Medienmitteilung

Steuervorlage 17: Vorab Kantone in der Pflicht

Eine Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hat die Unternehmenssteuerreform III aufgrund des Versprechens der Linken abgelehnt, dass sie als Steuerzahler nicht zur Kasse gebeten werden.

Die SVP fordert nun vorab die Kantone auf, individuelle kantonale Steuervorlagen auszuarbeiten, die einer Volksabstimmung standhalten. Dabei gilt es insbesondere die finanziellen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden, sowie deren Steuerzahler klar darzulegen. Die heute publizierten Empfehlungen des Steuerungsorgans zur Steuervorlage 17 wird die SVP kritisch analysieren. Die vorgelegten Empfehlungen bedeuten eine Verschlechterung des Standortes Schweiz.

Das Schweizer Volk hat in der Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 die Unternehmenssteuerreform III abgelehnt. Dieser Entscheid ist zu respektieren.

In erster Linie ist es nun vorab an den Kantonen sicherzustellen, dass der Mittelstand nicht durch Steuererhöhungen für allfällige Wegzüge von Firmen ins Ausland zur Kasse gebeten wird. Nur so kann die Bundesvorlage abschliessend beurteilt werden. Dies bedeutet, dass die Kantone ihre Eckwerte für die kantonale Umsetzung der Unternehmenssteuervorlage zwingend noch vor Ende der Vernehmlassungsfrist vorlegen müssen. Dabei müssen die Kantone die finanziellen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Städte, Gemeinden und auf die Steuerbelastung des Steuerzahlers offenlegen. Steuererhöhungen für Bürgerinnen und Bürger und das Gewerbe lehnt die SVP konsequent ab.

 
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