Medienmitteilung

Swiss: Erneute Bruchlandung verhindern!

Parlamentarische Hektik und politische Zwängerei bewähren sich selten. So auch im Fall Swiss. Sämtliche Voraussagen der SVP sind eingetroffen – das Konzept 26/26/82 war eine Fehlbeurteilung und..

(SVP) Parlamentarische Hektik und politische Zwängerei bewähren sich selten. So auch im Fall Swiss. Sämtliche Voraussagen der SVP sind eingetroffen – das Konzept 26/26/82 war eine Fehlbeurteilung und damit eine wirtschaftspolitische Fehlleistung von FDP, SP und CVP, die ihresgleichen sucht. Nun drücken sich die anderen Parteien um die Verantwortung. Die SVP fordert konkrete Massnahmen, um derartige Sündenfälle in Zukunft zu verhindern.

Als einzige Partei wehrt sich die SVP seit dem Herbst 2001 gegen das Milliardenengagement des Bundes bei der Swiss. Bereits wenige Jahre nach dem von FDP, SP und CVP erzwungenen Entscheid müssen selbst unverbesserliche Optimisten einsehen, dass dieses Engagement des Bundes eine klare Fehlinvestition war.

Erschreckend sind die Parallelen zwischen den Swiss-Entscheiden des Parlaments und den Vorgängen um die Bilateralen Verträge II: Beide Projekte wurden zu nationalen Rettungsprojekten hochstilisiert. Beide Projekte wurden unter massivem Zeitdruck und ohne seriöse Beratung durch die Räte gepeitscht. Und bei beiden Projekten gab der Bundesrat goldene Versprechungen für die Zukunft ab.

Die SVP will politische Kurzschlusshandlungen wie bei der Swiss oder den Bilateralen Verträgen verhindern und fordert deshalb eine Änderung des Parlamentsgesetzes: Entwürfe zu Verfassungsänderungen oder Bundesgesetzen dürfen künftig nicht mehr in der gleichen Session von beiden Räten erstmalig beraten werden. Sodann soll die Aufsicht des Parlaments über den Bundesrat gestärkt werden. Die Möglichkeiten und Kompetenzen für Nachtragskredite sind zu beschränken und die Einführung des Finanzreferendums zu forcieren.

Die Verantwortlichkeiten sind oft unklar und die Behörden überfordert. Aus diesem Grund verlangt die SVP die Prüfung einer neuen Regelung der Haftung von Regierungsmitgliedern und höheren Beamten. Sodann soll es Bundesräten und höheren Bundesbeamten auch nach Amtsrücktritt verboten bleiben, bezahlte Mandate fremder Firmen und Organisationen anzunehmen.

Bern, 8. Februar 2005

 
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