Referat

Die Schuldenbremse darf nicht angetastet werden!

Franz Grüter
Franz Grüter
Nationalrat Eich (LU)

Die Schuldenbremse wurde im Dezember 2001 von der Schweizer Bevölkerung mit einem Ja-Stimmenanteil von 85% angenommen. Für viele Länder hat dieses Modell Vorbildcharakter und man kann von einer eigentlichen Erfolgsgeschichte sprechen. Seit Einführung der Schuldenbremse konnte die Schweiz ihre Schulden um rund 30 Milliarden Franken senken. Zur Erinnerung sei hier erwähnt, dass nun in den letzten drei Monaten rund das Doppelte von dem ausgegeben wurde, was unser Land die letzten 20 Jahre angespart hat. Deshalb ist gerade in Zeiten besonderer Herausforderungen unbedingt an der Schuldenbremse festzuhalten. Der eingebaute Konjunkturfaktor ermöglicht zudem, in Krisenzeiten mit einem bewährten Instrument auch für eine gewisse Zeit in ein konjunkturelles Defizit zu fallen.

Nur dank der Schuldenbremse konnte unser Land überhaupt solche enormen Hilfspakete schnüren. Und nur dank der Schuldenbremse und der konsequenten bürgerlichen Finanzpolitik der letzten Jahrzehnte droht – trotz dieser enormen Ausgaben – keine akute Schuldenkrise, ganz im Gegensatz zur prekären finanziellen Situation vieler europäischer Staaten.

Und genau deshalb halten wir weiter konsequent am Erfolgsmodell Schuldenbremse fest.

Weitere Steuer- und Abgabenerhöhungen kommen nicht in Frage

Leider würden viele links-grüne Politiker die Schulden am liebsten einfach vergessen und weiterhin das Geld mit vollen Händen ausgeben. So wollte die vereinigte Linke in der letzten Session die Ausgaben für die Internationale Zusammenarbeit von sagenhaft hohen 11,25 Milliarden Franken um mehr als 4 Milliarden Franken erhöhen. Als ob nichts geschehen wäre in diesem Land. Wir sind der klaren Meinung, dass nun zuerst für die Leute im eigenen Land geschaut werden muss.

Expertengutachten der Uni Luzern, konkret der Professoren Schaltegger und Richli, kommen zudem zum eindeutigen Schluss, dass eine zusätzliche Erhöhung der Staatsschulden ohne klar definierte Abbaumassnahmen ein Verfassungsbruch und eine Missachtung des Finanzhaushaltsgesetzes wäre. Darüber hinaus wäre eine höhere Staatsschuld alles andere als nachhaltig, denn die künftigen Zinszahlungen würden den Bundeshaushalt weiter belasten und darüber hinaus den Handlungsspielraum des Parlamentes weiter einschränken.

Dies ist umso stossender, wenn man bedenkt, dass bereits heute beinahe zwei Drittel der Bundesausgaben stark gebunden sind und dass das Parlament diese bei den jährlichen Budgetberatungen gar nicht mehr beeinflussen kann.

Es ist ein sofortiges Aufgaben- und Ausgabenmoratorium vorzusehen

In den letzten 26 Jahren haben sich die Bundesausgaben mehr als verdoppelt. Während der Bundeshaushalt 1990 noch mit 31,6 Milliarden Franken auskam, erreichen die Staatsausgaben gemäss aktueller Finanzplanung demnächst die 80-Milliarden-Franken-Marke. Ein Ende dieses Ausgabenwachstums ist nicht in Sicht. Auch die Personalausgaben steigen weiter. Während der Personalaufwand bei der Bundesverwaltung im Jahr 2007 noch bei 4,5 Milliarden Franken lag, übersteigen die Kosten dieses Jahr erstmals die 6-Milliarden-Franken-Marke. Auch der Personalbestand bei der Bundesverwaltung erhöhte sich während der vergangenen Jahre massgeblich. Waren 2007 noch 32’105 Personen beim Bund angestellt, stieg diese Zahl bis ins Jahr 2020 auf über 38’000 Mitarbeitende.

Um ein weiteres Wachstum der Ausgaben in dieser wirtschaftlich, aber auch finanzpolitisch schwierigen Zeit zu verhindern, soll der Bundesrat der Bundesversammlung deshalb während mindestens fünf Jahren grundsätzlich keine Erlassentwürfe mehr unterbreiten, welche die Schaffung neuer oder die Erweiterung bisheriger Aufgaben durch den Bund beinhalten. Verabschiedet der Bundesrat dennoch einen solchen Erlassentwurf, so sind darin mindestens Entlastungsmassnahmen im selben Umfang vorzusehen. Zudem ist eine kritische Aufgabenüberprüfung des Bundes vorzunehmen.

Franz Grüter
Franz Grüter
Nationalrat Eich (LU)
 
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