Dem Volk vertrauen

Die SVP hat am 7. Juli 2011 die eidgenössische Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates" mit 110‘291 beglaubigten Unterschriften eingereicht. Der Lancierung der Initiative ging ein längerer…

Toni Brunner
Toni Brunner
Nationalrat Ebnat-Kappel (SG)

Die SVP hat am 7. Juli 2011 die eidgenössische Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates" mit 110‘291 beglaubigten Unterschriften eingereicht. Der Lancierung der Initiative ging ein längerer parteiinterner Findungsprozess voraus.
Die Ursprünge der jetzt zur Abstimmung gelangenden Volksinitiative zur Volkswahl des Bundesrates gehen – entgegen verschiedenen oberflächlichen Kommentaren in den Medien – weit in die 90er-Jahre des letzten Jahrhunderts zurück. Im Sommer 1998 führte die SVP eigens zu diesem Thema einen vielbeachteten Sonderparteitag durch, nachdem die Diskussion über eine Volkswahl bereits in den Jahren davor innerhalb der Partei aufgekommen war und kontrovers geführt wurde. Die Delegiertenversammlung beschloss 1998 nach ausgiebiger Diskussion, das Thema „Volkswahl des Bundesrates" weiterzuverfolgen. Daraufhin wurde eine parteiinterne Arbeitsgruppe eingesetzt, welche 1999 einen Bericht über die Möglichkeiten der Einführung der Volkswahl vorlegte, in dem sie den Weg über eine Volksinitiative vorschlug. Im Januar 2000 stellte die SVP dann anlässlich einer Medienkonferenz ihr Konzept „Die Volkswahl des Bundesrates" vor. Als Zwischenschritt reichte die SVP-Fraktion 2004 im Parlament Vorstösse zu einer Listenwahl der Bundesräte durch die Eidgenössischen Räte ein. Ein Vorschlag, den sie bereits 1995 auf die politische Agenda brachte. Nachdem die Versuche, im Parlament eine Systemänderung bei den Bundesratswahlen herbeizuführen, gescheitert waren, konkretisierte sich das Projekt einer Volkswahlinitiative. Die Delegierten der SVP Schweiz beschlossen den Grundsatz zur Lancierung einer Volksinitiative schliesslich am 22. August 2009 in Chur mit 358 zu 28 Stimmen.

Nach den Jahren 1900 und 1942 werden die Stimmberechtigten damit nach über 70 Jahren wieder einmal die Gelegenheit erhalten, sich über die Volkswahl des Bundesrates an der Urne äussern zu dürfen. Bereits 1848 wurde die Volkswahl des Bundesrates nur knapp nicht in die Verfassung geschrieben. Hätte man dies damals gemacht, wäre sie heute eine Selbstverständlichkeit.

Volkswahl hat sich bewährt

Unsere Initiative fordert, dass neu das Volk und nicht mehr das Parlament den Bundesrat wählen kann. Dieses System entspricht dem bewährten Wahlprozedere für die Regierungen in allen Kantonen, Städten und den Gemeinden. Die SVP setzt sich mit diesem Anliegen aktiv für den Ausbau der Volksrechte ein und widersetzt sich den Ränkespielen bei den Bundesratswahlen durch das Parlament.

Es geht dabei um weit mehr als die Frage, ob die Stimmberechtigten alle vier Jahre gleichzeitig mit dem National- und Ständerat auch den Bundesrat an der Urne wählen sollen. Es geht um die Frage, wem wir in diesem Land noch vertrauen, ob der Souverän noch ernst genommen wird und ob sich unsere Regierung künftig tatsächlich um die echten Probleme kümmern wird oder sich weiterhin um die drängendsten Fragen drückt.

Macht der Bundesrat seine Arbeit noch?

Tut der Bundesrat heute genügend, um den unsäglichen Missständen im Asylwesen zu begegnen? Ist er bereit auf die Sorgen der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Zuwanderung einzugehen? Setzt er sich mit Nachdruck dafür ein, dass gegen die Kriminalität vorgegangen wird und wir uns immer und überall in der Schweiz sicher fühlen können? Kämpft er auch gegenüber dem Ausland kompromisslos für die Interessen der Schweiz? Wer hier Zweifel hegt, sollte am 9. Juni auf jeden Fall ein JA in die Urne legen. Denn nur ein Bundesrat, der dem Volk verpflichtet ist, muss auch Volksentscheide umsetzen und auf die Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger eingehen. Nur ein Bundesrat, der vom Volk gewählt ist, setzt sich für die Unabhängigkeit des Landes und gegen einen von einer grossen Mehrheit der Bevölkerung nicht gewünschten EU-Beitritt ein.

Beispiel Justizministerin Sommaruga

Über 2 ½ Jahre sind seit der Volksabstimmung über die Ausschaffung krimineller Ausländer vergangen. Das Volk hat unsere SVP Initiative angenommen, heute ist sie Verfassungstext. Es müsste jetzt vom Parlament ein Gesetz ausgearbeitet werden. Doch von der zuständigen Justizministerin Sommaruga kommt dafür keine Botschaft mit einem Gesetzesvorschlag. Sie macht ihren Job nicht, eine Art Arbeitsverweigerung. Müsste Sie in gut zwei Jahren vom Volk bestätigt werden, so bin ich überzeugt, dass sie den Volkswillen besser respektieren und Entscheide schneller umsetzen würde. Bei einer Volkswahl muss sie nämlich den Wählerinnen und Wählern Rechenschaft über ihre Arbeit ablegen. Wenn diese nicht zufriedenstellend erledigt wird, dann dürfte sie konsequenterweise nicht mehr gewählt werden.

Angst vor dem Volk?

Wer gegen die Volkswahl des Bundesrates ist, hat offenbar in die eigene Bevölkerung kein Vertrauen. Dabei haben unsere Volksrechte und die direkte Demokratie die Schweiz zu dem gemacht, was sie heute ist. Ein wunderbares und freies Land, in dem die Menschen nach ihrem Glück streben können, ein Land, das Perspektiven und Lebensqualität bietet. Föderalismus und die Mitbestimmung der Leute haben massgeblich zum Wohlstand der Schweiz beigetragen. Dies hat auch mit der beschränkten Macht der Politiker zu tun. Diese erlassen nämlich andere Gesetze und sind weniger eigenmächtig, wenn sie wissen, dass das Volk beispielsweise über ein Referendum ein Veto-Recht hat und mit einer Handbremse falsche Entscheide bachabschicken kann.

Dem Konzept der anderen Parteien, die Volksrechte immer mehr in Frage zu stellen und sie gar zu „verwesentlichen", braucht es jetzt eine klare Antwort von unserer Seite. Die Volksrechte müssen gestärkt und nicht eingeschränkt werden. Darum kämpfen wir aus Überzeugung für ein JA zur Volkswahl des Bundesrates.

 

Toni Brunner
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Nationalrat Ebnat-Kappel (SG)
 
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