Die Aufgaben des Staatswesens

In meiner Arbeit als Volkswirtschaftsdirektorin des Kantons Zürich muss ich den Ü-berblick über ein vielfach verwobenes System von wirtschaftlichen Interessen, Mit-spielern, Zwängen und Freiheiten…

Referat von Regierungsrätin Rita Fuhrer (ZH)

IIn meiner Arbeit als Volkswirtschaftsdirektorin des Kantons Zürich muss ich den Überblick über ein vielfach verwobenes System von wirtschaftlichen Interessen, Mitspielern, Zwängen und Freiheiten behalten. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit, das meiner Direktion eingegliedert ist, kommuniziert monatlich die Arbeitslosenzahlen im Kanton – ein unmittelbarer Index des wirtschaftlichen Wohlergehens im Lebens- und Arbeitsraum Zürich. Je nach Ausmass der Arbeitslosigkeit müssen wir uns Gedanken zu staatlichen Massnahmen machen. Nicht, dass wir uns bei geringer Arbeitslosigkeit keine Gedanken machten, aber sollte sie ansteigen, müssen wir auch unsere Bemühungen intensivieren und weitere Massnahmen ergreifen. Ich bin also in meiner täglichen Arbeit immer wieder mit der Frage konfrontiert, inwiefern der Staat in wirtschaftliche Abläufe eingreifen darf und muss. Und inwiefern die Wirtschaft eine Grundfreiheit braucht, um selbst – ohne staatliches Eingreifen – den Wohlstand aller erhalten und ausbauen zu können.

Um in diesen äusserst vielschichtigen Fragekomplexen richtig entscheiden zu können, muss ich über eine gedankliche, theoretische und politische Grundhaltung als Basis verfügen. Erst sie ermöglicht es mir, bei meinen Beurteilungen der verschiedenen Situationen immer auch die Volkswirtschaft als Ganzes und den Wohlstand unseres Kantons und auch unseres Landes im Blickfeld zu haben. Nichts wäre schlimmer, als wenn ich mich bei einzelnen, oft sehr in die Tiefe gehenden Entscheiden von diesen Grundgedanken entfernen würde. Dann würde die Gefahr bestehen, das komplexe Gebäude der kantonalzürcher Volkswirtschaft aus den Augen zu verlieren und durch Einzelentscheide dieses Gebäude ins Wanken zu bringen.

Diese meine Grundgedanken und -überzeugungen zum Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft möchte ich Ihnen heute darlegen. Die wichtigste Grundlage meines Verständnisses der staatlichen Wirtschaftspolitik stelle ich hier an den Anfang: Der Staat muss der Wirtschaft günstige Standort- und Rahmenbedingungen schaffen.

Unternehmen und damit die Produktionsfaktoren Arbeit, Kapital und Wissen bewegen sich. Sie produzieren dort, wo die Bedingungen für sie am besten sind, handeln dort, wo die Möglichkeiten dazu am günstigsten sind und verlegen ihren Standort, wenn die Rahmenbedingungen nicht mehr stimmen. Früher haben die Eidgenossen den Standort Schweiz dadurch bewegt, dass sie umherzogen und flaches, fruchtbares Land eroberten. Spätestens seit Marignano haben wir gelernt, Standortpolitik anders zu definieren, nämlich als Schaffung günstiger Rahmenbedingungen.

Die Schweiz verfügt über bedeutende staatliche Stabilitätsfaktoren, die der Wirtschaft entgegenkommen. Lassen sie mich einige aufzählen: Die Neutralität, das bewährte politische System auf der Stufe der Gemeinden, der Kantone und des Bundes, das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, der bescheidene Grad an Korruption in der öffentlichen Hand und eine intakte, verlässliche Infrastruktur.

m in diesen äusserst vielschichtigen Fragekomplexen richtig entscheiden zu können, muss ich über eine gedankliche, theoretische und politische Grundhaltung als Basis verfügen. Erst sie ermöglicht es mir, bei meinen Beurteilungen der verschiedenen Situationen immer auch die Volkswirtschaft als Ganzes und den Wohlstand unseres Kantons und auch unseres Lan-des im Blickfeld zu haben. Nichts wäre schlimmer, als wenn ich mich bei einzelnen, oft sehr in die Tiefe gehenden Entscheiden von diesen Grundgedanken entfernen würde. Dann wür-de die Gefahr bestehen, das komplexe Gebäude der kantonalzürcher Volkswirtschaft aus den Augen zu verlieren und durch Einzelentscheide dieses Gebäude ins Wanken zu bringen.

