Kriminalität, Sicherheit, Ausländer – eine Standortbestimmung

In der Stadt Zürich vergewaltigt eine Bande von Jugendlichen ein dreizehnjähriges Mädchen. Alle zwölf Verdächtigen haben polizeiliche Vorakten, unter anderem wegen Raubdelikten. Die Medien und…

Christoph Blocher
Christoph Blocher
a. Bundesrat Herrliberg (ZH)

1. Das Ausmass der Taten

In der Stadt Zürich vergewaltigt eine Bande von Jugendlichen ein dreizehnjähriges Mädchen.
Alle zwölf Verdächtigen haben polizeiliche Vorakten, unter anderem wegen Raubdelikten.
Die Medien und Behörden versuchen die Herkunft der Täter zu vertuschen. Erst Tage später
schreibt der Tages-Anzeiger: „Unter den zwölf Verhafteten sind sechs Schweizer. Es soll
sich um eingebürgerte Jugendliche aus dem Balkan und der Türkei handeln; die restlichen
stammen ebenfalls aus dem Balkan sowie je einer aus Italien und der Dominikanischen
Republik.“ Das sind keine Amtsgeheimnisse (TA 18.11.2006).

Im November 2006 wird eine Massenvergewaltigung in Steffisburg (BE) bekannt. Die
Beschuldigten: Zwei albanische Brüder (15 und 16 Jahre alt), ein Pakistani (15), ein Schweizertamilischer Herkunft (16), ein Brasilianer (18) und zwei weitere 18jährige Ausländer. Das sind keine Amtsgeheimnisse (Blick, 15.11.2006) Ebenfalls im November 2006 wird die Schändung der katholischen Kirche von Muttenz bekannt. Die jugendlichen Täter aus dem Balkan (alle nichtchristlichen Glaubens) haben den Innenraum mit Kot und Urin besudelt. Das sind keine Amtsgeheimnisse, sondern öffentlich bekannte Taten. (Basellandschaftliche Zeitung, 21.11.2006)

Bereits im Juni 2006 ereignete sich im bündnerischen Rhäzüns eine brutale Schändung
eines 5jährigen Mädchens. Die Täter: Zwei Jungen (10 und 13 Jahre alt) stammen aus dem
Kosovo. Alles öffentlich bekannt.

In diesem Monat wurde ein weiterer Fall bekannt und zwar aus dem Kanton Freiburg. Junge
bis jugendliche Täter sollen sogar über mehrere Monate minderjährige Mädchen vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen haben. Die Täter stammen laut dem Freiburger
Justizdirektor Erwin Jutzet mehrheitlich aus dem Balkan. Auch dies ist öffentlich bekannt.
Was ist diesen fünf Meldungen gemeinsam? Und was bestätigen eingehende
Untersuchungen in Fachkreisen?

  1. Das Ausmass der Jugendgewalt und die Brutalität haben erschreckend zugenommen.
  2. Viele der jugendlichen Täter sind schlecht integrierte Ausländer, namentlich aus dem
    Balkan.
  3. Es herrscht allgemeine Hilflosigkeit gegenüber dieser Entwicklung. Alle fühlen sich
    zuständig – also ist niemand wirklich zuständig. Alle halten die anderen für schuldig –
    also trägt keiner Verantwortung.
  4. Nach wie vor versuchen Amtsstellen, aber auch gewisse Medien und politische Kreise
    das Thema Gewalt von jungen Ausländern zu leugnen, zu vertuschen oder zu
    verharmlosen.

