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Referat

Ja zur 11. AHV-Revision

Die AHV wurde eingeführt, um die vor 60 Jahren weit verbreitete Altersarmut zu bekämpfen. Mit den Ergänzungsleistungen zusammen…

Toni Bortoluzzi
Toni Bortoluzzi
Nationalrat Affoltern am Albis (ZH)

Die AHV wurde eingeführt, um die vor 60 Jahren weit verbreitete Altersarmut zu bekämpfen. Mit den Ergänzungsleistungen zusammen wurde die Einkommensschwäche im Alter beseitigt. Die Situation der heutigen wie auch der zukünftigen Rentnergeneration wird durch die stetig steigende Bedeutung der beruflichen Vorsorge, welche seit bald 20 Jahren obligatorisch ist, laufend verbessert. Während noch 1990 80% der Einkünfte der Rentenberechtigten aus der AHV stammten, ist dieser Anteil bis 1998 auf 65% gesunken. Nachdem das obligatorische BVG erst in etwa 15 – 20 Jahren die volle Zielsetzung erreichen wird, dürfte der Anteil des Einkommens aus der AHV weiter sinken.

Die Alters- und Hinterbliebenenvorsorge in unserem Land ist funktionstüchtig und erfüllt die notwendigen Anforderungen. Diese Errungenschaften stehen durch eine sich verändernde Bevölkerungsstruktur vor einer neuen und besonderen Herausforderung. Durch den Anstieg der Lebenserwartung der 65-Jährigen – bei den Männern mit 1960 bis heute um 4 Jahre auf 82-jährig, bei den Frauen im gleichen Zeitraum um fast 6 Jahre auf 86-jährig – entsteht ein natürlich bedingter Ausbau.

Demgegenüber stagniert oder wächst die erwerbstätige Bevölkerung nur schwach. Die starken Jahrgänge nach dem 2. Weltkrieg, welche nun das Rentenalter erreichen, tragen zusätzlich zu dieser sich verändernden Bevölkerungspyramide bei. Die im Wesentlichen im Umlageverfahren finanzierte AHV weist heute ein Verhältnis von 3,6 Beitragszahlern zu einem Rentenbezüger auf. In 20 Jahren verschiebt sich das Verhältnis auf 2,5 zu 1. Diese Entwicklung kann auch durch ein überdurchschnittliches Wachstum der Wirtschaft nicht aufgefangen werden.

Verzicht auf Experimente

Die 11. AHV-Revision ist unter Berücksichtigung dieser unausweichlichen Entwicklung zustande gekommen. Bei allem Verständnis für den Wunsch, den vorzeitigen Ruhestand zu begünstigen, gebietet die Realität ganz klar der Verzicht auf solchen Luxus. Bei stetig steigender Lebenserwartung unserer Bevölkerung kann die Erwerbszeit nicht ständig verkürzt werden. Es besteht keine sozialpolitische Notwendigkeit dafür. Zudem bestätigen frühere klare Volksentscheide klar den Verzicht auf vorzeitige Pensionierung mit Kostenfolge. Die Rechnung der Linken geht nicht auf: wir können nicht immer weniger arbeiten und gleichzeitig die Leistungen immer weiter ausbauen.

Gesellschaftliche Anpassungen

Die Anpassung des Rentenalters der Frau und die Korrektur bei der Witwenrente tragen dem heute hohen Niveau des Beschäftigungsgrades der Frauen in unserem Land Rechnung. Sozialpolitisch ist es dafür sinnvoll, Hinterbliebene mit Kindern mit einer besseren Waisenrente zu stärken.

Die 11. AHV-Revision ist diesbezüglich immer auch mit der 1. BVG- Revision zusammen zu beurteilen. Durch die Senkung der Eintrittsschwelle erfahren hier vor allem kleine Einkommen eine Verbesserung.

Einsparungen

Als eigentliche Sparelemente können der Verzicht auf eine grosszügige Beitragsbefreiung von Erwerbseinkünften für Rentner und der um ein Jahr verlängerte Rhythmus der Rentenanpassung gesehen werden. Während die erstgenannte Massnahme die Gleichbehandlung aller Erwerbseinkünfte gegenüber der AHV zum Ziel hat, ist bei der von 2 auf 3 Jahre verlängerten Rentenanpassung zu beachten, dass die teuerungsbedingte vorzeitige Anpassungspflicht bestehen bleibt.

Die 11. AHV-Revision wird in Zukunft wegweisend sein um die Errungenschaften unserer Sozialversicherungen zu erhalten und dem Druck der sich verändernden Bevölkerungsstrukturen gewachsen zu sein.

Toni Bortoluzzi
Toni Bortoluzzi
Nationalrat Affoltern am Albis (ZH)
 
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