Medienmitteilung

Zwingende Verschärfung des Strafrechts

Die SVP ist schockiert, dass das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement sowie die ständerätliche Rechtskommission nichts von einer Verschärfung des Strafrechts wissen wollen. Der Nationalrat…

Die SVP ist schockiert, dass das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement sowie die ständerätliche Rechtskommission nichts von einer Verschärfung des Strafrechts wissen wollen. Der Nationalrat hatte in einer von der SVP initiierten Sondersession verschiedene Verschärfungen des Strafrechts überwiesen. Diese müssen nun dringend umgesetzt werden. Alles andere wäre ein Affront gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die zurecht endlich Taten der Politik fordern. Die SVP ruft den Ständerat auf, auf der Linie des Nationalrates zu bleiben und einer Verschärfung des Strafrechts in verbindlicher Form zuzustimmen.

Es vergeht kein Tag ohne Meldungen über krasse Gewaltverbrechen. Schlägereien, Messerstechereien, Tritte gegen wehrlose, bereits am Boden liegende Opfer gehören Nacht für Nacht und vor allem an den Wochenenden zum Alltag in den Städten und vermehrt auch auf dem Land. Die Täter kommen häufig mit milden Strafen davon, sofern sie überhaupt dingfest gemacht werden können. Das Strafrecht hat seine abschreckende Wirkung verloren.

Wiedereinführung kurzer Freiheitsstrafen
Das Strafrecht wurde für integrierte schweizerische, meist männliche Straftäter konzipiert, die gutem Rat zugänglich sind und über gezielte Resozialisierungsmassnahmen wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden können. Dass dieses Konzept beim Grossteil aller Delinquenten- die meisten mit Migrationshintergrund – nicht mehr greift, sich viele von ihnen nur ins Fäustchen lachen, wenn sie in den Genuss der milden Strafen kommen, sollte auch dem letzten Erziehungsidealisten und Gutmenschen inzwischen klar geworden sein.

Es ist daher völlig unverständlich, wenn nun sowohl die ständerätliche Rechtskommission als auch Bundesrätin Widmer-Schlumpf bei der Verschärfung des Strafrechts auf die Bremse treten, nachdem die Bundesrätin im Sommer im Nationalrat noch ganz andere Versprechungen abgegeben hatte. Die Rechtskommission des Ständerates will die vom Nationalrat überwiesenen Motionen – etwa zur Aufhebung von bedingten Geldstrafen und zur Wiedereinführung kurzer Freiheitsstrafen – in unverbindliche Prüfungsaufträge umwandeln. Bundesrätin Widmer-Schlumpf stellt die Vorlage zu den Strafrahmen und damit die Strafverschärfungen bei Delikten gegen Leib und Leben zurück, obwohl bereits konkrete Vorschläge auf dem Tisch liegen. Wie lange wollen die verantwortlichen Behörden diese dringend notwendigen Verschärfungen noch verzögern und den auch seitens der Kantone klar ausgewiesenen Handlungsbedarf negieren? Wie lange müssen wir noch warten, bis unsere Strafen wieder eine abschreckende Wirkung auf die Täter haben und die Interessen der Opfer wieder ernst genommen werden? Was müssen die Opfer denken, wenn der Täter mit einer läppisch geringen Geldbusse davon kommt? Einen Freiheitsentzug empfindet der Täter als eindeutig gravierender denn eine „Strafe“, die sich per Einzahlungsschein erledigen lässt.

Die SVP fordert mit Nachdruck eine Verschärfung des Strafrechts und verlangt von Bundesrätin Widmer-Schlumpf und Ständerat endlich schnelle Beschlüsse für griffige Massnahmen. Ansonsten machen sie sich zu Mittätern und tragen die Verantwortung für die Eskalation der Gewalt.

 
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