Damit die Schweiz nicht zu Grunde geht – Volkswahl des Bundesrates!

Die Wahl des Bundesrates ist längst überfällig. Was auf kantonaler Ebene seit jeher selbstverständlich ist, tut auch auf Bundesebene endlich Not. Eine vom Volk gewählte Regierung weiss, wem sie…

Toni Brunner
Toni Brunner
Nationalrat Ebnat-Kappel (SG)

Die Wahl des Bundesrates ist längst überfällig. Was auf kantonaler Ebene seit jeher selbstverständlich ist, tut auch auf Bundesebene endlich Not. Eine vom Volk gewählte Regierung weiss, wem sie verpflichtet ist, hat eine grössere Legitimation und kann daher mit Rückgrat für die Interessen der Bevölkerung einstehen. Der Bundesrat müsste Volksentscheide ernster als heute nehmen, sie umsetzen und nicht in Frage stellen und die Interessen der Schweiz im In- und Ausland mit aller Bestimmtheit vertreten.

Tut der Bundesrat dies heute?

  • Kämpft der Bundesrat im Ausland unbändig wie ein Löwe für die Interessen der Schweiz?
  • Sträubt sich der Bundesrat gegen die schleichende Unterwerfung unter das europäische Recht und das Diktat aus Brüssel?
  • Bekämpft der Bundesrat mit aller Konsequenz die Missstände im Asylwesen?
  • Nimmt der Bundesrat die Sorgen der Bevölkerung in Sachen Massenzuwanderung ernst?
  • Tut der Bundesrat genug gegen die offenen Grenzen und zunehmende Kriminalität?

Geschätzte Delegierte, wir sind uns einig. Nein, der Bundesrat kümmert sich um vieles, aber nicht um die heissen Themen die der Bevölkerung unter den Nägeln brennen.

Die Volkswahl des Bundesrates ist längst überfällig. Ein Blick zurück und ein Blick vorwärts werden diese Feststellung unterstreichen.

Der Blick zurück

Unwürdige Ränkespiele und Intrigen rund um die Bundesratswahlen waren in der Vergangenheit im Parlament an der Tagesordnung. Alle Parteien haben rund um Bundesratswahlen schon ihr Fett abbekommen. Es verwundert nicht, dass es ganz speziell unsere Partei immer wieder getroffen hat. Ich erwähne hierfür drei Beispiele, die ich alle selbst miterlebt habe.

Ersatzwahl Ogi: Die SVP erfüllt alle vom Parlament gemachten Forderungen. Eine Auswahl von Kandidaten musste es sein. Frau und Mann, zwei „Konsensfähige", zwei Persönlichkeiten mit Exekutiverfahrung, die über die Parteigrenzen geachtet sind. Die SVP Fraktion nominiert in der Folge Regierungsrätin Rita Fuhrer aus dem Kanton Zürich und Regierungsrat Roland Eberle aus dem Kanton Thurgau. Nach den Hearings in den Parteien war ihre Kompetenz unbestritten. Wer wurde ohne Diskussion gewählt? Samuel Schmid.

Abwahl Christoph Blocher: Am Vorabend der Wahl wurde von Urs Schwaller, dem Fraktionspräsidenten der CVP gross verkündet: Die CVP wählt keinen der bisherigen Bundesräte ab. Halbwertszeit seiner Aussage – rund 12 Stunden. Den Rest kennen Sie. Zwischen dieser Aussage und dem Moment der Gesamterneuerungswahl lag die berühmte Nacht der langen Messer. Absprachen im schummrigen Licht des Hotels Bellevue zwischen Intriganten und hinterlistigen Parlamentariern ermöglichten diesen Handstreich.

Ersatzwahl Schmid: Der Anspruch der SVP war unbestritten. Die SVP schlug Christoph Blocher und Ueli Maurer vor. Ueli Maurer wurde in der Folge zu unserem neuen Bundesrat gewählt. Allerdings war es ein Zufallsergebnis. Ueli Maurer hatte genau eine Stimme Vorsprung auf – nein, nicht Christoph Blocher – sondern Hansjörg Walter, der notabene gar nicht offiziell zur Wahl stand. Hansjörg Walter erklärte daher am Mikrofon im Parlament, dass er nicht für eine Wahl zur Verfügung stehe und wurde einige Minuten später trotzdem mit dem knappst möglichen Ergebnis nicht zum Bundesrat gewählt. Und machen wir uns nichts vor, Ueli Maurer wäre heute nicht Bundesrat, wenn wir nicht als zweiten Kandidaten Christoph Blocher nominiert hätten.