2. Arbeitsgruppe zur Jugendgewalt

Die Gewalt unter Jugendlichen beschäftigt viele Menschen. Die Bürgerinnen und Bürger –
vor allem auch Eltern und andere Erziehungsverantwortliche – sind beunruhigt über die
Entwicklungen in der Jugendkriminalität. – Dies gilt nicht nur für Ausländer, sondern
allgemein. Ausserdem sind verschiedene Fachleute, Direktbetroffene, Ämter an das
Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement gelangt. Die eingangs erwähnten Vorfälle
haben uns weiter bestärkt, die Jugendgewalt zur Kernaufgabe im Jahr 2007 zu erklären. Seit
Dezember 2006 ist unter meinem Vorsitz mit den Bundesämtern für Justiz, Migration und
Polizei eine Projektgruppe intensiv an der Arbeit. Mehrere Aussprachen sind erfolgt, eine mit
rund 30 Fachleuten, die sich in ihrer täglichen Arbeit mit Jugendgewalt befassen. Bei diesem
und anderen Treffen wurde klar: Es besteht Handlungsbedarf. Die Jugendgewalt hat massiv
zugenommen.

Zugenommen hat nicht nur das Ausmass. Beängstigend ist, dass die Gewalt härter, brutaler
und gnadenloser geworden ist. Es wird auf Schwache eingeprügelt, auch wenn das Opfer
bereits wehrlos am Boden liegt. Und es gibt immer mehr auch organisierte Gewalt durch
Gruppen und Banden, die sich oft ad hoc zusammensetzen und aktiv werden.
Die Gesamtzahl der Jugendstrafurteile wegen Gewaltdelikten hat von 2000 bis 2005 um
mehr als 80 % zugenommen, hat sich also fast verdoppelt

Markant sind die Steigerungsraten insbesondere bei bestimmten Gewaltdelikten:

Jugendstrafurteile nach Delikt, 2000-2005

(Statistik der Jugendstrafurteile 2006, Tabelle 14)

  2000 2001 2002 2003 2004 2005
Einfache Körperverletzung 265 381 401 466 519 638
Raub (Art. 140 StGB) 209 241 259 322 332 374
Drohung (Art. 180 StGB) 148 208 218 244 298 317

Bekanntlich lässt sich von Strafanzeige- bzw. Strafurteilsstatistiken nicht ohne weiteres auf
die tatsächliche Häufigkeit von Straftaten schliessen (sog. Dunkelfeldproblematik), so dass
über das Ausmass und die Entwicklung der Jugendgewalt keine vollständige Klarheit
besteht.

Die Dunkelziffer dürfte aber erheblich sein: Oftmals getrauen sich die Opfer nicht, die
Strafbehörden einzuschalten, häufig aus Furcht vor weiteren Repressalien.

Vor diesem Hintergrund scheint es weitgehend sinnlos, sich über Steigerungsraten zu
streiten. Fakt ist: Jugendgewalt besteht in einem beunruhigenden Ausmass und
Jugendgewalt nimmt stark zu.

Grundsätzlich stellen wir fest, dass die Hemmschwelle bei Jungen stark gesunken ist; sie
schlagen schneller zu. Dabei spielt zum Teil übertriebener Alkoholgenuss eine Rolle, aber auch die omnipräsenten Gewaltdarstellungen im Alltag. Die Ausländerfrage spielt mit hinein.

Die Zahlen und die Erfahrungen der Fachleute sprechen ein klare Sprache: Auffallend hoch ist der Anteil von Tätern mit „Migrationshintergrund“. Und dort wieder vor allem von Jugendlichen aus dem Balkan. Das ist die übereinstimmende Aussage der Verantwortlichen.

Jugendstrafurteile nach Aufenthaltsstatus, 2005
(Statistik der Jugendstrafurteile 2006, Tabelle 12)

  Total Schweizer/innen Ausländer/innen
mit Wohnsitz in
der Schweiz
Anzahl Anzahl % Anzahl %
Einfache Körperverletzung  638 270 42.3 347 54.4
Raub 374 161 43.0 198 52.9
Drohung 317 147 46.4 159 50.2

Setzt man die Anzahl der Verurteilungen zur Anzahl der Angehörigen der entsprechenden
Wohnbevölkerung in Beziehung, so akzentuieren sich die Unterschiede: Bei verschiedenen
Delikten werden jugendliche Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz um ein Mehrfaches
häufiger straffällig als Schweizer ihrer Altersgruppe (vgl. die Statistik der Jugendstrafurteile
2006, Tabelle 10). Aber auch unter den Jugendlichen ausländischer Herkunft bestehen
beträchtliche Unterschiede. So machen gemäss den neuesten Zahlen aus dem Kanton
Zürich bei Delikten gegen Leib und Leben Jugendliche aus Balkanländern 52,6 Prozent von
allen ausländischen tatverdächtigen Jugendlichen aus. (Neue Zürcher Zeitung, 9.2.2007.
Daten aus der Kriminalstatistik der Kantonspolizei Zürich.)

So weit die ersten Erkenntnisse. So weit die ersten Schlüsse. So weit die erste Einkreisung
des Problems.

3. Das übliche Reaktionsschema

Als ich ein erstes Mal über die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sprach, lief das übliche
Reaktionsschema ab (wir kennen den Vorgang ja aus anderen Zusammenhängen): Die
einen verharmlosen den Sachverhalt oder streiten ihn rundweg ab. Aus diesen Kreisen tönt
es dann, die Jugendkriminalität habe im Vergleich zum Vorjahr gar nicht zugenommen. Es
komme einfach auf das Zählverfahren an. Interessant. Die Kriminalität ist also bloss eine
Frage der Buchhaltung.

Andere rufen sofort: Aber halt! Der Justizminister ist für diese Frage gar nicht zuständig!
„Eigenmächtige Einmischung“, betitelte eine Sonntagszeitung ihren Kommentar. Die
Bekämpfung der Jugendkriminalität sei doch Sache der Kantone. Der Bundesrat dürfte ja gar
nichts unternehmen gegen die Jugendgewalt.

Eine dritte Gruppe beschwichtigt: Wir haben doch schon alles bestens geregelt. Wir verfügen
über die nötigen Gesetze. Keine der vorgeschlagenen Massnahmen sei wirklich neu. Die
Ausweisung von notorischen Jugendstraftätern etwa werde bereits praktiziert.
Besonders beliebt ist es auch nach wie vor, jeden Hinweis auf den auffallend hohen
Ausländeranteil unter jugendlichen Straftätern als „fremdenfeindlich“ abzutun. Auf die gleiche
Weise wurde jahrelang der Asylmissbrauch verschlampt. Auf die gleiche Weise wurden
sämtliche Ausländerprobleme geleugnet. Schlimmer noch: Wer die Ausländerkriminalität
beim Namen nannte, wer die hohen Sozialkosten von Ausländern kritisierte, wer auf die
Gewaltbereitschaft von Leuten aus dem Balkan verwies, wer auf die grossen Probleme in Schulen mit hohem Ausländeranteil zu sprechen kam, wurde sofort selbstherrlich von den
Linken, den Medien und Gerichten in die fremdenfeindliche Ecke gestellt.

Beim Thema Jugendgewalt läuft es ähnlich ab. Die einen sagen: Das Problem ist
herbeigeredet. Die Anderen sagen: Doch, doch, wir haben ein Problem – aber schuld sind
die anderen. Die Jugendämter sprechen von der Verantwortung der Schule. Die Schulen von
der Verantwortung der Eltern. Die Eltern von der Verantwortung der Schulen. Die Politik von
der Verantwortung der Polizei. Die Polizei von der Verantwortung der Politik. Das Fazit der
ganzen Aufregung: Am Ende passiert gar nichts.

4. Probleme erkennen und benennen

Der erste Schritt zur Problemlösung ist immer der gleiche: Zuerst muss das Problem erkannt werden und zweitens muss das Problem beim Namen genannt werden.

