Referat

Die Einbürgerungsinitiative als Kernanliegen der SVP

Im Sommer 2003 fällte das Bundesgericht schwerwiegende Urteile betreffend Einbürgerungen: Es stiess die seit jeher völlig unbestrittene Praxis, wonach das Gemeinde- und damit das Schweizer Bürgerrecht

Toni Brunner
Toni Brunner
Nationalrat Ebnat-Kappel (SG)

Ausgangslage
Im Sommer 2003 fällte das Bundesgericht schwerwiegende Urteile betreffend Einbürgerungen: Es stiess die seit jeher völlig unbestrittene Praxis, wonach das Gemeinde- und damit das Schweizer Bürgerrecht durch die Gemeindeinstanzen in demokratischer Weise abschliessend entschieden wird, um. Ohne eine Verfassungs- oder Gesetzesänderung wurde die Erteilung des Bürgerrechtes dem definitiven Entscheid durch die Stimmbürger entzogen und die Entscheidung an die Richter delegiert.

Seither gelten Urnenentscheide für die Einbürgerungen nicht mehr und ablehnende Einbürgerungsentscheide sind im Detail zu begründen, damit der abgewiesene Kandidat den Entscheid beim Gericht anfechten kann. Damit bekommen Ausländer neu ein Recht auf Einbürgerungen. Besonders stossend ist, dass nur der Einbürgerungskandidat, der einen ablehnenden Entscheid erhält, rekurrieren kann. Ein Bürger, der bei einem positiven Entscheid, die Unrichtigkeit anfechten möchte, hat kein solches Recht. Richter und Beamte kontrollieren und korrigieren so die Demokratie zugunsten des abgelehnten Einbürgerungskandidaten.

Folgen der Praxis seit 2003
Die Einbürgerungen werden durch die Bundesgerichtsentscheide in der Praxis wesentlich erleichtert. Jede Einbürgerungsinstanz weiss, dass ein ablehnender Einbürgerungsentscheid – und nur dieser – vor dem Gericht landen und von diesem Gericht aufgehoben werden kann. Darum werden die Einbürgerungsinstanzen eben im Zweifel einbürgern. Das ist ja wohl auch der Sinn dieser ganzen Praxisänderung. Die Einbürgerung wird so massiv erleichtert. Bundesrat und Parlament wollten in der Vergangenheit immer wieder über Gesetzesänderungen Einbürgerungserleichterungen durchbringen. Das Volk lehnte jedoch solche Erleichterungen bereits dreimal ab, zuletzt im September 2004, als man die Einbürgerung der zweiten und dritten Generation automatisieren wollte. Das Bundesgericht unterläuft mit ihren Entscheiden den immer wieder bestätigten Volkswillen indem es die Einbürgerung erleichtert. Dies wird dazu führen, dass auch schlecht integrierte, straffällige oder sozialhilfeabhängige Ausländer leichter eingebürgert werden. Dies ist besonders stossend, da straffällige und Sozialwerke missbrauchende Ausländer – einmal eingebürgert – nicht mehr des Landes verwiesen werden können und mit dem Stimm- und Wahlrecht sogar noch belohnt werden.

Die Einbürgerungsinitiative und deren Bedeutung für die SVP
Mit der Einbürgerungsinitiative wird der Zustand wieder hergestellt, wie er seit jeher in der Schweiz gegolten hat. Die folgenschweren Auswirkungen der Bundesgerichtsentscheide werden mit dieser Initiative zurückgebunden. Das Volk soll wieder frei bestimmen können, wer Schweizer wird und wer nicht. Schliesslich kennen Gemeindebürger die Verhältnisse und den Charakter der Einbürgerungskandidaten besser als weltfremde Gerichte und Verwaltungsinstanzen. Bei Annahme der Volksinitiative können Gemeinden selbst festlegen, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilen soll. Der Entscheid dieses Organs wird dann endgültig sein. Das heisst: Es wird dann keine Möglichkeit mehr geben, dagegen Beschwerde zu führen. Auf diese Weise hilft die Volksinitiative „Für demokratische Einbürgerungen“, Masseneinbürgerungen zu verhindern.

Der Zweck dieser Einbürgerungsinitiative ist also:

den Masseneinbürgerungen einen Riegel schieben

– die Volksrechte bei Einbürgerungen wieder herstellen

– den Volksentscheiden gegen erleichterte Einbürgerungen Rechnung tragen

Aus diesen Gründen ist die Annahme der Einbürgerungsinitiative ein Kernanliegen der SVP. Denn es ist für die Zukunft des Bürgerrechtes, die Erhaltung der Rechte der Schweizer und den zukünftigen Weg der Schweiz von eminenter Bedeutung.

Kampagne und Abstimmungsplakat
Wir werden die Kampagne mit einem bekannten und bewährten Sujet fahren. Wie Sie wissen, ist das Abstimmungsplakat, wie Sie es hier sehen, keine neue Erfindung. Die SVP hat ein ähnliches Sujet bereits 2004 für die Abstimmung zu den beiden Einbürgerungsvorlagen verwendet. Dies hat sich bewährt: Mit diesem Plakat konnten automatisierte Einbürgerungen für Ausländer der zweiten und dritten Generation verhindert werden. Anscheinend hat das Plakat den Nerv der Bevölkerung getroffen, weshalb wir es für diese überaus wichtige Vorlage noch einmal verwenden.

Toni Brunner
Toni Brunner
Nationalrat Ebnat-Kappel (SG)
 
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