Schulen und um jugendliche Gewalttäter wirkungsvoll zu bestrafen.

Unser Land muss wieder sicher sein. An den Schulen muss wieder Ordnung und Disziplin herrschen. Die Lehrer müssen wieder ihrem Ausbildungsauftrag nachkommen können. Die Gerichte haben die Gesetze durchzusetzen. Unsere Regeln gelten für alle – auch für Ausländer und auch für Jugendliche.

Das heutige Jugendstrafrecht ist den Anforderungen der Zeit nicht gewachsen. Darum ist es zu verschärfen. Gerade für straffällige Jugendliche muss unmissverständlich klar sein, dass jeder, welcher gegen die Gesetze verstösst, sofort eine spürbare Antwort in Form einer angemessenen Strafe erhält. Bei schweren Gewaltdelikten darf heute nicht mehr allein das Alter massgebend sein, sondern es muss auch die Schwere der Tat berücksichtig werden.

Die SVP fordert:

  • Der Richter soll bei besonders schweren Delikten oder bei gewissen qualifizierten Tatbeständen die Möglichkeit haben, das Erwachsenenstrafrecht bereits ab dem vollendeten 16. Altersjahr anzuwenden.
  • Mit Vollendung des 14. Altersjahres soll ein Freiheitsentzug von bis zu 4 Jahren möglich sein.
  • Mediation und Verweis sind zu streichen. Jugendlichen Straftätern müssen klare Leitplanken und Regeln aufgezeigt werden.
  • Die Voraussetzungen für bedingte Entlassung, Probezeiten und Bewährung sind deutlich zu verschärfen.
  • Die Haftung der Eltern für das Handeln ihrer Kinder ist zu verschärfen: Familienhäupter müssen in jedem Fall verantwortlich sein für Schäden, die durch unmündige Hausgenossen verursacht werden. Art. 333 des ZGB ist entsprechend zu ändern.
  • Mit der Ausschaffungsinitiative der SVP droht auch jugendlichen ausländischen Kriminellen die Ausschaffung.
  • Die Schulbildung muss den Ansprüchen der Berufswelt gerecht werden. Eine stärkere Gewichtung der Basisfächer Sprache und Mathematik ist vordringlich.
  • Fremdsprachige Kinder müssen zunächst die jeweilige Landessprache erlernen und sollen erst nach einem erfolgreichen Sprachtest für die Regelklasse zugelassen werden.

Bern, 2. August 2007

 
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