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Die Bundespensionskassen: Steuern wir auf ein neues „Grounding“ zu?

Ich möchte eingangs daran erinnern, dass unsere Partei bereits mehrmals die Alarmglocke geläutet hat, zuletzt im vergangenen März in Form eines Postulats bezüglich der Pensionskasse der SBB. Das Postu

Guy Parmelin
Guy Parmelin
Nationalrat Bursins (VD)

Ich möchte eingangs daran erinnern, dass unsere Partei bereits mehrmals die Alarmglocke geläutet hat, zuletzt im vergangenen März in Form eines Postulats bezüglich der Pensionskasse der SBB. Das Postulat ist vom Bundesrat entgegen genommen worden. Während die Arbeitsgruppe, welche der Bundesrat im vergangenen Januar zur Klärung der Probleme der Pensionskassen der Eidgenossenschaft ins Leben gerufen hat, nach Lösungen in sucht, haben wir unsere eigene Bilanz der Situation gezogen. Die SVP hat beschlossen, die daraus gezogenen Schlussfolgerungen in einen Forderungskatalog zu verpacken, um die Probleme der Pensionskassen der ehemaligen Bundesbetriebe einer Lösung zuzuführen.

Es herrscht dringlicher Handlungsbedarf. Trotz der Dutzenden von Milliarden, Franken, welche die öffentliche Hand hinein gepumpt hat, müssen wir heute feststellen, dass die finanzielle Lage verschiedener Pensionskassen der Bundesbetriebe schlichtweg katastrophal ist.

Nehmen wir das Beispiel der Pensionskasse der SBB. Seit ihrer Verselbständigung im Januar 1999 hat sie bis 2001 rund 12,5 Mrd. Franken an „diversen Beihilfen“ verschlungen, nur um ihre mehr als kritische Finanzlage konsolidieren zu können.

Trotz dieser enormen Anstrengung der Eidgenossenschaft geht es weiterhin bergab und dies in einer Besorgnis erregenden Art und Weise. Der Deckungsgrad ist bis Ende 2004 auf 83,4 Prozent gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von 2 bis 3 Prozent pro Jahr. Die Kasse weist heute einen Fehlbetrag von 2,3 Mrd. Franken aus. Um den Deckungsgrad auf dem gleichen Niveau zu halten, hätte die SBB-Pensionskasse 2004 einen Ertrag von 4,6 Prozent aus ihren Geldanlagen erzielen müssen. Sie kam allerdings nur auf 3,94 Prozent. Kommt hinzu, dass die Kasse auf Grund ihres ungenügenden Deckungsgrades keine dynamischere Anlagepolitik verfolgen kann und deshalb in einen Abwärtsstrudel gerät. Ein Abwärtsstrudel, der in einem schlechten Börsenjahr dramatische Folgen haben könnte.

Es gibt verschiedene Schwierigkeiten, welche die SBB-Pensionskasse in diese missliche Situation gebracht haben. So war Ende 2004 die Zahl der Rentner höher als jene der Aktiven (30’111 gegen 27’846). Noch im Jahr 1998 hatten sich die beiden Gruppen die Waage gehalten. Seither ist das Durchschnittsalter der Rentner auf 74,28 Jahre gestiegen, eine Zunahme von fast zwei Jahren. Gleichzeitig ist das Durchschnittsalter der Aktiven um 1,6 Prozent angewachsen. Das ist darauf zurück zu führen, dass weniger junge Leute in die Dienste der SBB getreten sind.

Die kostspielige Politik der frühzeitigen Pensionierungen, welche die SBB zwischen 1998 und 2002 verfolgt hat, hat das Ihre zur Verschlechterung der Lage beigetragen. In dieser Zeitspanne schwankte das Alter der neuen Rentner zwischen 57,2 und 59,5 Jahren. So etwas ist in der Privatwirtschaft kaum denkbar.

Erschwerend hat sich auch ausgewirkt, dass die Kasse allen Bähnlern, die vor 2001 in Rente gingen, den vollen Teuerungsausgleich sowie ständige Verbesserungen zugestanden hat, ohne dabei den Lücken in der Finanzierung dieser Leistungen sowie der oben erwähnten, sich ständig verschlechternden Parametern Rechnung zu tragen.

Folgendes Beispiel soll das Ausmass der Anstrengen illustrieren, die es braucht, um nur die bestehende Deckungslücke von 2,3 Milliarden Franken zu schliessen: Jeder Reisende, der das Netz der SBB benutzt, müsste während eines Jahres bei jedem Kauf eines Billets eine Zusatztaxe von 10 Franken bezahlen. Dies bei gleicher Frequentierung der Bahn.

