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Für Medienvielfalt, Wettbewerb und eine zeitgemässe Gesetzgebung

Digitalisierung und andere technologische Entwicklungen haben die Medienlandschaft nachhaltig verändert. Heute haben wir eine nie dagewesene Angebotsvielfalt, vor allem im Bereich der elektronischen Medien. Vor diesem Hintergrund ist die „Service public“-Debatte zu führen. Die Diskussion muss klären, welche Leistungen nach wie vor vom Staat erbracht werden müssen und welche Angebote durch Private erbracht werden bzw. erbracht werden könnten. Diesen Fragen verweigert sich der Bundesrat beharrlich.

Gregor Rutz
Gregor Rutz
Nationalrat Zürich (ZH)

Nicht mehr Frequenzdiskussionen, sondern Fragen zur Netzneutralität und Signalintegralität prägen heute die medienpolitische Debatte. Logische Folge der neuen technologischen Möglichkeiten und der zunehmenden Medienvielfalt im elektronischen Bereich wäre eine Deregulierung. Es ist absurd, dass gerade in dieser Situation staatliche Interventionen, aber auch Geldflüsse seitens der öffentlichen Hand zunehmen, während private Anbieter oft vergebens für faire Rahmenbedingungen und attraktive ökonomische Entwicklungsmöglichkeiten kämpfen. Die aktuelle Medienpolitik geht in die völlig falsche Richtung. Ein antiquiertes Verständnis des „Service public“ bremst private Anbieter in ihrer Tätigkeit und führt zu Überregulierung und Wettbewerbsverzerrungen.

Gerne geht vergessen, dass „Service Public“-Angebote letztlich immer auf staatlichen Interventionen basieren und stets zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Darum ist es wichtig, dass der „Service Public“ nur abdeckt, was wirklich und zwingend nötig ist. Die SVP orientiert sich bei der Definition des Grundversorgungsauftrags konsequent am Subsidiaritätsprinzip:

„Service public sind jene Leistungen, welche zwingend angeboten werden müssen und welche Private nicht anbieten wollen oder anbieten können.“

Letztlich tragen öffentlich finanzierte Leistungen immer zu einem Teil planwirtschaftliche Züge. Wettbewerb derweil bringt Angebots- und Meinungsvielfalt – die wichtigsten Voraussetzungen für eine funktionierende Demokratie. Die seitens des Bundesrates und der Eidg. Medienkommission verbreitete Behauptung, privatwirtschaftlich organisierte Medien seien nicht in der Lage, die journalistischen Leistungen, welche eine Demokratie erfordert, in genügender Form zu erbringen, ist in aller Form zurückzuweisen.

Schaffung wettbewerbsfreundlicher Rahmenbedingungen

Im Hinblick auf die „Service public“-Debatte hat die SVP ein Positionspapier erarbeitet, um ihre Ziele und Forderungen zu bekräftigen. Auszugehen ist von folgenden Grundvoraussetzungen:

  • Private Anbieter stehen in wettbewerblicher Konkurrenz. Sie müssen sich, abgesehen von den (leider) zunehmenden Erträgen aus dem Gebührensplitting, auf privatwirtschaftlichem Wege refinanzieren. Sie sind angewiesen auf genügend Einnahmen aus Werbung und Sponsoring – und damit auch auf entsprechende Quoten und Marktanteile.
  • Die SRG finanziert sich zu 75% aus Gebührengeldern. Sie hat einen Rechtsanspruch auf die Konzession und steht nicht im Wettbewerb. Die SRG erbringt einen „Dienst für die Allgemeinheit“, strebt keinen Gewinn an (Art. 23 RTVG) und bemisst ihre Akzeptanz „nicht in erster Linie in Marktanteilen“ (Art. 3 SRG-Konzession). Ihr Programm soll sich deutlich von kommerziellen Anbietern unterscheiden.

Während private Medienunternehmen auf attraktive Rahmenbedingungen und eine liberale Gesetzgebung angewiesen sind, erfüllt die SRG ihren Auftrag unabhängig von finanziellem Erfolg und unabhängig vom Zuspruch der Zuschauer.


