Referat

Die heutigen Missstände in der Einbürgerungspraxis

Meine Damen und Herren, haben Sie gewusst, dass in der Schweiz pro Tag 130 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert werden? Wenn wir die Entwicklung betrachten sind im Jahre 2007 fast achtmal mehr Ei

Yvette Estermann
Yvette Estermann
Nationalrätin Kriens (LU)

Explodierende Einbürgerungszahlen
Meine Damen und Herren, haben Sie gewusst, dass in der Schweiz pro Tag 130 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert werden? Wenn wir die Entwicklung betrachten sind im Jahre 2007 fast achtmal mehr Einbürgerungen durchgeführt worden, als 1991. Insgesamt wurden in dieser Zeitspanne 450’417 Menschen eingebürgert. Das sind fast soviel, wie die gesamte Einwohnerzahl der fünf Städte Bern, Basel, St. Gallen, Neuenburg und Luzern zusammen!

Die SVP könnte sich grundsätzlich über die Masseneinbürgerungen freuen, denn nach den Angaben einiger Lernpersonen, werden die eingebürgerten Jugendlichen überwiegend SVP wählen, obwohl sie vor der Einbürgerung eher die linken Parteien bevorzugten.

Die stetig steigenden Einbürgerungszahlen hängen direkt mit den immer tieferen Anforderungen an die Bewerber zusammen. Es ist oft einfacher das Bürgerrecht zu erhalten, als eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung. Auf der Strecke bleiben die rechtlichen Vorgaben und die demokratischen Rechte der Bürger. Viele kommunale Behördenmitglieder, Bürgerinnen und Bürger klagen darüber, wie die Gerichte und Anwälte ihre demokratischen Entscheide der Gemeinde in Frage stellen. Viel zu oft wird vorauseilend auch abzulehnenden Gesuchen zugestimmt. Wie uns auch ein Beispiel aus Seewen beweist:

Das Einbürgerungsgesuch einer 4-köpfigen mazedonischen Familie wird im Dezember 2004 in Seewen vom Gemeinderat und von der Gemeindeversammlung mit 4:103 Stimmen abgelehnt. Der Gemeindepräsident argumentiert, man solle die Einbürgerung aufschieben, um der Familie mehr Zeit zu geben, sich besser zu integrieren. Die Antragsteller würden isoliert leben und sich kaum um nachbarschaftliche Kontakte bemühen. Auch nach 10 Jahren beherrsche die Familie die deutsche Sprache nur ansatzweise und könne nicht selbständig für ihren Unterhalt aufkommen. Ein Anwalt der Familie reicht darauf Beschwerde gegen den ablehnenden Einbürgerungsentscheid ein, welcher der Solothurner Regierungsrat im Juni 2006 stattgibt, ohne sich überhaupt bei der Gemeinde Seewen über deren Beweggründe und Feststellungen zu informieren.

Anmassende Kompetenzüberschreitung des Bundesgerichtes
Das Bundesgericht will den Gemeinden vorschreiben, nach welchen Verfahren einzubürgern sei. Damit überschreitet es seinen Kompetenzbereich und unterläuft das föderalistische System der Schweiz. Die Gemeinde allein soll bestimmen, wem sie ihr Bürgerrecht erteilen will und wie! Heute wird der Volkswille nicht mehr respektiert. Das will die SVP-Initiative ändern und stösst damit bei der Bevölkerung auf grosse Sympathie! Die Menschen, welche mit den neuen Bürgerinnen und Bürgern leben müssen, sollen auch das Recht haben zu entscheiden, ob sie diese Menschen einbürgern wollen, oder nicht. Kein Anwalt und kein Gericht darf diesen Menschen einen Entscheid vorschreiben.

Unser direktdemokratisches Einbürgerungsverfahren entspricht der seit Generationen praktizierten Einbürgerungstradition und ist ein Bestandteil des schweizerischen direkt demokratischen Systems. Das Bürgerrecht ist kein Grundrecht, sondern ein politisches Recht.

Entsprechend besteht nach schweizerischem Rechtverständnis auch kein Anspruch auf Erteilung des Bürgerrechts.

Welche Anforderungen stellen fast alle Mitglieder einer Gemeinde bei der Einbürgerung an die Frauen und Männer aus dem Ausland? Es ist ganz einfach: Diese sollen gut integriert sein. Was braucht es aber überhaupt für eine gute Integration? Am wichtigsten ist, dass der Wille zur Integration da ist! Dann ist es leichter, die Sprache zu erlernen, die Kontakte zu knüpfen und die Liebe zu diesem Land zu spüren.

Verschiedene Motive für eine Einbürgerung
Die Gründe für eine Einbürgerung können sehr unterschiedlich sein: Einige wollen nur ein schönes Leben ohne Arbeit führen, andere wollen für sich und ihre Familie ein besseres Leben in Freiheit und Demokratie sichern. Die einen wollen plündern, die anderen möchten aufbauen.

Wenn jemand in der Schweiz bleiben will und zusammen mit anderen Mitmenschen dieses Land pflegen und aufbauen möchte, lernt er selbstverständlich die Sprache. Sie oder er ist froh zu arbeiten und akzeptiert die Rechtsordnung und die allgemein bekannten Grundwerte dieses Landes. Es ist erstaunlich, wie sich diese Leute äussern und wie sie denken. Da ich selber erst vor 14 Jahren in die Schweiz gekommen bin und den steten Kontakt mit Menschen ausländischer Herkunft pflege, weiss ich dies sehr gut. Sie schätzen die Schweiz sehr und sind dankbar, hier wohnen und arbeiten zu dürfen. Diese Menschen haben eben erlebt wie es ist, verfolgt zu werden, in Unfreiheit und Unsicherheit zu leben und wie sich die Armut anfühlt. Sie können nicht verstehen, dass Kriminalität, Sozialmissbrauch und Gewalttätigkeit bei den Bewerbern um das Bürgerrecht nicht strenger beurteilt werden. Es ist ihnen unverständlich, wie jemand mit Hilfe von Anwälten und Gerichten das Bürgerrecht erzwingen kann, obwohl er keinen Willen zu Integration zeigt. Ungerecht ist es besonders für diejenigen, welche sich viel Mühe geben, hier zu arbeiten, die Steuern zu zahlen und ihre Kinder zum Anstand zu erziehen. Diese Ausländerinnen und Ausländer sind in der Bevölkerung voll akzeptiert und sehr geschätzt als Kollegen, Freunde und Bekannte. Diese Leute kennen den Preis der Einbürgerung und wünschen sich, dass dieses wunderbare Geschenk nicht verschleudert wird. Es soll immer in solche Hände kommen, welche das Bürgerrecht ehren und in Dankbarkeit und Verantwortung entgegen nehmen. Nicht als ein Mittel zur Bereicherung, sondern als eine Krönung der Arbeit und des Willens, die Schweiz als neue Heimat zu schützen und aufzubauen!

Yvette Estermann
Yvette Estermann
Nationalrätin Kriens (LU)
 
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