SVP-Parteivorstand beschliesst Stimmfreigabe beim Geldspielgesetz

Die Parteigremien haben sich heute in Chur getroffen und die Parolen in Bezug auf die eidgenössischen Abstimmungen vom 10. Juni gefasst. Die Vollgeld-Initiative lehnen sie einstimmig ab. Nach intensiver Diskussion um die Vor- und Nachteile des neuen Geldspielgesetzes hat der Parteivorstand dazu Stimmfreigabe beschlossen.

Die Vollgeld-Initiative schlägt einen neuen Rahmen für das Geld- und Währungssystem in der Schweiz vor. Neu soll in der Verfassung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) das Monopol zur Ausgabe von Buchgeld übertragen werden. Die Geschäftsbanken könnten keine Kredite mehr gewähren, die heute durch Sichteinlagen (Kontokorrente) finanziert werden. Mit der Annahme der Initiative würde unser heutiges Geld- und Wirtschaftssystem völlig auf den Kopf gestellt. Kein Land dieser Welt hat je ein Vollgeld- System getestet, geschweige denn eingeführt. Eine solche tiefgreifende Umgestaltung der Währungsordnung wäre mit erheblichen Risiken verbunden. Mit geeigneten Massnahmen ist seit der Finanzkrise 2009 die Sicherheit unseres Finanzsystems bereits deutlich erhöht worden. Zudem gilt, dass die Nationalbank schon heute über die notwendigen Möglichkeiten verfügt, um ihren verfassungsmässigen Auftrag bezüglich Geldmenge, Zinsniveau und Kreditvergabe zu erfüllen. Das von den Initianten verbreitete Bild der uferlosen Geldschöpfung durch die Banken entspricht daher nicht der Wahrheit. Der Parteivorstand lehnt das weltweit einzigartige Hochrisiko-Experiment Vollgeld-Initiative deshalb einstimmig ab.

Intensiv auseinandergesetzt hat sich der Parteivorstand zudem mit dem neuen Geldspielgesetz, über das am 10. Juni 2018 abgestimmt wird. Die heute geltenden Gesetze verbieten Online-Casinos, Online-Sportwetten und Online-Lotterien ohne Bewilligung. Illegal und unkontrolliert werden diese jedoch von ausländischen Online-Vertreibern angeboten. Gewinne im Umfang von rund 250 Millionen Franken fliessen so unversteuert an diese illegalen Online-Anbieter ins Ausland ab. Das neue Gesetz verlangt und reguliert, dass Anbieter in der Schweiz Steuern bezahlen und Abgaben für AHV, Kantone, Sport und Kultur abliefern. Das Geldspielgesetz will zudem mit technischen Barrieren, sog. Netzsperren, den Zugang von Schweizerinnen und Schweizern zu Online-Geldspielen von nicht konzessionierten ausländischen Anbietern verhindern. Ein freies Internet ist für die Wirtschaft und Gesellschaft von grosser Wichtigkeit. Deshalb lehnt die SVP als freiheitliche Partei die vorgesehene Netzsperre ab, da sie Tür und Tor öffnet für allfällige weitere Eingriffe des Staates in diesem Bereich. Von solchen könnte allenfalls der Onlinehandel betroffen sein, aber auch grenzüberschreitende, im Internet angebotene weitere Dienstleistungen. Nach intensiver Diskussion dieser guten Gründe pro und kontra hat der Parteivorstand mit 49 gegen 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen Stimmfreigabe beschlossen.

Die Parteigremien haben heute zudem der Rechnung 2017 der Partei und dem Budget 2018 zugestimmt, sowie den Jahresbericht 2017 genehmigt.

Der Parteivorstand trifft sich heute ab 18.00 Uhr am Stand der SVP Kanton Graubünden in der HIGA-Festhalle in Chur zu einem Anlass „SVP bi de Lüt“.

 
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