Medienmitteilung

SVP-Fraktion erwägt Volksinitiative zur Entlastung von Familien mit Kindern

Die SVP-Fraktion verlangt in ihrem einstimmig verabschiedeten Positionspapier zu den anstehenden strategischen Geschäften, dass Familien mit Kindern, unabhängig von der Art der Betreuung, pro Kind…

Die SVP-Fraktion verlangt in ihrem einstimmig verabschiedeten Positionspapier zu den anstehenden strategischen Geschäften, dass Familien mit Kindern, unabhängig von der Art der Betreuung, pro Kind der gleiche Steuerabzug zu gewähren ist. Ebenfalls kritisiert die Fraktion in diesem Papier den ständerätlichen Entwurf des Aktienrechtes scharf und erwägt die Unterstützung der „Minder-Initiative“. Des Weiteren fordert die SVP-Fraktion eine funktionierende Aufsicht über die Bundesanwaltschaft.

Die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern steht ganz oben auf der politischen Traktandenliste der SVP. Dabei ist es aber inakzeptabel, wenn Familien, welche ihre Eigenverantwortung übernehmen und ihre Kinder selber betreuen, gegenüber Doppelverdienerehepaaren, die ihre Kinder extern betreuen lassen, diskriminiert werden. Genau dies würde bei der Annahme der bundesrätlichen Vorlage, die von der SP, CVP und FDP unterstützt wird aber passieren. Die SVP fordert, dass für alle Familien pro Kind ein gleich hoher Betreuungsabzug gewährt wird. Es muss der Grundsatz gelten: 1 Kind = 1 Betreuungsabzug; unabhängig von der Betreuungsart. Sollte das Parlament lediglich für die Fremdbetreuung einen Steuerabzug zulassen, dann wird die SVP eine Volksinitiative lancieren, die eine solch unhaltbare Diskriminierung selbsterziehender Eltern unterbindet.

Im Jahr 2007 hat der Bundesrat dem Parlament einen Aktienrechtsentwurf vorgelegt, der die Aufsicht über die Organe der Akteingesellschaft verstärken soll. Als Herzstück verlangt der Entwurf bezüglich Vergütung des Managements, dass alle Verwaltungsräte von börsenkotierten Unternehmungen jährlich, einzeln und unter Angabe sämtlicher Bezüge zu wählen sind. Ausgerechnet auf diese Regelung will die ständerätliche Kommission verzichten und wieder eine dreijährige Amtsdauer zulassen. Der ständerätliche Entwurf ist nicht mehr eine Stärkung der Aktionärsrechte, sondern das Gegenteil. Daran ändern auch die angeführten Vorbehalte bezüglich Abgangsentschädigungen nichts. Falls das neue Aktienrecht in der parlamentarischen Debatte weiter verwässert und insbesondere die obligatorische jährliche Wiederwahl der einzelnen Verwaltungsräte unter vollständiger Angabe aller Bezüge nicht gutgeheissen wird, zieht die SVP zur Verhinderung von weiteren Lohnexzessen die Unterstützung der sogenannten „Abzocker-Initiative“ von Herrn Minder in Erwägung.

Die Vorkommnisse in der Bundesanwaltschaft in den letzten Jahren haben gezeigt, dass die Aufsicht und Oberaufsicht über die Bundesanwaltschaft nicht funktionieren. Die SVP unterstützte deshalb eine einheitliche Aufsicht in voller Verantwortung des Bundesrats und unter Oberaufsicht des Parlaments. Gemäss dem Vorschlag der Rechtskommission des Ständerates soll nun aber eine gesonderte Aufsichtskommission diese Aufgaben übernehmen! Eine solche „Nebenregierung“, beziehungsweise vierte Gewalt im Staat, verwischt nicht nur die klaren Verantwortungen von Parlament, Regierung (Strafverfolgung ist Aufgabe der Exekutive) und Gerichten, sondern wird auch sehr teuer. Sollte das vorgeschlagene Modell zur Führung der Bundesanwaltschaft dennoch angenommen werden, sind die hohen Saläre des Bundesrates – bei gleichzeitiger Reduktion der Verantwortung – nicht mehr gerechtfertigt.

Bern, 26. Mai 2009

 
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