Medienmitteilung

Sollen künftig Richter und internationale Organisationen unsere Gesetze machen?

Die SVP nimmt zur Kenntnis, dass der Ständerat die Selbstbestimmungsinitiative der SVP mit 36 zu 6 Stimmen abgelehnt hat und mit 27 zu 15 Stimmen auch auf einen Gegenvorschlag verzichtet hat. Das von etlichen Votanten geäusserte Misstrauen gegenüber dem Souverän stimmt bedenklich. Für die Mehrheit im Ständerat sollen die über 4‘000 internationalen Verträge der Schweiz, ungeachtet ihrer jeweiligen inhaltlichen Bedeutung, oberste Rechtsquelle sein – und nicht mehr die bewährten direktdemokratischen Entscheide von Volk und Ständen. Nach Meinung des Ständerates soll also z.B. das Abkommen zwischen der Schweiz und Südafrika über den Austausch von Praktikanten (Stagiaires) über unserer Bundesverfassung stehen. Ein Kommentar dazu erübrigt sich.

Schauen Sie das Votum von Ständerat Thomas Minder bei der Behandlung der Selbstbestimmungs-Initiative:

Der heutige Entscheid der Kleinen Kammer richtet sich gegen die direkte Demokratie und zeigt damit auf, wie wichtig diese Volksinitiative für den Souverän – die Schweizer Stimmbürger also – wirklich ist. Die Tendenz, internationale Verträge immer systematischer über das nationale Recht zu stellen, ist beunruhigend und weltweit einzigartig. Dadurch, dass unsere eigenen, demokratisch geschaffenen Gesetze zunehmend an zweite Stelle gesetzt werden, findet eine Entmachtung des Stimmvolkes statt. Zum Gesetzgeber der Schweiz sollen Richtergremien und internationale Organisationen wie die UNO oder die EU werden. Die bewährte Tradition, dass Volk und Stände selbst bestimmen, in was für einer Schweiz mit welchen Gesetzen und Regeln wir leben wollen, will der Ständerat aufgeben.

Die Selbstbestimmungsinitiative korrigiert diese Fehlentwicklungen. Sie stellt sicher, dass die Bundesverfassung wieder die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist. Nur so können die demokratischen Rechte des Souveräns gewahrt und die sprachlichen und kulturellen Minderheiten in unserem Land geschützt werden.

Es ist bedenklich, wie verschiedene Ständeräte anlässlich der Beratung behaupteten, es gebe keine Normenkonflikte zwischen internationalen Bestimmungen und nationalem Recht. Wer gleichzeitig „Flexibilität“ und „Freiheit“ bei der Auslegung und im Umgang mit internationalen Rechtssätzen fordert, vergisst, dass von dieser Flexibilität einzig Regierung, Verwaltung und Gerichte profitieren, während Volk und Stände in ihren Rechten eingeschränkt werden.

Es ist dringend an der Zeit, der Überheblichkeit gewisser Vertreter von Regierung,  Verwaltung und Gerichten entgegenzutreten. Die Selbstbestimmungsinitiative schafft Stabilität und Rechtssicherheit – und genau dies ist für den Wirtschaftsstandort Schweiz und damit unseren Wohlstand von zentraler Bedeutung.

 
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