Medienmitteilung

Vom demokratischen Entscheid zur Einbürgerungsdiktatur

Immer mehr ablehnende Einbürgerungsentscheide werden durch Richter oder über den Rekursweg gekippt. Gemeindeversammlungen werden so zur Farce. Ein Volksentscheid gilt immer weniger. Jüngstes…

(SVP) Immer mehr ablehnende Einbürgerungsentscheide werden durch Richter oder über den Rekursweg gekippt. Gemeindeversammlungen werden so zur Farce. Ein Volksentscheid gilt immer weniger. Jüngstes Beispiel ist eine Familie aus Mazedonien, deren Einbürgerungsgesuch an der Gemeindeversammlung abgelehnt wurde. Selbst eine einwandfreie Begründung des ablehnenden Entscheids hielt den zuständigen Regierungsrat nicht davon ab, sich über die Gemeindeautonomie und den Volksentscheid hinwegzusetzen und die Einbürgerung zu vollziehen. Ein bedenklicher aber nicht ungewöhnlicher Fall der neuen Einbürgerungsdiktatur.

Durch die Einmischung des Bundesgerichts in die Einbürgerungspraxis der Kantone und Gemeinden ist eine grosse Verunsicherung entstanden. Obwohl das eidgenössische Recht keine Rekursmöglichkeit und auch keine Begründungspflicht bei ablehnenden Einbürgerungsentscheiden vorsieht, unterlaufen Gerichte und Kantonsregierungen auf diese Weise immer öfter die Gemeindeautonomie. Damit haben das Stimmvolk und die Gemeinden zu Einbürgerungen immer weniger zu sagen, respektive ihr Entscheid ist nichts mehr wert. Die Einbürgerung wird zum Verwaltungsakt.

Der jüngste Fall aus dem solothurnischen Seewen verdeutlicht diese schleichende Änderung der Einbürgerungspraxis vom demokratischen Entscheid hin zur Einbürgerungsdiktatur. Das Einbürgerungsgesuch einer vierköpfigen mazedonischen Familie ist dort im Dezember 2004 vom Gemeinderat und von der Gemeindeversammlung mit 4:103 Stimmen abgelehnt worden. Der Gemeindepräsident argumentierte, man solle die Einbürgerung aufschieben um der Familie mehr Zeit zu geben, sich besser zu integrieren. Die Antragsteller würden isoliert leben und sich kaum um nachbarschaftliche Kontakte bemühen, hiess es. Auch nach zehn Jahren beherrsche die Familie die deutsche Sprache nur ansatzweise. Ein Anwalt der Familie reichte darauf Beschwerde gegen den ablehnenden Einbürgerungsentscheid ein, welcher der Solothurner Regierungsrat nun stattgegeben hat, ohne sich bei der Gemeinde Seewen über deren Beweggründe und Feststellungen zu informieren.

Das ist einer von vielen Fällen diktatorisch verfügter Einbürgerungen. Die Gemeindeautonomie wird mit Füssen getreten. Genau solche Fehlentwicklungen können nur noch mit der Einbürgerungsinitiative der SVP verhindert werden, über die das Volk demnächst abstimmen kann.

Bern, 26. Juni 2006

 
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