Gesamtarbeitsverträge dienen den Gewerkschaften als Geldmaschine

Wenn die Mitgliederzahl sinkt, schwinden auch die Mitgliederbeiträge für die Gewerkschaften. Deshalb haben sich die Gewerkschaften im Rahmen der flankierenden Massnahmen neue Einnahmequellen verschafft.

Thomas Aeschi
Thomas Aeschi
Nationalrat Baar (ZG)

Sehr geehrte Damen und Herren

Was ist die Motivation der Gewerkschaften, die Zahl der allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge immer weiter zu erhöhen? Gesamtarbeitsverträge sind für die Gewerkschaften regelrechte Geldmaschinen. Und nicht nur für die Gewerkschaften, sondern auch für die Wirtschaftsverbände!

Schauen wir uns dies am Beispiel des Gesamtarbeitsvertrags im Schweizer Gastgewerbe (L-GAV) für das Jahr 2016 an. Als sogenannte Solidaritätsbeiträge werden den Arbeitnehmern als Lohnabzug total 17 Millionen Franken abgezogen. Auch die Arbeitgeber zahlen pro Betrieb total rund zwei Millionen Franken ein. Diese insgesamt 19 Millionen Franken fliessen direkt an die paritätische Kommission des Gastgewerbes, bei der die Gewerkschaften und Gastrosuisse/Hotelleriesuisse als Vertreter für Arbeitnehmer und Arbeitgeber fungieren. Von den 19 Millionen Franken werden 5.1 Millionen Franken, für den sogenannten „Vollzug des Gesamtarbeitsvertrags“ verwendet. Ein Drittel, 7.2 Millionen Franken, wird für Aus- und Weiterbildungen eingesetzt, welche ebenfalls intern, d.h. durch den Arbeitgeberverband oder durch die Gewerkschaft, durchgeführt werden. Diese Kurse scheinen auf jeden Fall das Problem der hohen Arbeitslosigkeit nicht lösen zu können. Weitere 2.7 Millionen Franken werden für EDV-Projekte, Beratungen und Rechtsauskünfte sowie für den Verwaltungsaufwand der paritätischen Kommission fällig.

Von den 12.3 Millionen Franken für den Gesamtarbeitsvertragsvollzug und die Aus- und Weiterbildung fliessen rund 3.5 Millionen Franken direkt an die jeweiligen Arbeitgeberverbände. 3.1 Millionen Franken erhalten die Gewerkschaften. Also rund ein Drittel aller einbezahlten Beiträge gehen direkt in die Kassen der Gewerkschaften und Verbände. Sie kassieren dieses Geld alleine deshalb, weil es einen Gesamtarbeitsvertrag gibt.

Beim Bau wechseln viel grössere Beträge die Hand. Der Gesamtarbeitsvertrag hat hier auch mehr Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer zahlt über ein halbes Lohnprozent (0.7 Prozent), der Arbeitgeber 0.5 Prozent als Lohnabzüge in den „Parifonds Bau“ ein. 2016 zahlten die Arbeitnehmer total 17.1 Millionen und die Arbeitnehmer total 23.6 Millionen Franken ein. Der Parifonds verfügt damit über eine jährliche Einnahme von rund 46 Millionen Franken. Auch davon wird ein Drittel für den Gesamtarbeitsvertragsvollzug genutzt. Für Aus- und Weiterbildungen wurden 38 Millionen Franken gesprochen, auch hier ohne Erfolg, wie wir anhand der hohen Arbeitslosenquoten sehen. Wiederum fliessen rund 25 Prozent von allen erhobenen Beiträgen an den Arbeitgeberverband und die Gewerkschaften. Hauptprofiteur ist hier die UNIA.

Wir haben hier nur zwei Beispiele von Gesamtarbeitsverträgen gesehen. Davon gibt es unzählige mehr. Man vermutet, dass die UNIA rund 150 Millionen Franken in ihrer Kasse haben dürfte. Die UNIA gilt auch als Kampfkasse der SP. Rund 11 Prozent der SP-Parlamentarier in Bern stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einer Gewerkschaft.

Es gibt aber noch weitere Einnahmequellen. Auch an den Arbeitskontrollen wird verdient. Die tripartite Kommission des Bundes definiert zwei Mal jährlich sogenannte Risikobranchen und veranlasst Kontrollen.

