Für eine freiheitliche, unternehmerische Landwirtschaft

An der Delegiertenversammlung der SVP Schweiz vom 1. Februar 2003 überwiesen die Delegierten, ohne Gegenstimme, einen Antrag der SVP des Kantons Waadt. Der Auftrag umfasste die Erarbeitung eines…

Ernst Schibli
Ernst Schibli
Nationalrat Otelfingen (ZH)

An der Delegiertenversammlung der SVP Schweiz vom 1. Februar 2003 überwiesen die Delegierten, ohne Gegenstimme, einen Antrag der SVP des Kantons Waadt. Der Auftrag umfasste die Erarbeitung eines Strategiepapieres für die Schweizerische Landwirtschaft. Darin enthalten sein sollen die politischen Zielsetzungen der SVP Schweiz für die einheimische Agrarpolitik in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren. Die Bundesverfassung hält in Artikel 104 explizit fest, welche Rahmenbedingungen für die Schweizer Landwirtschaft gelten. Im neuen Verfassungsartikel ist die Multifunktionalität der Landwirtschaft verankert. Sie hat einerseits eine Produktionsaufgabe und andererseits einen gemeinwirtschaftlichen Leistungs- und Pflegeauftrag zu erfüllen.

Die Rolle des Staates

Seit Jahren befindet sich die Landwirtschaft in einem schmerzhaften Strukturwandel, der vermutlich noch lange nicht abgeschlossen sein wird, sondern sich im Gegenteil in Zukunft noch beschleunigen dürfte. Die Umsetzung der AP 2007 ist in vollem Gang, die Veränderungen in der EU und vor allem die Osterweiterung stellen die Schweizerische Landwirtschaft vor gewaltige Herausforderungen. Die WTO – Verhandlungsergebnisse und die Äusserungen des Volkswirtschaftsministers lassen zudem erahnen, mit welchen schwerwiegenden Auswirkungen die Landwirtschaft in Zukunft konfrontiert sein wird. Die Sparopfer, zur Sanierung des Bundeshaushaltes, die der Landwirtschaft seit Jahren und auch in Zukunft abverlangt werden, seien hier ebenfalls noch erwähnt.

Mit dem schrittweisen Rückzug des Staates aus dem Agrarprotektionismus und dem weltweit Voranschreitenden Abbau von Handelshemmnissen jeglicher Art haben sich das Umfeld und die Anforderungen für die Schweizer Landwirtschaft stark verändert. Wer die zukünftigen Herausforderungen erfolgreich meistern will, braucht einen entsprechenden Handlungsspielraum und unternehmerische Freiheiten. Die unverzichtbare Multifunktionalität einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft erfordert aber staatliche Interventionen, die nicht handelsverzerrend sind, wenn diese überleben soll.

Die Schweiz braucht in Zukunft eine Landwirtschaft, die sich am Markt orientiert, flächendeckend qualitativ hochwertige Nahrungsmittel produziert und ihre multifunktionalen Aufgaben für das Land, die Landschaft und die Gesellschaft erfüllt. Die Schweizer Landwirte sind ohne Zweifel in der Lage diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden. Das Qualitätsbewusstsein, die Leistungsbereitschaft und der Wille zur Erfüllung von Interessen, von denen die Allgemeinheit profitiert sind sehr ausgeprägt. Die Schlüsselstellung der Landwirte in volkswirtschaftlicher und gesellschaftspolitischer Hinsicht für eine sichere, gesunde Ernährung, für die Pflege und Sicherung einer attraktiven Landschaft und für die dezentrale Besiedelung des ländlichen Raumes kann nicht wegdiskutiert werden. Darum sind Massnahmen notwendig, die den anstehenden Entwicklungs- und Anpassungsprozess für die Zukunft unterstützen.

Der unternehmerische Freiraum ist zu erweitern

Mit dem Abbau von weiteren inländischen Stützungsmassnahmen und einer Reduktion des Grenzschutzes wird die Landwirtschaft dem internationalen Wettbewerb nähergebracht. Um die Konkurrenzfähigkeit sicherzustellen sind auf Gesetzes- und Verordnungsstufe sämtliche produktionsverteuernden Vorschriften abzubauen. Der administrative Leerlauf ist zu eleminieren. Die Landwirte sollen ihre Kräfte nicht als Schreibtischtäter vergeuden, sondern sie zum Ausbau ihres Unternehmens einsetzen. Sie sollen zukunftsträchtige Ideen unbürokratisch umsetzen können.