Von ähnlichen Voraussetzungen geht das deutsche Bundesverfassungsgericht aus, welches in einem Entscheid vom März 2014 den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als „Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern“ einstuft, dessen Leistungen „einer anderen Entscheidungsrationalität als der der marktwirtschaftlichen Anreize“ zu folgen haben.

Enttäuschender Bericht des Bundesrates

Statt diese Fragen zu thematisieren, enttäuscht der „Service public“-Bericht des Bundesrats auf der ganzen Linie. Was gross angekündigt wurde und Grundlage für eine „offene Diskussion ohne Tabus“ sein sollte, entpuppt sich als lückenhaftes Papier mit einseitiger SRG-Optik. Im Zentrum der Überlegungen stehen fast einzig die Erhaltung des Status Quo, der Ausbau der SRG-Aktivitäten und weitere Massnahmen zur Medienförderung. Die heutige enorme Medienvielfalt jedoch, welche namentlich der Digitalisierung zu verdanken ist, würde vielmehr einen Abbau staatlicher Interventionen erfordern. Um in der „Service public“-Debatte einen Schritt vorwärts zu kommen, ist noch viel Arbeit erforderlich.

Der Bundesrat hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Er präsentiert in seinem Bericht weder vertiefte Varianten noch Alternativszenarien. Man vermisst Überlegungen, wie staatliche Aktivitäten mit Blick auf die immer vielfältigeren privaten Angebote reduziert werden könnten. Auch eine Stärkung des Wettbewerbs scheint nicht im Interesse des Bundesrats zu liegen: Der Bundesrat will einzig die Stellung der SRG stärken, damit diese gegenüber einer angeblichen „internationalen Konkurrenz“ bestehen kann – ungeachtet der Tatsache, dass sich die SRG aufgrund ihres öffentlich-rechtlichen Auftrags gar nicht in einer Konkurrenzsituation befindet. Von einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für private Medien ist keine Rede. Gerade im Unterhaltungsbereich, aber auch bei Sportangeboten, wäre mehr Wettbewerb nicht nur möglich, sondern auch dringend nötig.

Zunehmende staatliche Abhängigkeiten bekämpfen

Hauptziel der SVP ist die Schaffung wettbewerbsfreundlicher Rahmenbedingungen. Es ist falsch, wenn privaten Unternehmen der Markteintritt verunmöglicht oder erschwert wird durch öffentlich finanzierte Konkurrenzangebote, welche nicht den Grundversorgungsauftrag betreffen. Um die Situation für private Medien zu verbessern, sind gesetzliche Auflagen abzubauen. Auf keinen Fall jedoch darf der Fluss staatlicher Mittel an private Anbieter weiter zunehmen: Die erhöhte finanzielle Abhängigkeit privater Medien von Steuergeldern ist eine Schwachstelle des revidierten Radio- und Fernsehgesetzes.

Dass in Bundesbern mittlerweile sogar staatliche Subventionen an Internetportale diskutiert werden, ist bedenklich. Der Bundesrat will das Online-Angebot der SRG ausbauen, private Online-Anbieter staatlich fördern und den Internetbereich künftig auch gesetzlich regeln. Dies, obwohl der Markt boomt und im Internet eine bemerkenswerte Angebotsvielfalt vorhanden ist.


In einem Bereich Fördergelder zu sprechen, wo kein Marktversagen festzustellen ist bzw. die Angebotsvielfalt so gross ist wie noch nie, ist absurd. Die SVP lehnt Medienförderung im Internet – aber auch generell – ab.


Ebenso darf das RTVG nicht zu einem Mediengesetz erweitert werden, welches auch das Internet umfasst – im Gegenteil: Deregulierung und die Schaffung grösserer unternehmerischer Freiheiten sind zwingend erforderlich.

Eine Stärkung der Medienvielfalt und des Wettbewerbs kann nur stattfinden, wenn sich die staatliche Grundversorgung auf Angebote beschränkt, welche private Anbieter nicht bereits erbringen.

Gregor Rutz
Gregor Rutz
Nationalrat Zürich (ZH)
 
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