Diese meine Grundgedanken und -überzeugungen zum Verhältnis zwischen Staat und Wirt-schaft möchte ich Ihnen heute darlegen. Die wichtigste Grundlage meines Verständnisses der staatlichen Wirtschaftspolitik stelle ich hier an den Anfang: Der Staat muss der Wirt-schaft günstige Standort- und Rahmenbedingungen schaffen.

Unternehmen und damit die Produktionsfaktoren Arbeit, Kapital und Wissen bewegen sich. Sie produzieren dort, wo die Bedingungen für sie am besten sind, handeln dort, wo die Mög-lichkeiten dazu am günstigsten sind und verlegen ihren Standort, wenn die Rahmenbedin-gungen nicht mehr stimmen. Früher haben die Eidgenossen den Standort Schweiz dadurch bewegt, dass sie umherzogen und flaches, fruchtbares Land eroberten. Spätestens seit Ma-rignano haben wir gelernt, Standortpolitik anders zu definieren, nämlich als Schaffung güns-tiger Rahmenbedingungen.

Die Schweiz verfügt über bedeutende staatliche Stabilitätsfaktoren, die der Wirtschaft entge-genkommen. Lassen sie mich einige aufzählen: Die Neutralität, das bewährte politische System auf der Stufe der Gemeinden, der Kantone und des Bundes, das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, der bescheidene Grad an Korruption in der öffentlichen Hand und ei-ne intakte, verlässliche Infrastruktur.

 

Die Neutralität verhindert, dass wir uns kriegerisch einmischen. Gerade in jüngster Zeit hat sie wieder an Bedeutung gewonnen  aller Kritik zum Trotz. Wir leben in einer Welt, in der Krieg, Konflikt und Verbrechen an der Tagesordnung sind – und keine Aussicht auf den ewi-gen Frieden besteht. In einer zunehmend polarisierten Welt kommt der Neutralität ein wach-sender Stellenwert zu. Die Schweiz ist eines der berechenbarsten und zuverlässigsten Län-der überhaupt. Wir brauchen deshalb keinen aussenpolitischen Aktivismus, wir müssen uns nicht in jeden Händel dieser Welt einmischen.

Unser manchmal zwar träges, aber stabiles und auf Kontinuität und Ausgleich ausgerichtetes politisches System sorgt dafür, dass wir Planungs- und Rechtssicherheit bieten können. Diese ist essentiell wichtig für hier ansässige Unternehmen. Das Vertrauen in die Rechts-sprechung ist eine Grundvoraussetzung für eine florierende Wirtschaft. Auch die nicht vor-handene Korruption, zumindest in staatlichen Institutionen, bietet Unternehmen Planungs-sicherheit. Regelmässig stellt das Bundesamt für Polizei in seinen jährlichen Berichten fest, dass die Korruption in der Schweiz kaum ein Thema ist. Auch Transparency International setzte unser Land im Oktober 2005 auf den Spitzenplatz sieben von 159 untersuchten Län-dern. Spitzenplatz heisst hier, dass Korruption in der Schweiz nur äusserst marginal vor-kommt.

Ebenfalls ein wesentlicher Standortvorteil und zugleich eine Erwartung der Wirtschaft an den Staat ist das reibungslose Funktionieren der Infrastrukturen. In den vergangenen Jahren mussten wir einige Male erkennen, dass eine moderne Volkswirtschaft enorm verletzlich ist. In einem hochentwickelten Land haben Pannen in der Wasserversorgung, Unterbrüche in den Kommunikationsdienstleistungen, Unfälle im öffentlichen Verkehr oder Stromausfälle für uns alle eine verheerende Wirkung. Die Stromausfälle im deutschen Münsterland vom No-vember letzten Jahres haben Kosten in der Höhe von mindestens 100 Millionen Euro verur-sacht.

Im Zusammenhang mit günstigen Rahmenbedingungen darf ich den Bundesrat loben. Mit seinem Entscheid, den Firmen die bürokratische Last zu erleichtern, und mit dem diesbezüg-lichen Aktionsprogramm stellt er sich seinen wirtschaftspolitischen Aufgaben; Er baut Büro-kratie ab und reduziert die zum Teil völlig absurden Bewilligungspflichten. Damit wird die Wirtschaft um rund eine Milliarde Franken entlastet – Geld, das wiederum investiert werden kann und somit auch dem Wohlstand in der Schweiz dient.

