Medienmitteilung

SVP Parteileitung und Komitee der „Abzocker-Initiative“ einigen sich im Aktienrecht

Die Parteileitung der SVP Schweiz und das Komitee der Eidgenössischen Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ haben sich über die Ausgestaltung des neuen Aktienrechts geeinigt. Diese…

Die Parteileitung der SVP Schweiz und das Komitee der Eidgenössischen Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ haben sich über die Ausgestaltung des neuen Aktienrechts geeinigt. Diese Einigungsvorlage soll auf Gesetzesstufe (indirekter Gegenvorschlag) und nicht auf Verfassungsstufe (direkter Gegenvorschlag) in die jetzige Aktienrechtsgesetzesvorlage eingebracht werden. Die SVP wird sich voll für die Einigungslösung (synoptische Darstellung siehe Beilage) einsetzen und das Initiativkomitee wird – sofern das Parlament diesen Vorschlag genehmigt – die Initiative zurückziehen. Sollte das Parlament diesem indirekten Gegenvorschlag nicht zustimmen, wird das Volksbegehren nicht zurückgezogen und die SVP wird ihrerseits die Initiative unterstützen.

Zurzeit berät das Parlament das neue Aktienrecht. Hauptstreitpunkt ist die sogenannte „Corporate Governance“ bei börsenkotierten Unternehmen, das heisst die Beziehung der verschiedenen Organe der Aktiengesellschaft untereinander und insbesondere die Aufsicht über den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung. Parallel dazu wird die Eidgenössische Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ behandelt. In den Eidgenössischen Räten läuft die Debatte in eine falsche Richtung. Die Erstberatung des Aktienrechts im Ständerat ist weit hinter dem bundesrätlichen Entwurf zurückgeblieben. Im Nationalrat sind die Beratungen ins Stocken geraten. Im Zusammenhang mit der Volksinitiative hat die nationalrätliche Rechtskommission jüngst beschlossen, an ihrer Sitzung vom 25./26. Februar 2010 über einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag zu diskutieren.

Einigung zwischen Initiativkomitee und SVP-Parteileitung
Vor diesem Hintergrund haben sich das Initiativkomitee und die Parteileitung der SVP über die Ausgestaltung eines griffigen Aktienrechts, das die Ziele der Initiative aufnimmt und in mehreren Punkten weiter entwickelt, verständigt. Sie haben eine Einigung erzielt. Die heute vorgestellten Hauptforderungen einer Aktienrechtsrevision im Bereich der ca. 280 börsenkotierten Unternehmen in der Schweiz sind die folgenden:

Hauptforderungen für das neue Aktienrecht.
Im Mittelpunkt steht die bessere Aufsicht über die Bezüge der leitenden Organe:

  • Jährliche Einzelwahl der Mitglieder des Verwaltungsrates unter Angabe sämtlicher Bezüge jedes Mitgliedes.
  • Jährliche, bindende Abnahme des Vergütungsreglements, welches die Erfolgs- und Beteiligungspläne sowie die Rentenpläne der Organmitglieder beinhaltet.
  • Verwesentlichung des Stimmrechtes der Aktionäre, indem Organ-, Depot- und Nominee-Stimmrechte ausgeschlossen werden, hingegen die elektronische Fernabstimmung sowie der Stimmzwang der Vorsorgeeinrichtungen und öffentlichen Gemeinwesen vorgeschrieben ist.
  • Die Generalversammlung hat die konsolidierte Gesamtsumme der festen Bezüge für das kommende Geschäftsjahr und die variablen Bezüge für das abgelaufene Geschäftsjahr je für Verwaltungsräte und Geschäftsleitung zu genehmigen. 
  • Abgangs- und andere Entschädigungen an Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder beim Austritt und Vorauszahlungen beim Eintritt sind ausgeschlossen.
  • Arbeitsverträge dürfen nicht länger als die Mandatsdauer betragen.
  • Die GV wählt jährlich die unabhängige Stimmrechtsvertretung sowie die Mitglieder der Vergütungskommission für das kommende Geschäftsjahr.
  • Für die Verwaltungsräte wird die vollständige, detaillierte und konsolidierte Offenlegung der Bezüge verlangt (feste, variable Bezüge, Rentenansprüche, Kredite, Darlehen, inkl. Bedingungen, etc.).
  • Bei börsenkotierten Unternehmen, die Finanzdienstleistungen erbringen, stimmt die GV jährlich bindend über die konzernweite Gesamtsumme aller variablen Lohnbestandteile (Boni) für das vergangene Geschäftsjahr ab.

Eine detaillierte Zusammenstellung der Eckpunkte für eine griffige Aktienrechtsrevision findet sich in der synoptischen Darstellung in der Beilage.

Griffiges Aktienrecht oder Initiative
Das Initiativkomitee unter der Leitung von Thomas Minder und die SVP-Parteileitung sind überzeugt, dass die gemeinsam vorgeschlagene Ausgestaltung des Aktienrechts gleichzeitig eine massive Verbesserung des bisherigen Aktienrechts und eine Optimierung der mit der Initiative vorgeschlagenen Lösung darstellt. Die SVP-Parteileitung wird nun der Fraktion beantragen, den Vorschlag in Form von Anträgen in die laufende Aktienrechtsrevision einzubringen. Gleichzeitig nimmt die SVP Kontakt mit den anderen Regierungsparteien und den Wirtschaftsverbänden auf, mit dem Ziel, im Sinne der Sache Unterstützung für die vorgeschlagene Lösung zu finden. Stellt sich das Parlament hinter ein griffiges Aktienrecht in der vorgeschlagenen Form, wird das Initiativkomitee die Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ zurückziehen. Hält das Parlament an der bisher ungenügenden Revision des Aktienrechts oder einem schwachen Gegenvorschlag fest, wird die SVP-Parteileitung die Volksinitiative unterstützen.

Initiativkomitee Eidgenössische Volksinitiative „gegen die Abzockerei“

Parteileitung SVP Schweiz

» Einigungslösung des Initiativkomitees und der SVP Schweiz – Synopsis der Forderungen

» Eidgenössische Volksinitiative «gegen die Abzockerei» Eidgenössische Volksinitiative «gegen die Abzockerei»

 
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