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Gesundheit

Für eine transparente Finanzierung

Roland Dapples, Ecoteaux (VD)

Die hohen Krankenkassenprämien sind bei den Gesundheitskosten nur die Spitze des Eisbergs. Was wissen wir eigentlich über die tatsächlichen Gesundheitskosten? Wer fällt die Entscheide, wer bezahlt, wer kontrolliert was in diesem komplexen Bereich? Die SVP kommt heute mit einer Volksinitiative, die auf vermehrte Transparenz abzielt. Um dieses Ziel zu erreichen, müsste das gesamte Vertragswerk neu überdacht und die Aufgaben sowie Verantwortlichkeiten jedes einzelnen Partners des Gesundheitswesens entwirrt werden, inklusive jene der öffentlichen Hand und der Spitäler. Wenn einmal reiner Tisch gemacht worden ist, müssen wir uns die gesetzlichen Mittel für eine effiziente Anwendung in die Hand geben. Anders ausgedrückt und mit dem Ziel einer transparenten Gesundheitspolitik vor Augen, muss unsere Verfassungsinitiative ihr eigentliches Ziel via kohärente und klare Ausführungsbestimmungen bereits morgen erreichen. Nachfolgend einige Bereiche des Spitalsektors, wo mehr Transparenz dringend notwendig ist.

Spitalfinanzierung unbefriedigend

Die Spitalfinanzierung, wie sie gegenwärtig praktiziert wird, ist aus verschiedenen Gründen nicht mehr zufrieden stellend:

– Das geltende Finanzierungssystem bietet zuwenig Sparanreize. Gegenwärtig deckt die öffentliche Hand automatisch die Defizite, ohne bei der Kostengestaltung der subventionierten Institutionen mitreden zu können.

– Die Kantone nehmen mehrere Rollen wahr und befinden sich damit in einem In-teressenskonflikt: Sie sind einerseits Anbieter und zugleich Abnehmer von medizinischen Dienstleistungen, andererseits sind sie bei der Preisgestaltung Schiedsrichter zwischen den Spitälern und den Krankenkassen. In ihrer zweiten Rolle sind die Kantone nicht an tieferen Krankenkassenprämien interessiert, weil tiefere Prämien für sie gleichbedeutend sind mit höheren Beiträgen an die Spitalkosten.

– Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) hat die Grundversicherung als obligatorisch erklärt. Das heisst unter anderem, dass grundsätzlich alle Versicherten ein Anrecht auf den Basisbeitrag der öffentlichen Hand haben. Hier ist festzuhalten, dass das geltende Finanzierungssystem diesem Grundsatz nicht entspricht.

In diesem Zusammenhang erinnern wir Sie daran, am kommenden 9. Februar dem dringlichen Bundesgesetz über die Spitalfinanzierung zuzustimmen.

Die Spitalfinanzierung muss auf einem einheitlichen Entschädigungssystem basieren, das landesweite Geltung hat.
Bund und Kantone sollen zusammen höchstens 50 Prozent der Grundversicherungskosten übernehmen. Die verbleibenden 50 Prozent sollen auf die Krankenkassen entfallen. Künftig soll es nicht mehr darum gehen, entstandene Defizite zu decken, sondern nur noch darum, tatsächlich erbrachte Dienstleistungen zu begleichen. In diesem Zusammenhang denkt man gegenwärtig laut darüber nach, Einzel-Pauschalbeiträge einzuführen, die je nach benötigten Leistungen variieren können. Dieses System könnte durch Pauschalbeiträge auf der Grundlage der Diagnose genauer abgestimmt werden. Die SVP hofft auf Verhandlungen für die spätere Anwendung des TarMed-Systems im Bereich der stationären Behandlung. So wären die Bereiche der ambulanten und der stationären Behandlung direkt vergleichbar, was für die Kostentransparenz ein grosser Vorteil wäre.