Meine Damen und Herren, alle Tätigkeitsfelder in der Wirtschaft, die über diese Setzung po-sitiver Rahmenbedingungen hinausgehen, sind nur in sehr begrenztem Masse Aufgabe des Staates. Ganz bestimmt nicht dazu gehört, im freien Markt als Wirtschaftsmacht mitspielen zu wollen. Am liebsten hat der Schweizer Staat das jahrzehntelang als Monopolist getan. Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich immer freue, wenn ich auf einer meiner Radtouren im Zürcher Oberland einem gelben Postauto begegne. Da denke ich gerne an die Zeit zurück, als alles noch gelb war. Als ich aufwuchs – und noch lange später – , gab’s die PTT, die brachten Briefe, fuhren mit ihren Postautos durch die Schweiz und waren für das Telefon zu-ständig. Sonst durfte das niemand! Das war damals auch richtig so, denn Monopole waren früher staatliche Privilegien, welche die Versorgungssicherheit garantierten. Dabei durfte nicht das Gewinnstreben im Vordergrund stehen, sondern die Deckung des Bedarfs der All-gemeinheit.

Heute hat sich das grundlegend geändert. Die heutige Situation verlangt ein anderes, ein marktgerechtes Vorgehen. Es braucht den Druck des freien Marktes, um innovativ zu blei-ben. Es braucht den Druck des freien Marktes und die Innovationsfreude, um konkurrenzfä-hig zu sein und zu bleiben.

Dennoch ist auch die Versorgung des Safientals in Graubünden oder von Walliser Seitentä-lern mit funktionierenden Telecomdiensten und anständigen Verkehrsverbindungen garan-tiert. Der Staat kann die Grundversorgung über Aufträge oder Konzessionen steuern, und er tut das, sofern es nötig sein sollte.

Natürlich sind bestimmte Monopole immer noch nötig und richtig. So genannte öffentliche Güter, von deren Genuss niemand ausgeschlossen werden darf, bedürfen eines monopolis-tischen Anbieters. Dazu gehört zum Beispiel die Sicherheit der Bevölkerung, die von Armee und Polizei gewährleistet wird, aber auch das Gerichtswesen. Diese öffentlichen Güter müs-sen dem staatlichen Monopol unterliegen. Und wo ein Monopol unumgänglich ist, muss die-ses dem Staat zugehörig sein. Denn nur staatliche Monopole können auch demokratisch kontrolliert und legitimiert werden.

Wenn die Zuweisung einer Aufgabe an den Staat unumgänglich ist, stellt sich allerdings die Frage, in wessen Bereich diese Aufgabe fällt. Wer soll zuständig sein? Der Bund? Die Kan-tone? Oder die Gemeinden? Ganz allgemein lässt sich sagen, dass das Subsidiaritätsprinzip bei diesen Überlegungen grundsätzlich zur Anwendung kommen sollte. Je näher bei den Stimmbürgern die Entscheide gefällt werden, umso kostenbewusster wird entschieden. Fachleute in einem Bundesamt in Bern fühlen sich bei ihren Entscheiden nicht dem Druck des Steuerzahlers ausgesetzt. Aber der Gemeinderat, der solch ein Geschäft behandelt, muss abends in der Beiz seinen möglichen Wählern erklären, warum was wieviel kostet und warum es vielleicht gar nichts einbringt. Dieser Gemeinderat wird versuchen, die Kosten möglichst tief zu halten, denn sonst ist er nicht mehr lange im Amt. Wir sind als Staat dem Föderalismus verpflichtet, also sollten wir ihm auch auf wirtschaftspolitischer Ebene den wichtigen Platz einräumen, der ihm gebührt.

Nun habe ich viel von Monopolen geredet. Sie sehen, dass das immer noch ein brennendes Problem in der Schweiz ist. Unser Land sollte etwas mutiger werden. Es sollte sich bewusst werden, dass in Bereichen, in denen die Nachfrage den Preis eines Angebots bestimmt und manchmal das Angebot die Menge der Nachfrage, dass in diesen Bereichen der Wettbewerb spielen muss. Und es sollte den Mut fassen, diesen Wettbewerb auch aktiv zu fördern und ihn den Privaten zu überlassen. Denn in diesen Bereichen hat der Staat nicht mehr viel zu suchen. Heute können Private die Aufgaben, die ein solches wirtschaftliches Unternehmen stellt, gleich gut oder besser wahrnehmen als der Staat. Dieser muss einzig den Wettbewerb zulassen und sich auf diejenige Position zurückziehen, die ihm zusteht: Er muss die Rah-menbedingungen für einen fairen und erfolgreichen Wettbewerb garantieren. Gesunder Wettbewerb führt zu tieferen Preisen, zu höherer Qualität und zu einem reichhaltigeren An-gebot! Dem Staat obliegt es einzig, soziale und rechtliche Leitplanken zu setzen, aber nicht dauernd regulierend einzugreifen. Wenn es nicht unbedingt nötig ist, ein neues Gesetz, eine neue Bewilligungspflicht einzuführen, dann soll darauf auch verzichtet werden. Denn erst die möglichst grosse unternehmerische Freiheit garantiert auch einen möglichst grossen Wohlstand für alle.

Der Ökonom Adam Smith ging im 18. Jahrhundert vom Prinzip der sogenannten „unsichtba-ren Hand“ aus. Die Grundaussage dieses Prinzips lautet: Obwohl eigentlich jeder Marktteil-nehmer oder jeder Wettbewerber vor allem seinen eigenen Gewinn im Auge hat, führt das individuelle Gewinnstreben in der Summe dazu, dass es der Gesellschaft insgesamt besser geht. Und der Ökonomie-Nobelpreisträger Milton Friedman sagte, die soziale Verantwortung eines Unternehmens sei es, seine Profite zu steigern. Zwei Aussagen, die zeigen, dass nur ein florierendes und von unsinnigen staatlichen Eingriffen befreites Unternehmertum den Wohlstand einer gesamten Bevölkerung erhöhen kann. Dazu kommt: Ein Unternehmen, das Gewinn macht, zahlt Steuern; es macht den Staat reicher. Ein reicher Staat, meine Damen und Herren, muss kein sozialer Staat sein.

Aber ein armer Staat kann niemals ein sozialer Staat sein! Die Umverteilung, der Umwelt-schutz, all das soziale und naturgerechte Handeln, das gewiss seine Berechtigung hat, kann erst erfolgen, wenn Geld da ist, das für diese Belange ausgegeben werden kann.

Der Staat ist also darauf angewiesen, dass Unternehmen Geld verdienen. Dazu sollte er ih-nen möglichst wenig Hürden in den Weg legen. Damit er diese Freiheiten geben kann, muss er allerdings Vertrauen in die wirtschaftlichen Entscheidungsfinder und -träger haben. Er muss sich sicher sein, dass die Wirtschaft mit den erteilten Freiheiten verantwortlich umge-hen kann. Er muss vertrauen können auf die Innovationsbereitschaft der Wirtschaft, auf ihre Risikobereitschaft und auf ihr eigenverantwortliches Handeln. Er muss vom Prinzip ausge-hen können, dass, wer in einer Demokratie mitbestimmen kann, auch bereit ist, Verantwor-tung zu übernehmen. Und er muss davon ausgehen können, dass Unternehmer nicht nur die ihnen erteilte Freiheit geniessen, bei jedem kleinen Ungemach aber sofort staatliche Hilfe einfordern.

Meine Damen und Herren. Ich begann meine Ausführungen mit der Aussage, dass die Wirt-schaft Vertrauen in den Staat haben muss. Ich habe Ihnen eben dargelegt, dass auch der Staat Vertrauen in die Wirtschaft haben muss. Dieses gegenseitige Vertrauen in die Leis-tungsfähigkeit und die Leistungsbereitschaft ist eminent wichtig für eine florierende Wirt-schaft, und es generiert noch eine ganze andere Art von Vertrauen. Denn indirekt schafft der Staat mit dem Vertrauen in die wirtschaftliche Eigenverantwortlichkeit bei den Unternehmen auch Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit. Wer weiss, dass er es mit eigener Kraft ge-schafft hat und weiter schafft, der vertraut sich selbst. Und wer sich selbst vertraut, macht bessere Arbeit!

Ich fasse zusammen: Der Staat muss der Wirtschaft günstige Standort- und Rahmenbedin-gungen schaffen. Davon ging ich aus. Die Schweiz erfüllt diese Pflicht ausreichend gut. Alles was darüber hinausgeht, ist nur in sehr begrenztem Ausmasse Aufgabe des Staates. Gewis-se Monopole sind nötig, vor allem im Bereich der öffentlichen Güter. Wenn der Staat selbst wirtschaftliche Aufgaben übernehmen muss, sollte er dies nach dem Prinzip der Subsidiarität und des Föderalismus tun. Aus allen Feldern aber, so zeigte ich dann auf, in denen Angebot und Nachfrage den Marktpreis bestimmen, sollte sich der Staat auf die Rolle des Unterstüt-zers beschränken. Für eine wirtschaftlich blühende Schweiz ist gegenseitiges Vertrauen des Staates in die Wirtschaft und der Wirtschaft in den Staat von grundsätzlicher Bedeutung.

Meine Damen und Herren Delegierte. Es ist eine der wichtigsten Aufgaben der SVP, die wirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz zu fördern. Wir wissen ja, dass keine andere Par-tei dieses Anliegen wirklich effizient verfolgt. Nun sind wir gefragt und ich appelliere an Sie, in Ihrem Tätigkeitsbereich für wenig staatliche Regulierung und viel wirtschaftliche Freiheit zu arbeiten. Der Staat hat in der Wirtschaft eine wichtige Aufgabe, aber diese ist klar definiert und sollte nicht – aus welchen Gründen auch immer – über die Grenzen des Nötigen ausge-baut werden.

 
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