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Asylpolitik
Medienmitteilung

Unentgeltlicher Rechtsschutz als Motor der Asylindustrie

Heute hat das Bundesamt für Migration (BFM) bekannt gegeben, dass die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) die Federführung für die Beratung und Rechtsvertretung von Asylsuchenden im Testbetrieb…

Heute
hat das Bundesamt für Migration (BFM) bekannt gegeben, dass die
Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) die Federführung für die Beratung
und Rechtsvertretung von Asylsuchenden im Testbetrieb Zürich übernehmen
soll. Damit zeigt sich klar, wer der Hauptprofiteur der von Bundesrätin
Sommaruga forcierten unentgeltlichen Rechtspflege ist: Die Schweizer
Asylindustrie, welche mit jährlich mehreren Millionen Franken zusätzlich
rechnen darf.

Ab
Januar 2014 erbringt demnach die SFH diese Dienstleistungen, und zwar
gemeinsam in einer Bietergemeinschaft mit weiteren
Nicht-Regierungsorganisationen aus dem linken politischen Lager.

Die
unentgeltliche Rechtspflege ist eines der Hauptpunkte von Bundesrätin
Sommarugas Vorlage 2 der Asylrevision, welche in Kürze ins Parlament
kommen wird. Jeder Asylsuchende soll demnach Anspruch auf unentgeltliche
Beratung und Rechtsvertretung erhalten. In den kürzlich eingeführten
Testphasen soll dies nun bereits eingeführt werden. An diesem Test zeigt
sich nun, wer am meisten von einer solchen in der schweizerischen
Rechtslandschaft einmaligen und quasi-obligatorischen Rechtsvertretung
profitiert: Die Asylindustrie und jene Asylbewerber, welche ohne
Anspruch auf Asyl möglichst lange in der Schweiz bleiben wollen.

Daher
hat sich die SVP schon in der Vernehmlassung zur Vorlage 2 der
Asylgesetzrevision mit aller Vehemenz gegen die Einführung dieses
flächendeckenden Anspruches auf kostenlosen Rechtsbeistand
ausgesprochen. Dieser führt zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung
der Schweiz als Zielland für Asylsuchende und wird eine weitere
Verrechtlichung der Asylprozesse mit einer massiven Steigerung der
Beschwerdequote mit sich bringen. Die gesamten Verfahren würde somit
nicht verkürzt, sondern im Schnitt wohl sogar noch verlängert werden.
Der Ausbau des Rechtsschutzsystems hat in den Niederlanden zu einer
Beschwerdequote bei Asylsuchenden von 90% geführt (in der Schweiz heute
rund 50%)!

Das
BFM geht gemäss Medienmitteilung von jährlich 1‘300 – 1‘400
Asylsuchenden im Testzentrum Zürich aus. Es ist davon auszugehen, dass
dies allein für diesen Testbetrieb zu Kosten für den Steuerzahler im
Umfang von mehreren Millionen Franken führen wird. Bei einer
flächendeckenden Anwendung werden auch diese Kosten explodieren.

Die
SVP wird daher in der parlamentarischen Beratung der Vorlage 2 die
unentgeltliche Rechtspflege mit allen Mitteln bekämpfen. Zur Beratung
und Kontrolle der Verfahren reicht eine Verfahrens-, Chancen- und
Rückkehrberatung, die bereits heute funktioniert, völlig aus. Wenn eine
Person darüber hinaus einen Rechtsbeistand hinzuziehen möchte, ohne dass
dies von der Verfahrensberatung für sinnvoll erachtet wird, so sind die
Kosten von den Gesuchstellern zu übernehmen. Dies entspricht auch dem
in der Schweiz geltenden Rechtssystem.

Bern, 6. November 2013

 
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