Rationelle und effiziente Verwendung öffentlicher Gelder

Die finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand an den Spitalkosten verlangt, dass die rationelle und effiziente Verwendung dieser öffentlichen Gelder kontrolliert wird. Es wird deshalb darum gehen, ein Gesetzeswerk zu schaffen, das folgende Punkte berücksichtigt:

– Gesetzliche Basis, die eine einheitliche Buchhaltung nach den Grundsätzen der privaten Unternehmensführung vorschreibt. Die Investitionen (Grundstücke, Immobilien) müssen ebenso in die Buchhaltung aufgenommen werden, wie die damit zusammenhängenden Abschreibungen.

– Interkantonale Spitalplanung auf der Basis einer angepassten regionalen Ver-sorgung. Kantonsgrenzen dürfen dabei keine Rolle mehr spielen. Die Fertigstellung der 26 kantonalen Spitalplanungen würde ein grosses Sparpotenzial im Hinblick auf eine interkantonale Öffnung bringen.

– auf der Grundlage eines einheitlichen Entschädigungssystems und einer nationalen Spitalplanung wird es möglich sein, die wirtschaftliche Funktionsweise der Spitäler nach dem Prinzip des Bench-Marking zu prüfen. Die Kosten können so genauer kontrolliert werden. Im Bedarfsfall können zudem sofort Kostensen-kungsmassnahmen ergriffen werden.

– Aufhebung des bisher geltenden Systems der Finanzierung der jeweiligen medizinischen Dienstleistung und Ersatz durch einen Finanzierungsmodus für den einzelnen Patienten.

Fallpauschalen statt Defizitdeckung

Künftig sollen Bund und Kantone ihre Beiträge an die Kosten der Grundversicherung pro Fall (1 Patient und 1 Aufenthalt) direkt an die jeweilige Krankenkasse entrichten. Die heute geltende Finanzierung pro Dienstleistung der Spitäler soll aufgehoben werden. Dank des neuen Systems werden die Kantone nicht mehr die Doppelrolle eines Anbieters/Abnehmers von medizinischen Dienstleistungen und jene eines Schiedsrichters bei Tariffragen spielen müssen. Die Kantone hätten so tiefere Verwaltungskosten zu tragen, und die eigentlichen Kosten wären transparenter.

Damit wird das duale System, in welchem sich die Versicherer und die Kantone die Spitalkosten teilen, durch ein monistisches System ersetzt, in welchem die Versicherer alleinige Partner/Zahler der Spitäler sein werden.

Wir haben nun auf einige konkrete Vorschläge hingewiesen, die dank einer besseren Transparenz eine Senkung der Gesundheitskosten im Spitalbereich zum Ziel haben.

Die Notwendigkeit einer verbesserten Transparenz gilt jedoch auch für andere Bereiche des Gesundheitswesens. Erlauben Sie mir, auf einige von ihnen hinzuweisen:

– Eines der Hauptprobleme im Kampf gegen die Kostenexplosion im öffentlichen Gesundheitswesen ist das Fehlen einer aktualisierten Statistik in diesem Bereich. Die Forderung nach mehr Transparenz der SVP-Initiative zielt deshalb in die richtige Richtung.

– Man spricht von einer Verschwendung in Höhe von 2,7 Milliarden. Haben wir tatsächlich alles in Betracht gezogen: die gesamten Leistungen der öffentlichen Hand – Bund, Kantone, Gemeinden – über die Steuern beispielsweise? Unsere Forderung nach mehr Transparenz geht auch in dieser Frage in die richtige Richtung.

– Unsere Gesellschaft wendet immer mehr Geld auf, um sich abzusichern, sich gegen jedes Risiko zu wappnen. Wenn eine Gesellschaft mehr Mittel für ihre Sicherheit im weitesten Sinn aufwendet als für ihre Entwicklung, so ist das ein un-trügerischen Zeichen ihres Abstiegs. Die klaren Zielvorstellungen der SVP im öffentlichen Gesundheitswesen und ihre Forderung nach mehr Transparenz zeigen hier ebenfalls den richtigen Weg.

 
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