Medienmitteilung

SVP Senioren: Klares Ja zum Umwandlungs-Satz, Nein zu Forschung am Menschen und Tierschutzanwalt

Die SVP Senioren haben für die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 7. März 2010 die Parolen gefasst. Einstimmig wurde die Anpassung des Umwandlungssatzes angenommen. Angesichts der höheren…

Die SVP Senioren haben für die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 7. März 2010 die Parolen gefasst. Einstimmig wurde die Anpassung des Umwandlungssatzes angenommen. Angesichts der höheren Lebenserwartung und der stetig niedrigeren Renditen besteht die Gefahr, dass in den kommenden Jahrzehnten das bisher bewährte System kollabieren wird – mit massiven Folgen und Zusatzkosten für die kommenden Generationen. Ebenfalls klar fielen die Voten bei den beiden anderen Vorlagen aus: Sowohl beim Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen wie auch bei der Tierschutzanwalt-Initiative wurde einstimmig die NEIN-Parole gefasst.

Kürzlich trafen sich die SVP Senioren in Olten zu einer ordentlichen Versammlung. Schwerpunkt waren die Parolenfassungen über die kommenden Volksabstimmungen zur Anpassung des Umwandlungssatzes, zum Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen sowie zur Volksinitiative für einen Tierschutzanwalt.

Die Anpassung des Umwandlungssatzes wurde einstimmig angenommen. Aufgrund der höheren Lebenserwartung und der unsicheren Lage an den Finanzmärkten ist eine Anpassung des bisherigen Satzes von 6,8 auf 6,4% zwingend. Scharf kritisiert wurde dabei die Behauptung der Linken, es handle sich um einen Rentenklau. Angesichts der Tatsache, dass die Einzahlungen der Erwerbstätigen für die heutige Rentnergeneration verwendet werden müssen, sei es eher ein Kapitalklau an der arbeitenden Bevölkerung. Ebenfalls ausgiebig diskutiert wurde die Problematik der sinkenden Zinsen und Erträge. Die heutigen Berechnungsgrundlagen sind zu optimistisch und führen dazu, dass die Pensionskassen höhere Risiken eingehen müssen, um ihre Ziele zu erreichen. Angesichts der jüngsten Turbulenzen an den Finanzmärkten sei ein solches Roulette mit unserem Alterkapital entschieden abzulehnen.

Klar abgelehnt wurde die Vorlage für einen Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen. Die Delegierten waren sich einig, dass die aktuelle Gesetzgebung, angereichert mit Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe genügt und unklare Elemente in der Verfassung nur zu Rechtsunsicherheiten, höheren Kosten und zu mehr Bürokratie führen und damit klar forschungsfeindlich sind. Ein neuer Verfassungsartikel ist nicht notwendig.

Auch bei der Tierschutzanwalt-Initiative wurde einstimmig die NEIN-Parole gefasst. Angesichts des Umstandes, dass die Schweiz bereits heute eines der weltweit strengsten Tierschutzgesetze besitzt und die Kantone ebenfalls die Möglichkeit haben, einen solchen Anwalt einzusetzen, ist ein Zwang hier klar abzulehnen. Ebenfalls kritisiert wurde, dass mit der Annahme der Initiative höheren Kosten, einem Ausbau der Verwaltungs- und Kontrollapparate und einer unzumutbaren Belastung der Gerichte Vorschub geleistet würde.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden