Medienmitteilung

Schweizer Bürgerrecht nur für gut integrierte Ausländer

Die SVP-Fraktion hat sich heute mit der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes befasst. Sie ist tief besorgt über die Fehlentscheide – gerade auch bei den Gerichten – und krassen Missbräuche im…

Die SVP-Fraktion hat sich heute mit der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes befasst. Sie ist tief besorgt über die Fehlentscheide – gerade auch bei den Gerichten – und krassen Missbräuche im Bereich der Einbürgerungen. Die SVP-Fraktion plädiert für eine konsequente und harte Linie und gegen die Tendenz, dass Einbürgerungen zum reinen Verwaltungsakt ohne hohe Anforderungen an die Ausländer verkommen.

Die SVP-Fraktion setzt sich deshalb unter anderem dafür ein, dass eine Niederlassungsbewilligung zwingende Voraussetzung für eine Einbürgerung ist. Zudem ist die minimale Frist für eine Einbürgerung bei 12 Jahren Aufenthalt in der Schweiz beizubehalten. Eine einbürgerungswillige Person hat während mindestens drei bis fünf Jahren in der Gemeinde zu wohnen, wo sie sich einbürgern lassen will, nur so kann die tatsächliche Integration dieser Person auch vor Ort überprüft werden. Ein Einbürgerungswilliger muss zudem gut integriert sein, nicht kriminell geworden sein und sich in Wort und Schrift gut in der Amtssprache der Einbürgerungsgemeinde ausdrücken können.

Im Weiteren hat sich die Fraktion mit der vom Bundesrat angestrebten Einsitznahme der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat befasst. Die SVP-Fraktion fordert, dass ein entsprechender Beschluss durch das Parlament zu fassen und dem fakultativen Referendum zu unterstellen ist. Die Fraktion unterstützt deshalb eine entsprechende Parlamentarische Initiative von Nationalrat Luzi Stamm. Ein Sitz im Sicherheitsrat ist aus Sicht der SVP mit der Schweizer Neutralität nicht vereinbar und würde die Tradition der „Guten Dienste" in Frage stellen. Zu einem Entscheid dieser Tragweite müssen Volk und Parlament zwingend das letzte Wort haben.

 
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