Illegale Zuwanderung: Stopp dem Laisser-faire der linken Städte
Illegale Migranten haben zwar keine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Trotzdem profitieren sie von unserem System, das die arbeitende Schweizer Bevölkerung über Steuern und Abgaben finanziert. Die von der Linken geprägte Bezeichnung «Sans Papiers» ist eine bewusste Verharmlosung der Problematik dieser illegalen Migration. Damit muss jetzt endlich Schluss sein. Die SVP fordert in einer Reihe von Vorstössen, dass Illegale endlich als das behandelt werden, was sie sind: Personen, die gegen unsere Gesetze verstossen und die das Land unverzüglich zu verlassen haben.

Vor allem in den linken Städten sind illegale Zuwanderer mehr als geduldet. Sie können ihre Kinder zur Schule schicken, Wohnungen mieten und die Polizei ist angewiesen, beide Augen zuzudrücken. Ja, Städte wie Zürich wollen den illegalen Zuwanderern nun sogar mit einer sogenannten «City Card», einer Art städtischem Ausweis, noch mehr Rechte zugestehen.
Die SVP lehnt dies entschieden ab. Wer gegen unsere Gesetze verstösst und sich illegal in der Schweiz aufhält, soll nicht mit Wegschauen und Vergünstigungen belohnt werden, die wir mit unseren Steuergeldern bezahlen müssen. Mit einer Reihe von in der aktuellen Sondersession eingereichten Vorstössen will die SVP-Fraktion diesem linken gesetzeswidrigen Schlendrian endlich Einhalt gebieten.
Konkret fordert die SVP, dass
- das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) dahingehend geändert wird, dass wer sich illegal und ohne Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz aufhält, von der Versicherungspflicht ausgenommen ist. Die Gesundheitskosten dieser Personen sollen neu stattdessen von den Gemeinden (und Kantonen) finanziert werden, die den rechtswidrigen Zustand dulden.
Zum Vorstoss: Sogenannte „Sans-Papiers“ von der Versicherungspflicht ausnehmen.
- die gesetzlichen Grundlagen dahingehend angepasst werden, dass illegale Zuwanderer künftig keine Leistungen der IV mehr ausbezahlt erhalten.
Zum Vorstoss: Keine IV-Renten an sogenannten „Sans-Papiers“ ausbezahlen
- die behördliche Meldepflicht ausgebaut wird: Bildungseinrichtungen sowie Sozialversicherungsträger wie Krankenkassen, Ausgleichskassen und Einrichtungen der beruflichen Vorsorge müssen künftig die Ausländerbehörden von Bund und Kantonen informieren, sobald sie von illegalen Aufenthaltern Kenntnis erhalten. Zudem ist der Datenaustausch zwischen Behörden und Sozialversicherungen zu systematisieren.
Zum Vorstoss: Behördliche Meldepflicht ausbauen
Zum Vorstoss: Datenaustausch bei illegalen Migranten systematisieren
- wesentliche Vertragsabschlüsse wie Arbeitsverträge, Mietverträge, Bankverbindungen, Mobilfunkverträge etc. nur bei Vorliegen einer Wohnsitzbestätigung einer Gemeinde getätigt werden können.
Zum Vorstoss: Wesentliche Vertragsabschlüsse nur nach Vorliegen einer Wohnsitzbestätigung der Gemeinde
- die Wohnsitzgemeinde, die Illegale duldet, sämtliche von diesen verursachten Kosten übernehmen muss.
Zum Vorstoss: Kosten von illegalen Migranten (sog. „Sans -Papiers“) der Wohnsitzgemeinde auferlegen
- die gesetzlichen Grundlagen dahingehend angepasst werden, dass kommunale und kantonale Identifikationsdokumente für Illegale wie sogenannte «City-Cards» nicht zulässig sind.
Zum Vorstoss: Keine sogenannten „City-Card“ für illegale Migranten
- die Strafen für Arbeitgeber, Arbeitsvermittler und Vermieter, die illegale Zuwanderer anstellen, vermitteln oder ihnen eine Wohnung vermieten, verschärft werden.
Zum Vorstoss: Für eine kohärente Praxis bei illegalen Migranten
- der Bundesrat den 1991 unterzeichneten UNO-Pakt «Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte» kündigt. Der Pakt ist sodann mit dem Vorbehalt, dass alle darin aufgeführten Rechte nur für Personen mit legalem Aufenthalt gelten, umgehend wieder zu unterzeichnen.
Zum Vorstoss: Vorbehalt im UNO-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte anbringen!