Die KOSA-Initiative – ein untauglicher Vorschlag

Bei der Verteilung der Goldreserven vertrat die SVP die Auffassung, dass deren Erlös vollständig der AHV übertragen werden soll. Das Volk lehnte die Initiative knapp ab, sodass die Goldreserven…

Christoffel Brändli
Landquart (GR)

Wenn wir heute über die KOSA- Initiative sprechen, so sind zwei Dinge zu unterscheiden:

  • Die Verteilung der Goldreserven
  • Die KOSA- Initiative

Die Solidaritätsstiftung wurde von der SVP verhindert

Bei der Verteilung der Goldreserven vertrat die SVP die Auffassung, dass deren Erlös vollständig der AHV übertragen werden soll. Das Volk lehnte die Initiative knapp ab, sodass die Goldreserven gemäss bestehendem Verfassungsartikel zu 2/3 auf die Kantone und zu 1/3 auf den Bund übertragen wurden. Mit ihrer „Goldinitiative“ hat die SVP damals erfolgreich verhindert, dass diese Gelder im Rahmen einer Solidaritätsstiftung zu einem grossen Teil irgendwie und irgendwohin ausgegeben wurden.

Sieben Milliarden Volksvermögen der Nationalbank in die AHV

Ebenfalls erfolgreich hat sich die SVP in der Folge dafür eingesetzt, dass der Bundesanteil von sieben Milliarden Franken aus den Goldreserven der AHV zu Gute kommt. Ursprünglich hatten sich CVP und FDP ja dafür ausgesprochen, das Volksvermögen für die Sanierung der IV zu verwenden. Auf Druck der SVP haben aber der Nationalrat wie auch der Ständerat in der Wintersession 2005 entschieden, dass der Bundesanteil dem Ausgleichsfonds der AHV gutgeschrieben werden soll, sofern die KOSA-Initiative zurückgezogen oder abgelehnt wird.

Nachdem Sie sich aktiv an der Unterschriftensammlung beteiligt haben, gilt es diese beiden Teilerfolge der SVP – „Verhinderung Solidaritätsstiftung, sieben Milliarden in die AHV“ – hervorzuheben, bevor ich mich jetzt der KOSA-Initiative zuwende.

Was will die linke KOSA-Initiative?

Im Gegensatz zur Verteilung der Goldreserven, wo es um die Verteilung von früher erarbeiteten Reserven ging, befasst sich die KOSA-Initiative mit der Verteilung zukünftiger Gewinne der Nationalbank.

Der Reingewinn der Nationalbank soll in Zukunft dem Ausgleichfonds der AHV zugewiesen werden. Vorbehalten bleibt ein Anteil der Kantone von einer Milliarde Franken jährlich, wobei das Gesetz diesen Betrag der Preisentwicklung anpassen kann. Der Bund soll leer ausgehen. Was hat diese Regelung konkret für finanzielle Auswirkungen auf Bund, Kantone und AHV? Geht man von einer (hohen) Gewinnausschüttung von 2,5 Milliarden aus, so verlieren die Kantone jährlich 667 Millionen Franken, der Bund 833 Millionen Franken – die AHV würde 1,5 Milliarden Franken bekommen.

Die Initiative löst die bestehenden Probleme nicht

Geht man vom geschätzten (realistischeren) längerfristigen Ausschüttungspotential der Nationalbank von einer Milliarde Franken aus, würde die AHV nichts bekommen, die Kantone würden 333 Millionen Franken mehr, der Bund 333 Millionen Franken weniger als heute bekommen.

Diese Zahlenbeispiele zeigen, dass die Initiative nicht Probleme löst, sondern lediglich Geld von einem Gemeinwesen auf das andere verschiebt. Dabei ist der Bund, bzw. das Volk, der grosse Verlierer. Die Einnahmenausfälle beim Bund müssen nämlich aufgrund der Schuldenbremse mit Ausgabensenkungen oder mit Steuererhöhungen kompensiert werden. Die AHV würde nur bei ausserordentlichen Ausschüttungen von über einer Milliarde Franken etwas bekommen!

Aufgrund dieser Situation und der Tatsache, dass die AHV längerfristig so oder so auf eine bessere finanzielle Grundlage gestellt werden muss, würde ein grosser Druck entstehen, bei der Nationalbank hohe Ausschüttungen vorzunehmen, um die AHV zu entlasten. Dabei ist klar, dass selbst bei hohen Ausschüttungen, die demografiebedingten finanziellen Probleme der AHV ab 2015 bei weitem nicht aufgefangen werden könnten. Bis zum Jahre 2025 muss dieses Problem – wie erwähnt – grundsätzlich angegangen werden. Man rechnet bei der AHV bis zum Jahre 2025 mit einer Finanzierungslücke von über zehn Milliarden Franken bzw. mehr als drei Mehrwertsteuerprozenten. Man streut dem Volk Sand in die Augen, wenn man ihm verspricht, die Finanzprobleme der AHV mit der vorliegenden Initiative zu lösen. Der Name „KOSA“ (Komitee sichere AHV) ist in diesem Sinne irreführend – richtig müsste die Initiative „KOSSA-Initiative“ heissen – (Komitee scheinbare sichere AHV)!

Die AHV erhält wahrscheinlich gar nichts

Die Initianten versprechen in ihrer Propaganda jährlich Beiträge von 1,5 – 2 Milliarden Franken für die AHV. Dies widerspricht den Fakten. Das längerfristig von der Nationalbank geschätzte Gewinnpotential beträgt eine Milliarde Franken! In diesem Fall würde die AHV gemäss Initiativtext also gar nichts bekommen! Das ist die Realität. Mit ihren „unredlichen“ Versprechungen bauen die SP und die Initianten Druck auf, damit die Nationalbank in Zukunft übersetzte Gewinne ausweisen soll. Damit werden die Unabhängigkeit und das Vertrauen in unsere Nationalbank untergraben. Dagegen müssen wir uns wehren!

Die Unabhängigkeit der Nationalbank bewahren

Die Unabhängigkeit der Nationalbank sowie das Vertrauen in unsere Währung, sind Grundlage der Erfolgsgeschichte Schweiz!

  • Davon profitieren KMU und grosse Unternehmen mit günstigen Zinsen;
  • Davon profitieren Mieter und Eigenheimbesitzer mit günstigen Mieten und Hypothekarzinsen;
  • Davon profitieren letztlich auch die Rentner, weil die Kaufkraft der Währung erhalten wird.

Freuen wir uns, über die Teilerfolge der SVP-Goldinitiative: Verhinderung Solidaritätsstiftung und Zuweisung von sieben Milliarden Franken in den AHV-Ausgleichsfonds! Sichern wir jetzt der Nationalbank ihre Unabhängigkeit und das Vertrauen, das sie zu unserem Nutzen weltweit geniesst. In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, dem Nationalrat und dem Ständerat zu folgen und die KOSA- Initiative abzulehnen. Und wenn Sie mir eine Freude machen wollen, dann tun Sie dies bitte möglichst wuchtig.

Christoffel Brändli
Landquart (GR)
 
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