Medienmitteilung

Verfassungsauftrag umsetzen statt dem Tessin in den Rücken fallen

Der Bund muss endlich handeln

Die SVP erwartet, dass der Bundesrat dem Kanton Tessin bei der Grenzgängerproblematik nicht in den Rücken fällt, sondern endlich den Verfassungsauftrag zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung umsetzt. Dieser enthält auch in diesem Bereich die nötigen Instrumente zur Bewältigung des Problems.

Die Zahl der Grenzgänger, welche aus der EU in die Schweiz kommen, hat sich seit 1995 mehr als verdoppelt, von 144‘000 Personen auf derzeit über 290‘000 Personen. Der Kanton Tessin ist davon besonders betroffen, sind doch mittlerweile über 26% aller Erwerbstätigen Grenzgänger. Die Verdrängung einheimischer Arbeitskräfte und der Lohndruck sind allgegenwärtig. Dass der Kanton Tessin vor diesem Hintergrund Massnahmen ergreift, ist selbstverständlich. Gleiches gilt für die Tatsache, dass der Kanton Vorkehrungen trifft, damit sich keine straffälligen Ausländer im Kanton niederlassen. Seit April 2015 verlangt der Kanton Tessin von Antragstellern einer Aufenthaltsbewilligung einen Strafregisterauszug.

Nun läuft Italien gegen diese Massnahme Sturm. Der Schweizer Botschafter in Rom wurde bereits ins Aussenministerium zitiert. Kriminelle Italiener sollen auch von der Personenfreizügigkeit profitieren können! Rom protestiert lautstark, dass das Tessin kriminellen Italienern keine Aufenthaltsbewilligung ausstellen will; dies widerspräche dem Personenfreizügigkeitsabkommen. Die Schweiz darf einen Italiener erst dann aus dem Land ausweisen, wenn dieser in der Schweiz straffällig wurde. Wurde er in Italien straffällig, muss die Schweiz diesem eine Aufenthaltsbewilligung ausstellen. Das Personenfreizügigkeitsabkommen sieht zwar vor, dass aus Gründen der Sicherheit von der Personenfreizügigkeit abgewichen werden kann, das Sicherheitserfordernis im Rahmen der Aufenthaltsbewilligung prüfen soll dagegen offenbar nicht zulässig sein. Italienische Politiker fordern nun die Schweiz auf, den Kanton Tessin in die Schranken zu weisen und drohen gar mit dem Gang vor den Europäischen Gerichtshof. Vor dem Hintergrund, dass Italien selbst internationale Vereinbarungen wie das Dublin-Abkommen nicht einhält oder Schweizer Gewerbebetrieben aus dem Tessin in Italien alle erdenklich möglichen Steine in den Weg gelegt werden, sind dies mehr als nur fragwürdige Einschüchterungsversuche.

Der Bund muss endlich handeln

Es trifft zu, dass der Bundesrat handeln muss. Er hat jedoch nicht dem italienischen Druck nachzugeben, sondern dem Kanton Tessin endlich die Möglichkeiten zu geben, seine Probleme wirkungsvoll anzugehen. Mit dem von Volk und Ständen am 9. Februar 2014 angenommenen Verfassungsartikel hätte der Bundesrat alle Instrumente in der Hand, um auch den Zustrom von Grenzgängern nach den Bedürfnissen der einzelnen Regionen zu lenken, da der Einbezug der Grenzgänger in die Steuerung im Verfassungstext vorgesehen ist. Die entsprechenden Bedürfnisse sind im Tessin anders als in Basel oder der Ostschweiz.

Deshalb hat die SVP auch konkrete Vorschläge zur Umsetzung gemacht, welche den Kantonen die nötige Flexibilität bringen und nun rasch zu realisieren sind:

  • Separate Kontingente für Grenzgänger, die quartalsweise auf die Kantone verteilt werden und flexibel anpassbar sind (Puffer für Konjunkturschwankungen)
  • Wiedereinführung der Grenzzonen, aus denen Grenzgänger in die Schweiz kommen können, inkl. EU (Grenzgänger z.B. aus Polen oder Süditalien sollen nicht mehr möglich sein)
  • Wochenaufenthalter gelten nicht mehr als Grenzgänger (begründete Ausnahmefälle können bewilligt werden, ansonsten müssen diese eine ordentliche L- oder B-Bewilligung beantragen)
  • Die Bewilligungsdauer wird auch für Grenzgänger beschränkt
  • Der Inländervorrang gilt auch bei der Anstellung von Grenzgängern
  • Der Kanton legt die Beschränkung des Prozentes an Grenzgängern pro Betrieb (z.B. 50%) fest
 
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