Medienmitteilung

SVP-Fraktion unterstützt Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“

Die SVP-Fraktion hat die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" unterstützt und hält am Beschluss fest, die Schweizer Hotellerie zu unterstützen und für ein Jahr von der MwSt zu befreien…

Nach einem Treffen der SVP-Fraktion mit Wirtschaftsvertretern bei der vonRoll casting in Emmenbrücke hat sich die Fraktion in Ruswil (LU) zur zweitägigen Fraktionssitzung getroffen. Einstimmig hat sie die Volksinitiative „für ein gesundes Klima" abgelehnt. Hingegen bekräftigt sie ihren Beschluss, die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter" zu unterstützen. Ebenfalls hält die SVP-Fraktion an ihrem Beschluss fest, die Schweizer Hotellerie zu unterstützen und für ein Jahr von der Mehrwertsteuer zu befreien, so wie es die Motion Graber verlangt.

Einstimmig hat die SVP-Fraktion ihre ablehnende Haltung gegenüber der Volksinitiative „für ein gesundes Klima", welche in der Verfassung die Reduktion der vom Menschen verursachten Treibhausgas-Emissionen in der Schweiz bis zum Jahr 2020 um mindestens 30 Prozent verringern will, bestätigt. Bereits früher hat die SVP den Gegenvorschlag bekämpft, welcher ähnliche Ziele verfolgte und entsprechende Massnahmen gefordert hat. Angesichts der Tatsache, dass die internationale Gemeinschaft sich noch nicht auf ein Nachfolgeabkommen geeinigt hat und des im Raum stehenden, möglichen Ausstiegs aus der Kernenergie, welcher zu zusätzlichen Emissionen führen wird, ist ein pragmatisches Vorgehen angezeigt. Die SVP ist nicht bereit, unter dem Deckmantel des Klimaschutzes unsere Wirtschaft und Bevölkerung mit zusätzlichen Abgaben und Gebühren zu belasten.

Die SVP hält an ihrem Beschluss fest und empfiehlt Volk und Ständen die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter" entgegen dem Willen des Bundesrates einstimmig zur Annahme. Die Volksinitiative will Rentnerinnen und Rentnern ein einmaliges Wahlrecht einräumen, den Eigenmietwert nicht mehr zu versteuern. Im Gegenzug wären die mit dem Wohneigentum verbundenen Schuldzinsen nicht mehr abziehbar. Unterhaltskosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 4000 Franken sowie Kosten für Massnahmen, die dem Energiesparen, dem Umweltschutz und der Denkmalpflege dienen, bleiben allerdings vollumfänglich abzugsberechtigt. Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, welches besteuert wird, und schon lange abgeschafft gehört. Die Schweiz weist europaweit eine der tiefsten Wohneigentumsquoten auf. In dieser Hinsicht besteht also grosser Nachholbedarf. Ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem erleichterten Zugang zu Wohneigentum für den Mittelstand, kann mit einem JA zur Bauspar-Initiative vom 11. März 2012 gemacht werden.

 

 
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