Medienmitteilung

SVP prüft Verfassungsänderung für Steuerwettbewerb

Das Bundesgericht hat degressive Steuersätze als verfassungswidrig erklärt und die Beschwerde gegen das Obwaldner Regime gutgeheissen. Damit stellt sich das Bundesgericht gegen das Volk von…

(SVP) Das Bundesgericht hat degressive Steuersätze als verfassungswidrig erklärt und die Beschwerde gegen das Obwaldner Regime gutgeheissen. Damit stellt sich das Bundesgericht gegen das Volk von Obwalden, welches im Dezember 2005 der Regelung mit 86% zugestimmt hat. Die SVP verfolgt mit Besorgnis, wie sich das Bundesgericht immer mehr in die Politik einmischt und die Verfassung zunehmend neu auslegt. Um den Fehlspruch zu korrigieren, wird die SVP in der Sommersession einen Vorstoss für eine Verfassungsänderung einreichen.

Obwalden hat durch Volksbeschluss ein innovatives Steuerregime beschlossen, welches mittels attraktiven Sätzen Steuersubstrat anzieht. Eine grossartige Möglichkeit gerade für wirtschaftlich schwache Randregionen. Und ein politisch nahezu unbestrittenes Vorhaben: 86% der Obwaldner stimmten in der Volksabstimmung der Neuregelung zu.

Einmal mehr hat sich das Bundesgericht politische Macht angemasst. Ein kleines Gremium mit schwacher politischer Legitimation aber grossen politischen Ambitionen setzt sich über den freien Entscheid des Souveräns hinweg. Damit spricht es sich selbst souveräne Gewalt zu und missachtet die Gewaltentrennung. Das ist – im Unterschied zum Steuerregime von Obwalden – ein Verstoss gegen unsere Verfassung.

Das Bundesgericht hat mit seinem Entscheid nicht Recht gesprochen, sondern Politik gemacht: Josef Zisyadis, Waadtländer, vom Regimewechsel unbetroffen, erlangte Beschwerdefähigkeit erst mit einem formaljuristischen Taschenspielertrick. Und das Bundesgericht beendet die Gauklerposse mit einem Schlag gegen die Demokratie: dass allein lineare oder progressive Steuersätze verfassungskonform sind, ist eine juristisch haltlose Überdehnung der Verfassungsbestimmung. Der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verlangt ungleiche Steuern für ungleiche Einkommen. Diesem Grundsatz ist auch mit einem degressiven Steuertarif Rechnung getragen, steigt doch der nominelle Betrag auch trotz Degression weiter an. Das Verbot degressiver Sätze ist verfassungsrechtlich falsch und staatspolitisch verheerend.

Die SVP wird in der Sommersession einen Vorstoss einreichen, um eine Verfassungsänderung zu erwirken. So soll Klarheit geschaffen und der Steuerwettbewerb gestärkt werden. Denn dieser ist die Grundlage für eine massvolle Besteuerung und wirtschaftliche Prosperität in unserem Lande.

Bern, 1. Juni 2007

 
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