Medienmitteilung

Zuwanderung begrenzen – mit der Begrenzungsinitiative der SVP

Die Schweiz hat die Kontrolle über die Zuwanderung verloren. Immer mehr Menschen strömen in unser Land, ohne dass noch wirkungsvolle Instrumente zur Steuerung und zur Begrenzung der Einwanderung…

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Die Schweiz hat die Kontrolle über die Zuwanderung verloren. Immer mehr Menschen strömen in unser Land, ohne dass noch wirkungsvolle Instrumente zur Steuerung und zur Begrenzung der Einwanderung existieren. Hauptgrund dafür sind die Personenfreizügigkeit mit der EU, die offenen Grenzen und verschleppte Probleme im Asylwesen. Die negativen Folgen der ungebremsten Zuwanderung werden immer offensichtlicher. Es ist deshalb höchste Zeit, dass die Schweiz die Steuerbarkeit über die Zuwanderung zurückgewinnt und den Zustrom von Einwanderern wieder begrenzen kann. Deshalb schlägt die SVP-Parteileitung der Delegiertenversammlung die Lancierung einer „Begrenzungsinitiative“ vor.

Es ist unbestritten, dass die Wirtschaft genügend Arbeitskräfte braucht. Wichtig ist dabei, dass die Zuwanderung steuerbar bleibt. Die Schweiz hat die Ausländerpolitik aus der Hand gegeben. Es gibt kein Industrieland, das die Hoheit über die Zuwanderung abgegeben hat. Selbst klassische Einwanderungsländer wie die USA, Kanada oder Australien steuern die Zuwanderung eigenständig. In den letzten vier Jahren sind offiziell über 330’000 Personen mehr in die Schweiz ein- als ausgewandert. Dies entspricht schon fast der Einwohnerzahl der Stadt Zürich. Die Zuwanderung erfolgt heute ungebremst. Diese problematische Situation wird verursacht durch die Personenfreizügigkeit mit der EU, einen zu einfachen Familiennachzug aus Drittstaaten, zahlreiche illegale Aufenthalter und erneut steigende Asylzahlen. Das Bundesamt für Statistik rechnet bis zum Jahr 2035 mit einem weiteren, massiven Bevölkerungswachstum als Folge der Migration. Je nach Szenario könnten dann bis zu 10 Millionen Menschen in der Schweiz leben. Die Folgen der ungebremsten Zuwanderung auf Wirtschaft, Mieten, Bodenpreise, Raum-planung, Infrastrukturen, Schulen, Arbeitslosigkeit, Gesundheitswesen und Sozialwerke werden immer offensichtlicher. Die Arbeitslosigkeit verbleibt trotz guter Konjunktur auf vergleichsweise hohem Niveau. Zuwanderer aus der EU verdrängen Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die wiederum nicht in ihre Heimatländer zurückkehren und die Sozialwerke belasten. Wie von der SVP bei der Einführung der Personenfreizügigkeit vorausgesagt, geraten auch die Löhne der Arbeitnehmer unter Druck. Wegen Schengen/Dublin nehmen die Probleme im Asylbereich zu und die Kriminalität steigt.

Steuerbarkeit zurückgewinnen
Die Vorschläge der SVP zur Lösung der bestehenden Probleme wurden von den anderen Parteien praktisch geschlossen abgelehnt.

Die Parteileitung der SVP hat deshalb der parteiinternen Fachkommission „Ausländerpolitik“ den Auftrag erteilt, Möglichkeiten zu prüfen, wie die Zuwanderung wieder eigenständig gesteuert werden kann. Neben parlamentarischen Vorstössen hat die Fachkommission der Parteileitung die Lancierung einer Volksinitiative empfohlen. Die Parteileitung hat nun die Eckpunkte und Zielsetzungen einer solchen Volksinitiative formuliert und heute der Öffentlichkeit präsentiert. Der Grundsatz der Lancierung und detaillierten Ausarbeitung einer Volksinitiative soll am 28. Mai 2011 von der SVP-Delegiertenversammlung diskutiert und verabschiedet werden. Folgende Punkte sollen in der Verfassung verankert werden:

  • Die Einwanderung von Ausländerinnen und Ausländern muss wieder eigenständig steuerbar sein.
  • Die Einwanderung muss durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente für alle Bewilligungen des Ausländer- und Asylrechts begrenzt werden.
  • Bei der Erteilung von Aufenthalts-, Niederlassungs- und Grenzgängerbewilligungen ist auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen und den Bedarf nach Arbeitskräften Rücksicht zu nehmen. Dabei soll ein Inländervorrang gelten.
  • Für die Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen sind Kriterien zu definieren, insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.
  • Es besteht kein Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, Familiennachzug und Sozialleistungen.
  • Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diese Grundsätze verstossen.
  • Internationale Verträge, die der neuen Verfassungsbestimmung widersprechen, sind anzupassen oder zu kündigen.
 
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