Wie sieht es mit dem Anstieg der Jugendkriminalität aus? Es gibt Zahlen, soweit sich diese
polizeilich erfassen lassen. Doch die Dunkelziffer ist relativ hoch. Einerseits stellt man fest,
dass die Opfer sich aus Furcht vor Repressalien oft nicht getrauen, die Polizei einzuschalten. Andererseits bestehen namentlich in Schulen Hemmungen, die Polizei einzuschalten.

Wie sieht es mit der Zusammensetzung bei den Jugendstraftätern aus? Der Anteil von
Tätern mit „Migrationshintergrund“ ist sehr hoch. Dabei handelt es sich vor allem um
Jugendliche mit Identitätsproblemen. Diese führt zu Unsicherheit und
Minderwertigkeitsgefühlen. Unsicherheitsgefühle werden sehr oft durch Gewaltanwendung
kompensiert. Wenn wir die Probleme lösen wollen, muss man sie ansprechen dürfen, ohne
dass einem Rassismus vorgeworfen wird. Durch Verdrängen löst man keine Probleme.

Wie sieht es mit den Erziehungsverantwortlichen aus? Wir leiden heute unter den Spätfolgen
antiautoritärer Erziehungsformen. Die Kinder werden alleine gelassen. Die Eltern setzen
Grenzen oder stellen Schranken oft zu spät auf. Oft erst, wenn die Kinder und Jugendlichen
am Rand der Kriminalität stehen. Und verstehen Sie mich richtig: Die Erziehungsfrage betrifft
uns alle. Schweizer und Ausländer. Es beginnt damit, dass nicht mehr feststeht, wer
verantwortlich für die Erziehung ist. Ist es die Schule? Sind es die Eltern? Ist es „die
Gesellschaft“? Eltern haben begonnen, einen Teil der Erziehung an die Schule auszulagern –
das überfordert die Lehrer. Man kann nicht verlangen, dass die Schule allein für die Erziehung verantwortlich ist. Fachleute sprechen von einer eigentlichen „Erziehungsverweigerung“ der Eltern. Bei aller Idealisierung der externen Kinderbetreuung: Die Eltern sind und bleiben verantwortlich für das, was ihre Kinder tun. Sie sind auch in die Pflicht zu nehmen. Wie jeder Obhutspflichtige müssen auch Eltern zur Rechenschaft gezogen werden: Mit Schadenersatzzahlungen, bei ausländischen Kindern bis hin zur Ausweisung der ganzen Familie.

Natürlich kann sich auch die Schule nicht aus der Erziehungsaufgabe abmelden. Die
Lehrpersonen brauchen darin aber Unterstützung, was oft fehlt. In schweren Fällen hat die
Schule mit der Polizei zusammenzuarbeiten. Lange Zeit hatten viele Lehrpersonen ein
gestörtes Verhältnis zur Polizei; sie duldeten keine Polizei im Schulumfeld. Erste Versuche
zeigen, dass wir Gewaltprävention auch in den Schulen brauchen: Erziehung zum
gewaltfreien Zusammenleben an Schulen durch dafür ausgebildete Personen wie etwa
Polizisten, ähnlich der Verkehrserziehung.

Passieren Straftaten auf den Pausenplätzen, muss die Schule die Polizei rufen: Verletzung
von Regeln ist konsequent zu sanktionieren. Dort, wo die Situation sehr problematisch ist,
sind regelmässige Polizeipatrouillen sinnvoll.

5. Was ist zu tun?

Wo haben wir also anzusetzen? Ein Missstand ist, dass die Strafverfolgung nicht immer
effizient funktioniert. Es scheint nicht in erster Linie ein Problem der Gesetze zu sein,
sondern des Vollzugs. Die Verfahren dauern zu lange, die angeordneten Sanktionen greifen
oft zu kurz und verfehlen deshalb ihre Wirkung, die Koordination staatlicher Tätigkeiten ist
mangelhaft. Die Folgen sind gravierend: Polizisten und andere Vollzugsleute sind frustriert,
weil sie sehen, dass nichts passiert. Das lähmt die Arbeit. Resignation ist weit verbreitet.
Auch bei Lehrern.

