Medienmitteilung

Weiteres Vorgehen Parteiausschlüsse

Am kommenden Freitag, dem 4. April 2008, entscheidet der Zentralvorstand (ZV) der SVP Schweiz in Lungern OW über das weitere Vorgehen betreffend Parteiausschlüsse. Die Parteileitung hat die…

(SVP) Am kommenden Freitag, dem 4. April 2008, entscheidet der Zentralvorstand (ZV) der SVP Schweiz in Lungern OW über das weitere Vorgehen betreffend Parteiausschlüsse. Die Parteileitung hat die verschiedenen Anträge aus der Basis entgegengenommen und geprüft. Nun wird den Mitgliedern des ZV ein Antrag der Parteileitung unterbreitet, wie in dieser Angelegenheit vorgegangen werden soll.

Nach Abklärungen der Umstände und Hintergründe der Abwahl von Bundesrat Christoph Blocher steht fest:

  • Eveline Widmer-Schlumpf hat ihre Wahl mit der SP vorbereitet, um den parteieigenen SVP-Bundesrat Christoph Blocher aus dem Amt zu verdrängen. Damit hat sie ihr persönliches Interesse und das Interesse der SP über die Interessen der eigenen Partei gestellt.
  • Frau Widmer-Schlumpf hat der Parteispitze mehrmals zugesichert, sie werde im Falle einer Wahl in den Bundesrat keine Annahme erklären, weil sie sich nicht vorstellen könne, ohne Fraktion zu politisieren. Sie hat in schwerwiegender Weise die Parteispitze zum Nachteil der Partei und ihrer Wähler hinters Licht geführt.
  • Als neugewählte Bundesrätin hat Frau Widmer-Schlumpf die schweizerische Öffentlichkeit wahrheitswidrig über das Zustandekommen ihrer Kandidatur orientiert.

Ein solches Vorgehen ist für eine Bundesrätin untragbar. Frau Widmer-Schlumpf hat in grober Weise gegen die Interessen des Landes und der SVP gehandelt sowie das Ansehen der eigenen Partei geschädigt, was in den Statuten der SVP Schweiz ausdrücklich als Ausschlussgrund erwähnt wird.

Die Parteileitung der SVP Schweiz stellt dem Zentralvorstand für seine Sitzung vom 4. April 2008 basierend auf den vorliegenden Erkenntnissen einstimmig folgenden Antrag:

  1. Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf wird aufgefordert, ihr Bundesratsamt umgehend niederzulegen.
  2. Eveline Widmer-Schlumpf wird dazu aufgefordert, bis am 11. April 2008 ihren Austritt aus der SVP zu erklären.
  3. Für den Fall, dass Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf bis zum 11.4. nicht aus der SVP austritt, hat die SVP des Kantons Graubünden dafür zu sorgen, dass sie bis am 30.4.2008 aus der Partei ausgeschlossen wird.
  4. Sollte die SVP des Kantons Graubünden dieser Aufforderung nicht nachkommen, so würde dies bedeuten, dass sie die Zuwiderhandlung gegen die Interessen der SVP ausdrücklich deckt. In diesem Fall würde der Leitende Ausschuss ein ordentliches Verfahren zum Ausschluss der SVP des Kantons Graubünden aus der SVP Schweiz in die Wege leiten und dem Zentralvorstand Antrag stellen. Damit würde der Gründung einer neuen SVP-Kantonalsektion im Kanton Graubünden nichts im Wege stehen.

An der Delegiertenversammlung vom Samstag, 5. April, werden die Delegierten über den Entscheid des Zentralvorstandes orientiert. Eine Beschlussfassung wird es an der Delegiertenversammlung nicht geben.

Bern, 2. April 2008

 
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