Durch eine naturnahe, ökologische Nahrungsmittelproduktion erreicht die Schweizer Landwirtschaft einen einmalig hohen Qualitätsstandard. Durch die dichte Besiedelung in unserem Land muss die Vermarktung der einheimischen Produkte in den kommenden Jahren effizienter und erfolgreicher erfolgen. Dabei sind der Handel und die Endverteiler stärker für den inländischen Markt zu sensibilisieren. Damit kann erreicht werden, dass der sehr tiefe Selbstversorgungsgrad von 55% wieder gesteigert werden kann.

Raumplanung – Förderungsmassnahmen im ländlichen Raum

Die Nutzung und die Entwicklung des ländlichen Raumes sind sehr eng mit mit der Landwirtschaft verbunden. Keine andere Berufsgruppe prägt das Erscheinungsbild des ländlichen Raumes markanter als die Landwirte. Trotz Strukturwandel und schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verfügt der ländliche Raum aber zahlreiche Qualitäten die es zu nutzen gilt. Die Stossrichtung muss sich vor allem auf die Stärkung der Innovationskraft richten. Insbesondere sollen der Unternehmergeist, die strukturelle und betriebliche Zusammenarbeit und die Risikobereitschaft gefördert werden. Die erweiterte Nutzung für Landwirte von landwirtschaftllichem Gebäudevolumen im ländlichen Raum muss vorangetrieben und umgesetzt werden.

Direktzahlungen

Für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen sind den Landwirten Direktzahlungen zukommen zu Lassen. Die Höhe des Zahlungsrahmens ist beizubehalten. Die Modalitäten zwischen Berg und Tal sollen aber der Entwicklung entsprechend angepasst werden. Im Berggebiet soll an den heutigen Berechnungsgrundlagen festgehalten werden. Im Talgebiet aber soll die Leistung in Zukunft stärker gewichtet werden. Das heisst die SAK (Standardarbeitskraft) pro Betrieb muss für die Ausrichtung von Direktzahlungen von heute 0,25 auf 0,5 angehoben werden. Zudem ist der Minimaldirektzahlungsbetrag anzuheben. Sicher wird der Strukturwandel einiges bereinigen
doch die Verantwortung für eine zukunftsfähige Landwirtschaft darf nicht an den Strukturwandel delegiert werden.

Weitere Massnahmen

Aufgrund der Multifunktionalität der Landwirtschaft ist der externe Nutzen der erbrachten Leistungen in Zahlen aufzuzeigen.
Die landwirtschaftliche Bildung muss darauf ausgerichtet sein, dass sie den produzierenden Unternehmer in der Landwirtschaft fördert. Die Landwirte sollen bei Investitionen und der LSVA – für Transporte bis zum Verarbeitungsbetrieb – von der Mehrwertsteuer entlastet werden. Die steuerliche Entlastung bei Betriebsaufgaben vor dem 65. Altersjahr soll zusammen mit den Kantonen vorangetrieben werden.

Schlussfolgerungen

Die Bedeutung, der Aufgabenbereich, die Erwartungen und die Verantwortung der Landwirtschaft werden in Zukunft weiter wachsen. Das Umfeld für die langfristige Sicherung der Existenzgrundlage ist also gegeben. Die entscheidende Veränderung besteht darin, dass vor allem die unternehmerischen Qualitäten und nicht mehr allein der staatliche Schutz über den Erfolg entscheiden werden. Die Bauern müssen bereit sein diese Herausforderung anzunehmen. Die staatlichen Interventionen werden sich auf die Entschädigung der multifunktionalen Leistungen, die Sicherung eines ausreichenden Selbstversorgungsgrades und auf einen vertretbaren Grenzschutz beschränken. Die Landwirtschaft der Zukunft wird dem freien Unternehmertum nahe kommen – kann aber trotzdem weltweit nicht ohne staatlichen Schutz überleben.

Ernst Schibli
Ernst Schibli
Nationalrat Otelfingen (ZH)
 
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