Bedeutung der Volkswahl des Bundesrates und Vorstellung des Initiativtextes

Den Gipfel der Unverfrorenheit erreichten die Intrigen und Spiele gegen die SVP bei der im Geheimen organisierten Abwahl von Christoph Blocher im Dezember 2003. Aber bereits vorher wurden miese…

Alfred Heer
Alfred Heer
Nationalrat Zürich (ZH)

Die Volkswahl des Bundesrates ist nötiger denn je.

Den Gipfel der Unverfrorenheit erreichten die Intrigen und Spiele gegen die SVP bei der im Geheimen organisierten Abwahl von Christoph Blocher im Dezember 2003. Aber bereits vorher wurden miese Spiele zu Lasten der SVP betrieben. So wurde seinerzeit keiner der offiziellen Kandidaten der SVP – die Regierungsräte Rita Fuhrer und Roland Eberle – in den Bundesrat gewählt sondern Samuel Schmid. Auch bei der Wahl von Bundesrat Ueli Maurer wollte das Parlament doch tatsächlich mit Hansjörg Walther einen Vertreter in den Bundesrat wählen, welcher im Plenum erklärt hat, dass er als Kandidat nicht zur Verfügung steht. Würde das Volk jemanden wählen, der sagt, er stehe für ein Amt nicht zur Verfügung? Wohl kaum; um einen solchen Schwachsinn zu tun, muss man offensichtlich erst National- und Ständerat werden.

Sie haben an der letzten Delegiertenversammlung in Chur beschlossen, dass der Bundesrat in einer Volkswahl gewählt werden soll. Dabei hatten Sie einen Antrag der Zürcher SVP vorliegen, welcher nach Absprache des Zentralvorstandes mit den Antragsstellern in einer Arbeitsgruppe unter Leitung von Nationalrat Christoph Mörgeli nochmals überarbeitet werden sollte.

Die Hauptfrage, welche geklärt werden sollte, war diejenige, nach welchem Majorzverfahren die Wahl durchgeführt werden solle, da wir verschiedene Modelle in den Kantonen kennen. Beispielsweise spielt es eine Rolle, ob leere Kandidatenstimmen (sog. leere Linien auf den Wahlzetteln) für die Berechnung des Stimmenanteils mitgezählt werden (wie z.B. im Kanton Nidwalden) oder ob sie nicht mitgezählt werden (wie z.B. im Kanton Schwyz). Wenn die leeren Linien nicht mitgezählt werden, dann senkt sich die benötige Kandidatenstimmenzahl für das absolute Mehr auf rund 30% (siehe nachfolgende Rechnungsbeispiele). Mit dem Wahlverfahren analog Zürich, Bern und Schwyz kämen wir dem Proporzverfahren und seinen Vorteilen einen grossen Schritt entgegen, ohne dass jedoch eine Zersplitterung (Nachteil des Proporzverfahrens) stattfindet und Kleinstparteien bevorzugt werden.

Beispiel Kanton Schwyz:

40’000 Anzahl gültige Wahlzettel
280’000 Kandidatenstimmen bei 7 Sitzen (gültige Wahlzettel x Anzahl Sitze)
-126’000  leere und ungültige Kandidatenstimmen (Linien)
=154’000 Gültige Kandidatenstimmen
= 11’000 Kandidatenstimmen für absolutes Mehr (gültige Kandidatenstimmen geteilt durch Anzahl Sitze 7, davon 50% aufrunden auf nächste ganze Zahl)
27.5% Um das absolute Mehr zu erreichen, muss der Kandidat nur auf 27.5% aller Wahllisten stehen!

Beispiel Kanton Nidwalden:

12’001 Anzahl gültige Wahlzettel
= 6’001 Kandidatenstimmen für absolutes Mehr (Anzahl gültige Wahlzettel, davon 50% auf nächst höhere Zahl aufrunden)
50% Um das absolute Mehr zu erreichen, muss der Kandidat auf 50% aller Wahllisten stehen!

Der Antrag des Kantons Zürich wurde so verbessert, dass neu im Initiativtext festgehalten wird, dass die leeren Stimmen nicht für das absolute Mehr zur Berechnung herangezogen werden.

Der Vorschlag einer reinen Proporzwahl wurde aber ebenso diskutiert und ein Antrag für dieses Wahlverfahren wird heute ebenfalls gestellt werden. Ich möchte Sie jedoch eindringlich davor warnen. Bei den heutigen Mehrheitsverhältnissen würde dies dazu führen, dass die Grüne Partei zwingend mit einem Sitz und die SP mit 2 Sitzen im Bundesrat vertreten wären. Wollen Sie wirklich, dass ein Nationalrat Ueli Leuenberger der GP mit einem Wähleranteil von 10 % zuständig wäre für das Flüchtlingswesen oder die Armee in der Schweiz?

