Medienmitteilung

Seit wann muss ein Volksentscheid begründet werden?

Seit jeher konnten die Schweizer darüber befinden, wer in unserem Land eingebürgert wird und wer nicht. Dieses demokratische Recht wurde 2003 durch das Bundesgericht in Frage gestellt. Mit seinem…

 (SVP) Seit jeher konnten die Schweizer darüber befinden, wer in unserem Land eingebürgert wird und wer nicht. Dieses demokratische Recht wurde 2003 durch das Bundesgericht in Frage gestellt. Mit seinem Beschluss für eine Begründungspflicht bei Einbürgerungsentscheiden folgt der Ständerat diesem fatalen Bundesgerichtsentscheid. Damit ist die Volksinitiative „für demokratische Einbürgerungen“ nach wie vor die einzige Vorlage, welche den Einbürgerungsentscheid wieder zu dem macht, was er einmal war – nämlich ein demokratischer, politischer und abschliessender Volksentscheid.

Die Parlamentarische Initiative Pfisterer will ein Rekursrecht gegen ablehnende Einbürgerungsentscheide einführen. Damit wird der demokratische Entscheid zur Farce. Das Ziel ist klar: Die Einbürgerung soll zu einem Verwaltungsakt werden, bei dem das Volk bestenfalls noch Ja sagen darf. Sagt es Nein, muss der Entscheid künftig begründet werden, damit er vor Gericht gezogen und dort allenfalls auch anders entschieden werden kann. Das Resultat wäre eine Flut von Gerichtsfällen.

Wer meint, das Bundesgericht beurteile auch mit dem Vorstoss Pfisterer nur den korrekten Verfahrensablauf, irrt gewaltig. Mit der Pflicht zur Begründung der Einbürgerungsentscheide und dem Rekursrecht auch in materiellen Belangen, erhält das Bundesgericht Kompetenzen im materiellen Bereich. Dies hat der Bundesrat erkannt: Er befürwortet die Initiative Pfisterer, weil er mehrheitlich für die Ausgestaltung (bzw. Umgestaltung) des Einbürgerungsentscheides als Verwaltungsakt ist.

Folgt man dieser Haltung, entscheiden letztlich die Gerichte und nicht mehr der Souverän über Ja oder Nein bei Einbürgerungen. Und genau dies will die SVP vermeiden. Aus diesem Grund lehnt die SVP die Parl. Initiative Pfisterer entschieden ab.

3001 Bern, 14. Dezember 2005

 
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