Medienmitteilung

Schluss mit der Schikane – die SVP fordert die Freiheit zurück!

Die Prognosen der wissenschaftlichen Taskforce entpuppten sich allesamt als Horror-Märchen. Tatsache ist: Die Corona-Pandemie ist auf dem Rückzug. Das musste sogar das Panik-Orchester des BAG mittlerweile zugeben. Deshalb muss nun sofort Schluss sein mit der Schikaniererei der Bevölkerung. Die SVP fordert die unverzügliche Öffnung sämtlicher Bereiche.

Die Schreckens-Szenarien, mit denen die wissenschaftliche Taskforce seit Monaten vor jedem noch so kleinen Öffnungsschrittchen warnt, entpuppten sich lediglich als Horror-Märchen. Nichts davon ist eingetreten. Im Gegenteil: Alle wichtigen Kennzahlen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sinken. Zudem sind mittlerweile schweizweit mehr als 70% der über 65-Jährigen mit mindestens einer Impfdosis geschützt und mehr als 65% der über 75-Jährigen sind vollständig geimpft.

Deshalb fordert die SVP dezidiert, dass der Bundesrat den Menschen und den Betrieben nun endlich und umgehend die Freiheit zurückgibt. In der Vernehmlassungsantwort zur bundesrätlichen Verordnung für die Durchführung von Grossanlässen fordert die SVP konkret die

  • Aufhebung der Covid19-Massnahmen am Arbeitsplatz, insbesondere die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht und der Maskenpflicht in Arbeitsplatz-Innenräumen;
  • Aufhebung der Personenobergrenze bei Veranstaltungen im Freundes- und Familienkreis sowohl drinnen wie draussen;
  • Aufhebung der Personenobergrenze bei Versammlungen im öffentlichen Raum und bei öffentlichen Veranstaltungen;
  • Aufhebung der Personenobergrenze in Läden und Dienstleistungsbetrieben;
  • Öffnung der Restaurants und Bars sowie Aufhebung der Sitzpflicht und der Zwangsschliessung zwischen 23 Uhr und 6 Uhr;
  • Öffnung der Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowohl drinnen wie draussen;
  • Aufhebung der Personenobergrenze für kulturelle Aktivitäten in der Freizeit;
  • Aufhebung der Covid19-Massnahmen beim Singen;
  • Aufhebung der Covid19-Massnahmen beim Sport in Innenräumen und im Freien;
  • Aufhebung der Personenobergrenze beim Unterricht auf der Tertiärstufe und bei Kursen im Freizeitbereich.

Die vorliegende Verordnung gibt den Organisatoren von Anlässen Richtlinien vor, wie Grossanlässe mit überregionaler Bedeutung nach dem 1. Juli 2021 im Hinblick auf den Gesundheitsschutz durchzuführen sind. Gleichzeitig wird auch die Kostenbeteiligung von kurzfristig annullierten Grossanlässen durch den Bund und die Kantone definiert. Was jedoch fehlt, sind konkrete Öffnungsschritte. Ohne diese werden sich Organisatoren von Festivals, Messen und ähnlichen Anlässen hüten, überhaupt die Planung solcher Anlässe ins Auge zu fassen.

Viele der vorgeschlagenen Massnahmen wie das Verbot, Tickets an gegnerische Fangruppen zu verkaufen, sind zudem als unsinnige Schikane zu streichen. Die Impfungen, Tests und der Nachweis der Genesung sollen gerade dazu dienen, dass Veranstaltungen ohne zusätzliche Einschränkungen organisiert und besucht werden können. Dass die Veranstalter noch zusätzlich Schutzkonzepte umsetzen müssen, ist völlig inakzeptabel. Dies kommt für private auf Vereinsbasis und mit Freiwilligenarbeit organisierte Veranstaltungen einem indirekten Verbot gleich. Diese beamtengetriebene Gängelei muss wegfallen.

 
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