Medienmitteilung

SVP gegen Aushöhlung der Volksrechte

Mit seinen heutigen Entscheiden zur Zürcher Volksinitiative „Einbürgerungen vors Volk" und zum Einbürgerungsentscheid von Emmen stellt das Bundesgericht das Fundament der direkten Demokratie an…

(SVP) Mit seinen heutigen Entscheiden zur Zürcher Volksinitiative „Einbürgerungen vors Volk“ und zum Einbürgerungsentscheid von Emmen stellt das Bundesgericht das Fundament der direkten Demokratie an sich in Frage. Wenn für demokratische Entscheide eine Rechtfertigung nötig ist, heisst dies nichts anderes, als dass das Volk nicht mehr frei entscheiden darf. Die SVP wird sich für eine Weiterführung des bewährten, direktdemokratischen Systems einsetzen.

Demokratische Entscheide über Einbürgerungen sind nach schweizerischem Verfassungsrecht möglich und haben sich über lange Zeit bewährt. Diese Entscheide stehen in keinerlei Widerspruch zur Bundesverfassung. Ob dieser demokratische Entscheid im Rahmen einer Gemeindeversammlung oder im Rahmen einer Urnenabstimmung erfolgt, obliegt dem Beschluss der Stimmbürger des betreffenden Gemeinwesens. Diese Stimmbürger können sehr wohl entscheiden, welche der beiden Varianten besser geeignet ist. Da dies für das Bundesgericht offenbar nicht klar genug geregelt ist, wird die SVP auf Verfassungsebene eine Präzisierung anstreben. Nachdem sich der Ständerat gegen ein Beschwerderecht und somit im Grundsatz für das geltende System ausgesprochen hat, ist die SVP optimistisch, auf parlamentarischem Weg das Ziel zu erreichen.

Entgegen der Haltung des Bundesgerichtes stellt sich die Frage der Willkür nicht: Der Souverän entscheidet frei und demokratisch über das Verfahren, und der aufgrund des gewählten Verfahrens getroffene Entscheid ist zu respektieren. Eine Begründung oder gar eine Rechtfertigung ist für einen demokratischen Entscheid noch nie nötig gewesen. Dies hat nichts damit zu tun, dass die Einbürgerungsentscheide sich in einem „rechtsfreien Raum“ bewegen würden, wie das Bundesgericht den Initianten salopp unterstellt. Vielmehr geht es hier um die Garantie der unverfälschten und freien Meinungsäusserung. Aus diesem Grund wird die SVP entschieden gegen ein Beschwerderecht bei ablehnenden Einbürgerungsentscheiden antreten und nötigenfalls gegen die Revision des Bürgerrechts das Referendum ergreifen.

Nachdem die Behörden in der Asylpolitik versagt haben, will man die Ausländer- und Asylproblematik nun offenbar auf dem Wege der Einbürgerungen lösen. Hier macht die SVP nicht mit: Der Fiaskopolitik von SP, CVP und FDP ist endlich ein Ende zu setzen!

Bern, 9. Juli 2003

 
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