Um das düstere Gemälde fertig zu stellen, muss auch die mehr als beunruhigende Zahl der Invaliditätsfälle in Rechnung gestellt werden: Im Jahr 2004 bezogen 2’470 SBB-Angestellte eine IV-Rente. Dies entspricht 8,8 Prozent der aktiven Versicherten. Die Leistungen für die IV-Renten beliefen sich auf 47,8 Mio. Franken. Aus diesen Feststellungen lässt sich die niederschmetternde Folgerung ziehen, dass jeder fünfte SBB- oder Postangestellte während seines Arbeitslebens invalid wird.

Wenn man die Pensionskasse der Post unter die Lupe nimmt, kommen annähernd die gleichen Feststellungen zum Vorschein. Die Situation ist hier nur unwesentlich besser, und dies trotz der mehr als 4 Milliarden, welche die Eidgenossenschaft bei der Abtrennung der Pensionskasse geleistet hat und trotz diverser Beiträge und Sanierungsmassnahmen. Die Einführung neuer internationaler Buchhaltungsnormen wird die Rechnung der Kasse noch schlechter aussehen lassen und einen Finanzierungsbedarf an den Tag bringen, der auf rund 3,5 Milliarden Franken geschätzt wird.

Wie bereits gesagt: Die Problematik der Invalidität beim Bundespersonal hat schwer wiegende Konsequenzen, nicht nur für die IV selber, sondern als negativer Nebeneffekt auch für die Pensionskassen. Aus einer 2000 in Genf veröffentlichten Studie, die in 28 Branchen und Berufsgruppen die Arbeitnehmer im Alter von 45 bis 65 Jahre unter die Lupe genommen hat geht hervor, dass 22,2 Prozent der SBB- und Postangestellte eine IV-Rente beziehen.

Eine andere Studie untersuchte im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherung im Jahr 2003 in sieben Kantonen das Invaliditätsrisiko und ist zum Schluss gekommen, dass das Invaliditätsrisiko in der öffentlichen Verwaltung über dem Durchschnitt liegt. Wenn man das Invaliditätsrisiko in der Branche in Prozent zur aktiven Bevölkerung rechnet, kommt man auf 0,83 Prozent in der öffentlichen Verwaltung und auf 0,56 Prozent in allen übrigen Branchen. Nur bei den Berufen des Hoch- und des Tiefbaus liegt der Prozentsatz höher, nämlich bei 1 Prozent.

Ähnlich alarmierende Zahlen finden sich bei der Publica: Hier ist die Anzahl Bezüger einer IV-Rente zwischen 2000 und 2003 um 33 Prozent gestiegen. Auch die Feststellungen des kürzlich von der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates veröffentlichten Berichts zeigen klar auf, dass die öffentlichen Verwaltungen, insbesondere auf Bundesebene, im Rahmen diverser Restrukturierungsmassnahmen die IV missbraucht und dadurch indirekt auch die Finanzen ihrer Pensionskassen in Schieflage gebracht haben.

Da die Auszahlung der Invaliditätsleistungen der 2. Säule an die Ausrichtung einer IV-Rente geknüpft ist und das Recht auf Invaliditätsleistungen von der beruflichen Vorsorge vom Grad der Invalidität abhängt, ist es unvermeidlich, dass die Pensionskassen unter der ständig zunehmenden Zahl von IV-Bezügern erheblich leiden. Sie sehen sich gezwungen, über manchmal Schwindel erregende Risikoprämiensteigerungen die Invaliditätskosten direkt auf die Arbeitnehmen und Arbeitgeber zu überwälzen. Es liegt also auf der Hand, dass die Lohnkosten dadurch ebenfalls steigen. Im Jahr 2002 haben die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen einen Betrag von annähernd 2 Milliarden als Beiträge für IV-Renten ausbezahlt. Im Vergleich zu 1992 bedeutet dies eine jährliche Zunahme um 9,3 Prozent. Es ist daher offensichtlich, dass die 5. IV-Revision, die gegenwärtig von der SGK des Nationalrates beraten wird, entsprechend tief greifen muss, nicht nur für die IV selber, sondern auch der Auswirkungen wegen, die sie auf die Finanzen der Pensionskassen hat.

Der Bund als Gesetz- und Arbeitgeber muss unbedingt das Dossier der Invaliditätsversicherung an die Hand nehmen und so rasch wie möglich die dringend notwendigen Strukturreformen durchsetzen. Einer absoluten Transparenz auf allen Ebenen soll dabei höchste Priorität eingeräumt werden. Abgesehen vom Aspekt, die finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen, könnte eine Revolution auf dem Niveau der Geisteshaltung in gewissen Chefetagen der Bundesverwaltung nichts schaden. Die Pensionskassen und insbesondere die künftigen Rentenbezüger würden es danken.

Guy Parmelin
Guy Parmelin
Nationalrat Bursins (VD)
 
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