Referat

Der Vorrang der Bundesverfassung gegenüber dem internationalen Recht ist zwingend

Wir möchten mit den heute präsentierten Vorschlägen, die in den letzten Monaten durch eine SVP-Arbeitsgruppe erarbeitet wurden, eine breite öffentliche Diskussion über das Verhältnis von…

Céline Amaudruz
Céline Amaudruz
Nationalrätin Genève (GE)

Wir möchten mit den heute präsentierten Vorschlägen, die in den letzten Monaten durch eine SVP-Arbeitsgruppe erarbeitet wurden, eine breite öffentliche Diskussion über das Verhältnis von Landesrecht und internationalem Recht lancieren. Es geht dabei um zentrale Fragen. Es geht letztlich darum, ob und wie die Schweiz in Zukunft ihr eigenes Recht verteidigen und eine demokratisch legitimierte Rechtsentwicklung sichern kann. Dies im Gegensatz zu den bundesrätlichen Vorstellungen, welche in die Richtung einer automatischen Rechtsübernahme von fremdem Recht in allen Bereichen gehen, in denen die Schweiz Staatsverträge hat – und dies ohne Mitsprache des Volkes.

Um unser eigenes Recht zu behalten und damit auch die direkte Demokratie und die Volksrechte zu sichern, müssen folgende Massnahmen getroffen werden:

Vorab muss der Vorrang der Bundesverfassung gegenüber dem Völkerrecht in der Verfassung festgehalten werden, unter Vorbehalt des zwingenden Völkerrechts. Das zwingende Völkerrecht soll die einzige inhaltliche Schranke einer Verfassungsänderung bleiben.

Weiter muss die Angleichung von schweizerischem Recht an internationales Recht in der Verfassung, in einem Gesetz oder einem referendumspflichtigen Staatsvertrag vorgesehen sein.

Bei Entscheiden internationaler Gerichte und Behörden muss sichergestellt werden, dass diese unabhängig sind und das Recht so anwenden, wie es ursprünglich galt.

Weiter müssen klar nachvollziehbare Grundsätze das Zusammenspiel von Landesrecht und internationalem Recht regeln und so für die Zukunft Klarheit schaffen. Die Verfassung als die oberste Rechtsquelle der Schweiz muss dabei dem internationalen Recht vorgehen, unter Vorbehalt des zwingenden Völkerrechts.

Neuere Gesetze gehen älteren Staatsverträgen vor. Umgekehrt gehen neuere Staatsverträge älteren Gesetzen vor, jedoch nur, wenn der Staatsvertrag dem Referendum unterstanden hat.

Widersprüche zwischen Landesrecht und internationalem Recht werden dadurch behoben, dass (i) im Fall des Vorrangs des Landesrechts Staatsverträge neu ausgehandelt oder nötigenfalls gekündigt werden bzw. dass (ii) im Fall des Vorrangs des Völkerrechts das Landesrecht dem widersprechenden Staatsvertrag angepasst wird.

Die Wahrung der rechtlichen Souveränität ist für ein Land gerade in einer globalisierten Welt entscheidend. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses Land klein oder gross, dicht besiedelt oder nicht, reich oder arm ist. Der unabhängige Staat hat eine zentrale Qualität: die Souveränität. Sie muss durch einen Staat gegenüber anderen Rechtssubjekten verteidigt werden, auch wenn diese allenfalls mächtiger sind.

Einige Länder mögen dies vergessen haben, aber die Schweiz ist keine Ausnahme: Sie ist souverän, weil sie über alle verfassungsmässigen Elemente verfügt, die sie zu einem Staat machen. Vor diesem Hintergrund ist die schweizerische Souveränität (auch die rechtliche) genau gleich zu respektieren wie diejenige jedes anderen Staates.

Obwohl die EU uns ihr Recht aufzwingen will, akzeptiert sie selbst paradoxerweise nicht, dass andere ihr Recht in ihrem Einflussbereich durchsetzen, wie dies übrigens Frau Merkel eben erst bekräftigt hat: „Auf deutschem Boden hat man sich an deutsches Recht zu halten. Bei uns in Deutschland und in Europa gilt nicht das Recht des Stärkeren, sondern die Stärke des Rechts.“
Die Schweiz hat aufgrund der von ihr selber bestimmten Rechtsordnung verschiedene Eigenheiten und etliche Vorteile gegenüber anderen Staaten, die sie nicht freiwillig aufgeben darf. Der Bundesrat, die Verwaltung, das Bundesgericht und die Rechtswissenschaft sind jedoch daran, mit ihrer „offenen“ Haltung gegenüber dem internationalen Recht diese Eigenheiten und Vorteile preiszugeben. Damit verstärken sie jedoch noch den Druck auf unsere Souveränität, der von anderen Staaten ausgeht.
Um ihren Wohlstand und ihre Vorteile gegenüber anderen Ländern, vor allem der EU, zu erhalten, sollte die Schweiz den Grundsatz „Landesrecht vor internationalem Recht“ anerkennen und so ihre Handlungsfreiheit bewahren.
Wir möchten mit unseren Vorschlägen auch Anstösse zu einer Klärung verschiedener offener Punkte im Verhältnis zwischen Landesrecht und internationalem Recht geben. Diese Unklarheiten haben dem schweizerischen politischen System in den letzten Jahren geschadet (Stichwort: Nicht-Umsetzung von Volksinitiativen), und sie haben dazu geführt, dass das internationale Recht heimlich, durch viele kleine Schritte einen immer grösseren Stellenwert für sich beanspruchte, ohne dass sich Volk und Stände dazu äussern konnten.

Diese Fragen werden gerade auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Verhältnisses zwischen der Schweiz und der europäischen Union und im Zusammenhang mit der anstehenden Umsetzung vom Volk angenommener Volksinitiativen in den kommenden Wochen und Monaten von brennender Aktualität sein.

Wir möchten unsere Vorschläge nun im Rahmen einer Vernehmlassung in die öffentliche Diskussion geben. Danach wird zu entscheiden sein, in welcher Form wir die konkreten Verfassungsänderungen politisch weiterverfolgen. Denkbar sind parlamentarische Vorstösse oder eine Volksinitiative.

Céline Amaudruz
Céline Amaudruz
Nationalrätin Genève (GE)
 
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