Die Volkswahl des Bundesrates wirkt bereits

Inzwischen ist jedoch ein kleines Wunder passiert. Das Parlament wählt seit der Einreichung unserer Initiative zur Volkswahl der Bundesräte immer solche Kandidatinnen und Kandidaten, die von den jeweiligen Parteien vorgeschlagen sind. Dies ist kein Zufall. Dies ist unser Verdienst.

Eines hat unsere Volksinitiative nämlich bereits erreicht, bevor sie zur Abstimmung gekommen ist. Das Parlament hat sich vor dem Hintergrund der eingereichten Initiative und dem damit drohenden Machtverlust selber diszipliniert und keine nicht mehr offiziell vorgeschlagenen Kandidaten gewählt. Das Parlament musste also beweisen, dass es fähig ist, ohne Tricksereien, Mauscheleien und geheimen Absprachen neue Bundesräte wählen zu können. Hätte die SVP die Volkswahl des Bundesrates nicht lanciert, es würde im Parlament heute noch so unwürdig weiter intrigiert, wie das in der Vergangenheit oft der Fall war.

Der Blick vorwärts

Richten wir jetzt den Blick in die Zukunft. Wieso ist die Volkswahl unerlässlich? Wer Augen und Ohren in Bundesbern und in der Öffentlichkeit offen hat, merkt, die Volksrechte kommen zusehends unter Druck. Die Aktivitäten nehmen zu, um die direkte Demokratie auszuhebeln, die Rechte des Volkes einzuschränken und den Souverän zu entmachten.

Es stehen sich zwei Konzepte gegenüber. Unseres mit der Stärkung der Volksrechte (zum Beispiel der Volkswahl über die wir heute befinden) und jenes von Bundesrat, Verwaltung, Richtern und den anderen Parteien, die die Volksrechte „verwesentlichen" und damit einschränken möchten. Beispiele gefällig, wo die Volksrechte unter Druck kommen werden?

Beispiel 1: Bundesrat und Verwaltung attackieren Volksrechte

Der Bundesrat schlägt dem Parlament in einer Vernehmlassungsvorlage vor, künftig die Volksrechte massiv einzuschränken. Sowohl eine materielle Vorprüfung von Volksinitiativen mit „Warnhinweis" auf dem Initiativbogen als auch die Verschärfung der Gültigkeitsvoraussetzungen mit Verweis auf „völkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz" würden eine unhaltbare Beschneidung der Volksrechte und der direkten Demokratie darstellen. Um was geht es genau?

Punkt 1: Nach geltendem Recht erklärt das Parlament eine Volksinitiative für ungültig, wenn sie zwingendem Völkerrecht widerspricht, z.B. dem Verbot von Völkermord, Folter oder Sklaverei. Neu soll eine materielle Vorprüfung durch die Bundesverwaltung noch vor der Unterschriftensammlung erfolgen. Könnte es mit einer Initiative zu einem möglichen Konflikt mit irgendeinem internationalen Abkommen oder irgendwelchem, nicht zwingendem „Völkerrecht" kommen, soll auf dem Initiativbogen ein „Warnhinweis" angebracht werden. Ähnlich den Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen „Rauchen ist tödlich".

Punkt 2: Gleichzeitig sollen die Gründe für die Ungültigkeitserklärung einer Volksinitiative massiv ausgeweitet werden. Das Parlament soll neu auch Volksinitiativen für ungültig erklären, die „den Kerngehalt der Grundrechte" verletzen. Damit soll gemäss Bundesrat die „Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den wichtigsten völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz" gestärkt werden. Damit öffnet der Bundesrat der politischen Willkür Tür und Tor. Das Parlament erhält neu die Kompetenz, quasi nach Belieben – mit Verweis auf schwammige Begriffe – unliebsame Initiativen für ungültig zu erklären.

Es ist offensichtlich. Der Bundesrat will sich, dem Parlament und der Verwaltung mehr Macht zuschanzen und die Bürgerinnen und Bürger entmachten. Das Vorgehen des Bundesrates reiht sich in eine perfide Strategie ein.

