Ja zur direkten Demokratie – Nein zur Richterwillkür

von Nationalrat Otto Laubacher, Präsident der SVP-Arbeitsgruppe Migration, Kriens (LU)

Bundesrätin Metzler hat dem Parlament im Jahre 2001 eine Vorlage zur Erleichterung der Einbürgerung präsentiert. Dem Titel nach sollte es dabei nur um Erleichte-rungen für die zweite und dritte Ausländergeneration gehen. In Tat und Wahrheit wurde aber eine ganze Palette von neuen Vorschriften und Bestimmungen in das Geschäft gepackt. Metzlers Ideen würden alles in allem zu einer eigentlichen Verscherbelung des Schweizer Bürgerrechts führen.

Um ganz sicher zu gehen, dass wenigstens die eine oder andere Erleichterung Par-lament und Volksabstimmung überleben würden, hat Bundesrätin Metzler das ganze Geschäft in fünf verschiedene Vorlagen aufgeteilt: Zwei Verfassungsvorlagen sowie drei Gesetzesvorlagen. Ihre Vernebelungstaktik war bisher erfolgreich: Alle Parteien ausser der SVP haben dem unsinnigen Projekt zugestimmt. Es wird an der SVP liegen, dafür zu sorgen, dass diese bundesrätliche Schlaumeierei am Schluss nicht aufgeht.

Einbürgerung bereits heute erleichtert

Der Schweizer Pass ist schon heute für viele erleichtert zu haben. Insbesondere für die Ehegatten von Schweizerinnen und Schweizern. Entsprechend hoch ist die Zahl der Scheinehen.

Die Jugendlichen profitieren zudem bereits heute davon, dass die Jahre zwischen 10 und 20 für das Erreichen der Wohnsitzdauer doppelt zählen. Sie können sich also schon heute bereits nach 6 Jahren Aufenthalt in der Schweiz einbürgern lassen.

Eigentlich bestünde somit gar kein Bedarf an zusätzlichen Einbürgerungen, vor allem wenn man sich die Statistiken anschaut. Die Zahl der Einbürgerungen hat sich in den letzten 10 Jahren vervierfacht! 1992 waren es noch 10’000 Einbürgerungen pro Jahr, 1998 bereits doppelt so viele, nämlich 20’000 und inzwischen sind es sogar 40’000 Personen pro Jahr! Was soll denn da noch erleichtert werden?

Es leuchtet natürlich ein, dass Bundesrätin Metzler mit noch mehr Erleichterungen die Zahl der Einbürgerungen weiter steigern will. Wie sonst soll sie den wachsenden Ausländeranteil korrigieren?

Der Bundesrat schafft es ja nicht, zu einer restriktiven Migrationspolitik zu finden. Die Zuwanderung über das Asylgesuch, die illegale Einwanderung mit späterer Regulari-sierung und der Familiennachzug wachsen ungehindert.

 

Einbürgerungsvorlage ist zu bekämpfen

Für die SVP-Fraktion ist die bundesrätliche Einbürgerungsvorlage nicht nur unnötig, sondern absolut inakzeptabel.

• Da sollen Kinder, die lediglich 5 Schuljahre in der Schweiz absolviert haben, als so genannte zweite Generation erleichtert eingebürgert werden.

• Da sollen Kinder, von denen ein Elternteil 5 Schuljahre in der Schweiz absol-viert hat – und deren anderer Elternteil vielleicht eben erst einwanderte – als so genannte dritte Generation automatisch eingebürgert werden!

• Da sollen die Wohnsitzfristen drastisch gekürzt und die Verfahren so genannt harmonisiert werden. Sprich: Es soll ein faktisches Recht auf den Schweizer Pass geschaffen werden, indem der Spielraum der Gemeinden auf Null gesetzt wird.

Der Kampf im Parlament dauert noch an, aber es ist abzusehen, dass die SVP auch in der Differenzbereinigung ohne die Unterstützung der anderen bürgerlichen Parteien bleiben wird. FDP und CVP werden einmal mehr mit der SP stimmen. Ihnen genügen grosse Worte im Wahlkampf, Worte, denen keine Taten folgen.

