Medienmitteilung

SVP-Fraktion fordert eine Revision des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts

An den Fraktionssitzungen während der Sommersession 2016 der Eidgenössischen Räte hat sich die SVP vertieft mit den Problemen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht auseinandergesetzt und einstimmig die Einreichung verschiedener Fraktionsvorstösse beschlossen, um u.a. die Vertretungsrechte der Familienangehörigen gegenüber der Kindes- und Erwachsenenbehörde (KESB) zu stärken. 

Am 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft und löste das bis dahin geltende Vormundschaftsrecht ab. Die Folge ist, dass die Vormundschaftsbehörden der Gemeinden aufgehoben wurden und die Kantone daraufhin regional organisierte Fachbehörden errichteten.

Die ursprüngliche Idee dabei war, die bisherige Vormundschaftsbehörde durch eine Fachbehörde zu ersetzen und dabei hilfsbedürftige Personen intensiver zu unterstützen und die Familie mehr einzubeziehen. Mit der Einführung des neuen Rechts vermehrten sich aber schlagartig die Klagen von Betroffenen und deren Angehörigen, die KESB schiesse über das Ziel hinaus, habe jegliches Augenmass verloren und nehme den Willen der Betroffenen und die Anliegen der Familie nicht ernst. Mit ersten Vorstössen will die SVP nun Gegensteuer geben und fordert:

  • dass das Vertretungsrecht und das Recht als Beistand eingesetzt zu werden, wie in der Botschaft des Bundesrates versprochen, in erster Linie verwandten Personen mit umfassenden Vertretungsbefugnissen zukommen soll (Vorstoss PDF);
  • dass künftig nicht mehr die Familienmitglieder ihre Eignung bei der Errichtung von Beistandschaften beweisen müssen. Die KESB hat vielmehr anhand klar definierter Kriterien zu beweisen, weshalb im konkreten Fall der Ehegatte, die eingetragene Partnerin oder eine andere nahestehende Person als Beistand nicht in Frage kommt (Vorstoss PDF);
  • dass bei Anhörungen und Befragungen von betroffenen Kindern und Erwachsenen in der Regel Wortprotokolle erstellt werden müssen, um so den Willen von Kindern und Erwachsenen klar zu dokumentieren (Vorstoss PDF);
  • dass bei trölerischen und böswilligen Gefährdungsmeldungen eine Kostenpflicht und eine Meldung an die Betroffenen eingeführt wird (Vorstoss PDF). 

Die Parteileitung hat zudem eine Arbeitsgruppe eingesetzt unter der Leitung von Nationalrätin Nadja Pieren, Verantwortliche in der Parteileitung für Familien- und Gesellschaftspolitik, um ein Positionspapier zu erarbeiten. Es gilt den unverhältnismässigen Eingriff in die Privatsphäre und Selbstbestimmung der betroffenen Personen und Familien durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde einzudämmen und damit die Familien und die Eigenverantwortung zu stärken. 

 

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden