Medienmitteilung

SVP-Fraktion: Stopp den Lohnexzessen in Bundesbetrieben und Nein zur Revision der Strafprozessordnung

Die SVP-Fraktion hat in ihrer heutigen Sitzung einstimmig entschieden:

-die Motion 16.438 «Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen» zu unterstützten und

-die vorliegende Revision der Strafprozessordnung (StPO) als untauglich zurückzuweisen.

Die Entschädigungen der obersten Kader und Verwaltungsräte von Bundes- und bundesnahen Unternehmen sind derart massiv gestiegen, dass die CEOs von Swisscom und SBB mehr verdienen als ein Bundesrat. Diese Löhne stehen in keinem Verhältnis mehr zu den Aufgaben und den erbrachten Leistungen. Daher unterstützt die SVP-Fraktion die Motion 16.438, die einen Stopp dieser Lohnexzesse fordert. Zumal die höheren Kader dieser Unternehmen bereits von hervorragenden Pensionskassenleistungen und anderen Vorteilen profitieren.

Die SVP-Fraktion folgt der Argumentation der Staatspolitischen Kommission (SPK) und spricht sich für eine Änderung des Bundespersonalgesetzes aus, wonach für sieben grössere Unternehmen des Bundes eine Obergrenze von einer Million Franken pro Jahr für das Entgelt gelten soll, welches sie an das oberste Kader oder an die Mitglieder des Verwaltungsrates ausrichten. Diese Regelung soll auch für die Swisscom gelten. Zudem sollen Abgangsentschädigungen für höhere Kader des Bundes verboten werden.

StPO-Revision bringt keine Verbesserung

Die Revision der Strafprozessordnung (StPO) ist zwar dringend nötig zumal die Strafverfolgungsbehörden mit der aktuellen StPO ihren Auftrag nicht wirklich erfüllen kann. Denn mit der Einführung der heutigen StPO wurde der Täterschutz massiv ausgebaut, die Aufklärung von Straftaten erschwert und der administrative Aufwand für die Polizei so stark erhöht, dass die Polizistinnen und Polizisten immer mehr Zeit am Schreibtisch verbringen, statt auf der Strasse für Ordnung und Sicherheit zu sorgen.

Aus Sicht der SVP muss das Ziel der StPO-Revision sein, den bürokratischen, personellen und finanziellen Mehraufwand zu reduzieren und in der Praxis störende Vorschriften anzupassen, die die Kriminalitätsbekämpfung verhindern oder erschweren. Weil die vorliegende Revision diesbezüglich keine Verbesserung bringt, hat die SVP-Fraktion in ihrer heutigen Sitzung einstimmig die Rückweisung der Vorlage beschlossen.

 
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