Bundesgericht in seine Schranken verweisen

Als ob mit der Einbürgerungsvorlage im Parlament nicht schon genug an unserer Demokratie gesägt würde, hat das Bundesgericht in Lausanne im Juli dieses Jahres zwei Entscheide gefällt, die gravierende Konsequenzen für die Gemeindeautonomie und die demokratischen Strukturen der Schweiz haben:

Die von der SVP der Stadt Zürich lancierte Volksinitiative „Einbürgerungen vors Volk“ wurde für ungültig erklärt und darüber hinaus festgehalten, dass Urnenabstimmungen über Einbürgerungen grundsätzlich verfassungswidrig seien. Dies sei so, weil Einbürgerungsentscheide heute nicht mehr als politische Entscheide verstanden werden dürften. Das Bundesgericht behauptet, heute seien diese Entscheide als Verwaltungsakte anzusehen. Ein allfälliger negativer Entscheid müsse begründet werden. Das Bundesgericht will also Einsprachen gegen diese Entscheide ermöglichen, und ein Beschwerderecht und damit ein Recht auf den Schweizer Pass einführen. Nicht mehr der Souverän soll das letzte Wort haben, sondern die Gerichte.

In ähnliche Richtung geht das Urteil zur Beschwerde von fünf Gesuchstellern aus Emmen gegen die Ablehnung ihres Einbürgerungsgesuchs. Das Bundesgericht be-zeichnete den Entscheid der Emmener Stimmbürger als diskriminierend und forderte Emmen auf, das Einbürgerungsverfahren zu ändern und den ausländischen Be-schwerdeführern 3000 Franken Entschädigung zu zahlen!

In beiden Fällen hat das Bundesgericht die Verfassung völlig eigenmächtig interpretiert und massiv in die Gemeindeautonomie eingegriffen. Nach den skandalösen Bundesgerichtsentscheiden gilt es nun, nicht nur die Vorlage im Parlament zu be-kämpfen, sondern die voreiligen Konsequenzen aus dem Bundesgerichtsentscheid sofort zu korrigieren.

Einzelne SVP-Kantonalparteien sind mit Vorstössen für Standesinitiativen bereits aktiv geworden, so auch die SVP Luzern. Und einmal mehr waren es CVP und FDP, die zusammen mit der SP unsere Standesinitiative bekämpft haben. Darum braucht es jetzt eine eidgenössische Volksinitiative. Die Stossrichtung ist klar. Es geht darum, folgende drei Punkte in der Verfassung zu verankern und damit das Bundesgericht in seine Schranken zu verweisen:

• Die Gemeindeautonomie ist zu respektieren.

Die Stimmberechtigten jeder Gemeinde müssen die Freiheit haben in der Ge-meindeordnung festzulegen, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilt. Es ist schliesslich die Gemeindebevölkerung, die mit dem Entscheid leben muss.

• Die direkte Demokratie darf nicht angetastet werden.

Auch Urnenabstimmungen müssen möglich sein. Wie bei jeder Wahl obliegt es auch bei Einbürgerungen dem Volk zu bestimmen, wie es das Prozedere handhaben will. Diese demokratischen Prozesse haben sich bewährt.

• Es gibt keinen Anspruch auf den Schweizer Pass.

Ein generelles Beschwerderecht gegen abschlägige Einbürgerungsentscheide ist auszuschliessen, es ist weder am Bund noch an den Gerichten, hier ihrerseits willkürlich Vorschriften zu machen. Der Einbürgerungsentscheid soll auch künftig ein demokratischer Entscheid bleiben. Deshalb muss der Souverän, al-so die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, das letzte Wort haben – und sicher nicht die Gerichte.

Mit dieser Initiative soll ein für alle Mal verdeutlicht werden, dass wir uns unsere de-mokratischen und bewährten Rechte nicht einfach wegnehmen lassen. Weder von Lausanne, noch von Strassburg, noch von Brüssel. Die SVP setzt sich mit Entschlossenheit und Überzeugung für die demokratischen Rechte ein. Deshalb ersuche ich Sie, der Lancierung dieser zentralen Initiative wuchtig zuzustimmen.

 
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