Medienmitteilung

Selbstbestimmung für die Schweiz und die Kantone

Die Fraktion der SVP Schweiz hat sich gestern und heute zu einer zweitägigen Sitzung getroffen. Sie hat sich intensiv mit der Frage des EU-Rahmenabkommens und dem damit einhergehenden Verlust der Selbstbestimmung auseinandergesetzt. Die politische Elite in der Schweiz will den obersten Gesetzgeber, die Stimmbürger, mit dem Vorrang des EU-Rechts entmachten. Die SVP-Fraktion setzt sich mit aller Kraft für den Erhalt der direkten Demokratie und damit für die Selbstbestimmung in unserem Land ein.

Die Fraktion hat einstimmig beschlossen, der Vorlage zur Kündigung und Änderung von Staatsverträgen (16.456) gemäss der Version der zuständigen Kommission des Ständerates zuzustimmen. Die Vorlage will, dass die Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen künftig nicht mehr in der Zuständigkeit des Bundesrates liegen soll. Hat die Kündigung dieser Verträge wichtige Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Schweiz oder ihrer Bevölkerung, soll sie durch das Parlament genehmigt und dieser Genehmigungsbeschluss dem Referendum unterstellt werden müssen. Das ist ein klares Bekenntnis zur Stärkung der direkten Demokratie und der Selbstbestimmung. Im Gegensatz zum Bundesrat, welcher eine Verfassungsgrundlage dafür verlangt, erachtet die staatspolitische Kommission und auch die Fraktion der SVP eine Regelung auf Gesetzesstufe als ausreichend.

Die EU-Waffenrichtlinie (18.027) wurde nach den Terroranschlägen in Brüssel und Paris mit der Absicht erarbeitet, solche Attacken künftig zu verhindern. Dieses Ziel wird nicht erreicht werden. Auch mit der von Bundesrätin Simonetta Sommaruga erarbeiteten Übernahme des EU-Rechts in Schweizerisches Recht wird kein einziges Terrorattentat verhindert. Die zahlreichen administrativen Auflagen werden die Sicherheitsorgane sogar von der wesentlichen Arbeit ablenken, weil sie vermehrt mit Papierkram beschäftigt sein werden. Zu mehr Sicherheit wird die EU-Entwaffnungsrichtlinie in der Schweiz also nicht führen. Die SVP-Fraktion ist nicht bereit die Schweizer Schützentradition weltfremden Konzepten zu opfern und lehnt die EU-Waffenrichtlinie deshalb einstimmig ab.

Die SVP-Fraktion trägt die notwendigen Investitionen in die Weiterentwicklung und Ausrüstung der Armee (18.022) mit. Sie hat sich stark gemacht, dass alle Armeeangehörigen mit einer zeitgemässen Schutzweste (ballistischer Körperschutz) ausgerüstet wird. Nur wer selbst geschützt ist, kann sich schützend vor die Zivilbevölkerung stellen.

Die beiden Standesinitiativen aus den Kantonen Zug und Uri „Widerherstellung der Souveränität der Kantone“ (14.307) und „Souveränität bei Wahlfragen“ (14.316) verlangen, die Bundesverfassung so zu ändern, dass die Kantone frei sind in der Ausgestaltung ihres Wahlrechts. Im Rahmen dieser Initiativen wurde ein Bundesbeschluss zur Änderung von Artikel 39 der Bundesverfassung erarbeitet. Darin wird festgehalten, dass die Verfahren der Kantone zur Wahl ihrer Behörden frei sind, und dass auch das Bundesgericht keine Vorgeben mehr betreffend der Grösse der Wahlkreise machen darf. Für die SVP-Fraktion ist die Zustimmung zu diesem Bundesbeschluss zur Wahrung der Selbstbestimmung der Kantone in unserem Land eines der wichtigsten Geschäfte während der Herbstsession.

 
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