Bei allen Vorteilen, die eine Proporzwahlsystem auch für die SVP hätte, nämlich die Garantie von zwei Sitzen im Bundesrat, hat ein solches System den Nachteil, dass allzu leicht Extremisten im Bundesrat wüten könnten. Nicht umsonst werden in allen Schweizer Kantonen, ausser Tessin und Zug, die Regierungsräte im Majorzverfahren gewählt. Eine Volksinitiative zu einer Bundesratswahl nach dem Proporzwahlverfahren wäre chancenlos. Wieso sollen die Stimmbürger von 24 Kantonen, welche ihre Regierung im Majorzwahlverfahren wählen, nun plötzlich den Bundesrat im Proporzwahlverfahren wählen wollen? Der Widerstand gegen einen solchen Vorschlag wäre schlicht und einfach zu gross, da breite Teile der Bevölkerung keine Leuenbergers und keine Zysiadis im Bundesrat wollen. Zudem ist im Proporzwahlverfahren die Trickserei weiterhin möglich: durch einen vorzeitigen Rücktritt und Nachrutschen wird jemand Bundesrat der gar nie offiziell gewählt worden ist. Zysiadis an 3. Stelle auf einer gemeinsamen Liste mit den Grünen könnte ganz einfach nachrutschen, wenn der 1. und der 2. Kandidat die Wahl nicht annehmen.

Das Berner Modell, welches wir Ihnen vorschlagen, hat den Vorteil, dass der Majorz gewahrt bleibt, aber ohne dass der Wähleranteil zur Erreichung des absoluten Mehrs eine übertriebene Hürde darstellt. Auch SVP-Vertreter brauchen lediglich rund 30% um das absolute Mehr zu erhalten. Dies ist eine Hürde, welche wir mit unseren hervorragenden zukünftigen Kandidaten und in Anbetracht unseres hohen Wähleranteiles sicherlich erreichen sollten.

Minderheitenschutz ist gewahrt

Im Vorschlag, der Ihnen vorliegt, ist der Minderheitenschutz gewahrt. 2 Sitze sind für die lateinische Schweiz reserviert. Erreichen mehr als 2 Kandidaten aus der lateinischen Schweiz das absolute Mehr und einen Platz unter den ersten 7, so sind selbstverständlich auch diese gewählt. Es ist also ohne weiteres möglich, dass fähige Kandidaten aus der lateinischen Schweiz sogar 3 oder 4 Sitze besetzen könnten.

Bei den Wahlen im Proporz ist dies faktisch ausgeschlossen. Es handelt sich um eine Parteienwahl, bei welcher die Mehrheit der Deutschweizer die Westschweizer und Tessiner majorisiert. Auch wenn im Proporzwahlverfahren 2 Sitze der lateinischen Schweiz zugestanden werden, wäre es faktisch unmöglich, dass mehr als 2 lateinische Vertreter im Bundesrat sein würden. Für einen SVP-Vertreter aus der Romandie wäre es deutlich schwieriger, ein gutes Resultat auf einer reinen SVP-Liste zu erreichen, da die SVP eine wesentlich höhere Anzahl Wähler in der deutschsprachigen Schweiz hat und demzufolge Deutsch-Schweizer Kandidaten vermutlich mehr Stimmen bekämen. Im Majorzwahlverfahren hingegen, muss sich die Partei entscheiden, mit welchen 2 oder 3 Kandidaten sie ins Rennen steigt. Dabei ist es naheliegend, dass die grösste Partei – die SVP – zwingend mit einem Kandidaten aus der Romandie ins Rennen steigen muss. Folglich erhöhen sich die Chancen eines Romands gewählt zu werden, da ein Zürcher oder St. Galler SVP-Wähler immer alle Kandidaten der SVP auf die Liste schreiben wird. Er hat keine Möglichkeit, eine Auswahl unter den SVP-Kandidaten vorzunehmen, wie bei der Proporzwahl. Er muss und wird alle SVP-Kandidaten auf die Liste setzen.

Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, dem geänderten Antrag wie er vorliegt zuzustimmen:

1. Nur die Volkswahl im Majorz hat Chancen bei der Bevölkerung
2. Das Majorzwahlverfahren berücksichtigt leere Stimmen nicht und senkt das absolute Mehr auf ca. 30 %
3. Splitterparteien sind von einer Beteiligung im Bundesrat ausgeschlossen.
4. Der lateinischen Schweiz sind 2 Sitze garantiert.
5. Vertreter der UDC Romandie werden auch in der Deutschschweiz von SVP-Wählern gewählt.

Alfred Heer
Alfred Heer
Nationalrat Zürich (ZH)
 
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