In der ganzen Schweiz wurden 2016 mittels 42’000 Kontrollen rund 163’000 Personen überprüft. Es ist ein Naturgesetz, dass bei vermehrter Kontrolltätigkeit auch mehr Missstände gefunden werden. Dabei wird bei den Missständen nicht nach Schweregrad unterschieden. Eine fehlende Unterschrift bei der Lohnabrechnung gilt genauso als Verstoss wie Schwarzarbeit. Bei mehreren Verstössen wird ein Gesamtarbeitsvertrag allgemeinverbindlich erklärt oder der Staat verfügt einen Normalarbeitsvertrag. Dies führt bei den Gewerkschaften zu einem Anstieg der Mitgliederzahl und damit über die Mitgliederbeiträge auch zu noch mehr finanziellen Mitteln.

Wussten Sie, dass auch die Arbeitslosigkeit für die Gewerkschaften eine grosse Einnahmequelle ist?

Die Gewerkschaften profitieren von jedem Arbeitslosen. Die Gewerkschaften sind nämlich auch Abwickler der Arbeitslosengelder und haben eigene Arbeitslosenkassen. Sie machen Abklärungen, Auszahlungen der Gelder und begleichen Arbeitsmarktmassnahmen. Entschädigt werden sie durch ein Leistungspunktesystem. Vergleicht man die Verwaltungsaufwände der UNIA seit 2001 mit der Entwicklung der Arbeitslosigkeit stellt man fest, dass erstere überproportional stark anstiegen und 2016 bereits 52 Millionen Franken betrugen. Auch bei den nächstgrösseren Arbeitslosenkassen der Gewerkschaften Syna und Syndicom stiegen die Verwaltungsaufwände laufend an. Ich bin davon überzeugt, dass bei diesen Kontakten die Gewerkschaften gleich auch noch neue (insbesondere ausländische) Mitglieder rekrutieren.

Schliesslich würde ich mich nicht wundern, wenn für Geld auch die Umsetzung der zahnlosen Massnahmen der Masseneinwanderungsinitiative durch die Arbeitslosenkassen von UNIA, Syna und Syndicom vorgenommen würde.

Vor der Personenfreizügigkeit hatten wir einen beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt Schweiz. Jeder, der sich für eine Stelle bewarb, für die es keinen Inländer gab, konnte über das klassische Kontingentsystem ins Land kommen. Die Knappheit der Kontingente führte dazu, dass solche Anstellungen zu marktüblichen Löhnen erfolgten. Der Zugang für alle anderen war beschränkt und der Lohndruck entsprechend tief.

Mit Einführung der Personenfreizügigkeit inklusive der flankierenden Massnahmen wurde der Zaun um den Schweizer Arbeitsmarkt niedergerissen und für alle – mittlerweile über 500 Millionen Einwohner in der EU – geöffnet. Alle können nun hereinkommen, aber jedem Unternehmen und jedem Arbeitnehmer werden die Arbeitsbedingungen diktiert. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit bringen die Gewerkschaften, auch von ihren EU-Kollegen inspiriert, alle ihre immer weitergehenden Forderungen in die tripartiten oder die paritätischen Kommissionen und die Gesamtarbeitsverträge ein. Dort sind sie alleinige Vertreter der Arbeitnehmer und sie nutzen ihre Macht, um immer mehr sozialistische Anliegen einzubringen. Viele dieser zusätzlichen Einschränkungen des flexiblen Arbeitsmarktes erfolgen häufig, ohne dass die Öffentlichkeit in den Medien viel darüber lesen oder davon hören würde.

Interessant ist auch, dass sich die Gewerkschaften nun plötzlich gegen ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU aussprechen. Sie befürchten nämlich, dass die EU die flankierenden Massnahmen einschränken würde und die Gewerkschaften damit auf Einfluss, Macht und vor allem Geld verzichten müssten.

Was ist also zu tun? Die Personenfreizügigkeit mit der EU muss neu verhandelt und, falls das nicht möglich ist, gekündigt werden. Das verlangt die SVP mit der Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)». Nach Annahme der Initiative müssen auch die nach Einführung der Personenfreizügigkeit beschlossenen flankierenden Massnahmen rückgängig gemacht werden, damit die Schweiz die Zuwanderung wieder eigenständig und differenziert steuern kann, unter Berücksichtigung des freien Arbeitsmarktes und den verfügbaren Inländern.

Weiter muss sichergestellt werden, dass die Quoren für die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit auf keinen Fall gesenkt und die Gültigkeit von allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen nicht über die Branche hinaus ausgeweitet werden. Schliesslich sollen auch andere Arbeitnehmervertreter (nicht nur die Gewerkschaften und dabei in erster Linie die UNIA) gestärkt werden. Ausserdem ist die Anwendung einer Wirkung des Kartellrechts auch für den Arbeitsmarkt zu prüfen.

Thomas Aeschi
Thomas Aeschi
Nationalrat Baar (ZG)
 
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