Beispiel 2: Gefahr der institutionellen Bindung an die Europäische Union (EU)

Im Zusammenhang mit der vom Bundesrat angestrebten institutionellen Anbindung der Schweiz an die EU sollte mit dem Gutachten Thürer und dem Angebot des Bundesrates an die EU-Kommission vom vergangenen Sommer EU-Recht über schweizerisches Recht gestellt werden. Dies, weil die EU eine dynamische Rechtsübernahme der Schweiz im Geltungsbereich bestehender und künftiger Verträge verlangt. Sie akzeptiert in diesem Bereich auch keine nationale Gerichtsbarkeit sondern möchte einen institutionellen Mechanismus, der sich am EWR orientiert. Auf die Forderungen der EU einzugehen, hiesse einen Kolonialvertrag à la EWR zu akzeptieren und sich erpressen zu lassen. Aktuell herrscht wenig Transparenz über den Stand der Verhandlungen. Wir müssen uns jedoch auf das Schlimmste gefasst machen und werden uns auf einen harten Kampf einstellen. Wir glauben nämlich nicht daran, dass der Bundesrat die Kraft hat, den Forderungen aus der EU zu wiederstehen.

Beispiel 3: Bundesgericht will Volk und Parlament entmachten

Vor kurzem hat nun das Bundesgericht jegliches, auch nicht zwingendes Völkerrecht als dem schweizerischen Recht übergeordnet erklärt. In einem vor nicht allzu langer Zeit publizierten Entscheid hält das Bundesgericht fest, dass auch nicht zwingendes internationales Recht dem schweizerischen Recht vorzugehen habe.

Das Bundesgericht stellt damit letztlich die direkte Demokratie und die Souveränität des Landes in Frage. Gesetzgeber und Volk werden so ausgeschaltet. Folge wäre ein umfassender Vorrang von internationalem Recht gegenüber Schweizer Recht und ein Richterstaat Schweiz. Denkt man diese Entwicklung zu Ende, könnte damit auch eine Integration der Schweiz in die EU ohne Volksentscheid, alleine aufgrund einer sich anpassenden Rechtsentwicklung, auf gerichtlichem Weg durchgesetzt werden.

Internationales Recht und internationale Verträge gingen also in Zukunft den Beschlüssen von Volk und Parlament vor. Die Schweiz hätte sich damit jeder Entwicklung von internationalem Recht zu unterwerfen. Richter werden somit letztlich zum Gesetzgeber. Vor dem Hintergrund des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg – einen kriminellen Ausländer aus dem Kanton Baselland zu schützen und ihn trotz schweizerischer Rechtsprechung und Verfassungsbestimmung in unserem Lande zu belassen – will ich gar nicht daran denken, wohin diese Rechtsprechung noch führen wird.

Beispiel 4: Die Schweiz soll ohne Mitsprache von Volk und Parlament in militärische Konflikte verwickelt werden?

Nicht genug. Die aussenpolitische Kommission des Nationalrates ist gegen eine Mitbestimmung von Volk und Parlament im Zusammenhang mit einer Kandidatur der Schweiz für einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat. Sie möchte diesen Entscheid einzig dem Bundesrat überlassen. Ein Sitz im Sicherheitsrat ist mit unserer Neutralität niemals vereinbar und würde die Tradition der „Guten Dienste" in Frage stellen. Zu einem Entscheid dieser Tragweite müssen Volk und Parlament zwingend das letzte Wort haben. Denn der UNO-Sicherheitsrat ergreift in Konflikten Partei, verhängt Boykotte und ist verantwortlich für militärische Interventionen. Für die neutrale Schweiz ist es deshalb keinesfalls möglich, sich in diesem Gremium zu betätigen.

Es braucht die Volkswahl – damit die Schweiz nicht zu Grunde geht

Wir von der SVP sind uns bewusst: Die Volksrechte und die direkte Demokratie haben die Schweiz zu dem gemacht, was sie heute ist. Ein wunderbares und freies Land, in dem die Menschen nach ihrem Glück streben können, ein Land, das Perspektiven und Lebensqualität bietet. Der Föderalismus und die Mitbestimmung der Leute haben massgeblich zum Wohlstand der Schweiz beigetragen.

Dies hat auch mit der beschränkten Macht der Politiker zu tun. Diese erlassen nämlich andere Gesetze und sind weniger eigenmächtig, wenn sie wissen, dass das Volk beispielsweise über ein Referendum ein Veto-Recht hat und mit einer Handbremse falsche Entscheide bachabschicken kann. Die logische Konsequenz kann nur heissen: Die Volksrechte müssen gestärkt und nicht geschwächt werden. JA zur Volkswahl des Bundesrates!

Toni Brunner
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Nationalrat Ebnat-Kappel (SG)
 
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