Tatsache ist auch, dass die Behörden zu wenig gut vernetzt sind; oft weiss die eine Behörde
nicht, was die andere tut. Migrations-, Einbürgerungs- und Polizei-, Zivilstands- und
Schulämter müssen besser zusammenarbeiten und gemeinsame Ziele verfolgen.

Die ersten Ergebnisse bringen uns zu folgenden Schlüssen:

  1. Die Eltern sind durch geeignete Massnahmen zu unterstützen: Eine Vielzahl von Studien
    geht heute davon aus, dass eine Ursache für Jugendgewalt durch Beziehungsdefizite in
    den Generationenbeziehungen zu erklären ist – also gestörte Beziehungen zwischen
    Jugendlichen und ihren Eltern, Lehrern oder anderen erwachsenen Bezugspersonen.
    Auch die COCON Studie des Jacobs Centers for productive youth development bestätigt,
    wie wichtig die emotionale Verbundenheit zwischen Eltern und Kindern ist und wie
    prägend für den Entwicklungsstand des Mitgefühls und der Verantwortungsbereitschaft
    von Jugendlichen. Zu prüfen ist aber auch eine verstärkte Verpflichtung der Eltern zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung in der Erziehung. Denkbar wäre z.B. eine Verschärfung der zivilrechtlichen Haftung der Eltern bei Vernachlässigung elementarer Erziehungspflichten.
  2. Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden muss verbessert werden: Das gilt zunächst einmal für Migrations-, Einbürgerungs- und Polizeibehörden. Es darf nicht sein, dass diese Amtsstellen unabhängig voneinander vorgehen und die eine Behörde nicht weiss, was die andere tut. Hier ist vermehrte Koordination unabdingbar.
    Zentral erscheint aber die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Polizei: Hier
    ist zu prüfen, ob für die Lehrkräfte bei Delikten einer bestimmten Schwere eine Anzeigepflicht geschaffen werden soll. Wenn auf Pausenplätzen gravierende Straftaten
    begangen werden, muss die Polizei darüber informiert werden. Diese Massnahmen
    haben aber nur dann Erfolg, wenn die Lehrerinnen und Lehrer in ihrer pädagogischen
    und erzieherischen Funktion gezielt geschult und unterstützt werden sowie im
    Zusammenspiel mit präventiven und intervenierenden und repressiven Massnahmen im Rahmen der Schulsozialarbeit umgesetzt werden.
  3. Die Präventionsarbeit muss intensiviert werden, vorab an der Schule. Gewalt ist nicht nur als Thema in den Unterricht einzubauen, denkbar scheint insbesondere auch der Beizug erfahrener Polizeibeamter nach dem Vorbild des sog. Verkehrsunterrichts.
    Viele Präventionsmassnahmen erfordern ferner die aktive Beteiligung der Familien. Aus
    diesem Grund müssen Bemühungen vermehrt darauf ausgerichtet werden, auch
    fremdsprachige und wenig gebildete Familien ausländischer Herkunft für
    Präventionsmassnahmen zu erreichen.
  4. Die Integration ausländischer Jugendlicher muss stärker forciert werden. Namentlich
    Sprachkenntnisse müssen so früh als möglich vermittelt werden. Wo die Integration aber konsequent verweigert wird, müssen effiziente ausländerrechtliche Massnahmen zur Verfügung stehen. Das muss bis zur Ausweisung führen können.
  5. Die Strafverfahren sollen nach Möglichkeit verkürzt werden: Jugendliche müssen für
    begangenes Unrecht so rasch als möglich sanktioniert werden. Erfahrungen in der
    Jugendarbeit belegen, dass grosse zeitliche Distanzen zwischen Straftat und
    Sanktionsmassnahmen zusätzlich zu problematischem Verhalten führen. Dabei geht es
    nicht darum, um jeden Preis eine hohe Strafe zu fordern. Es müssen
    „massgeschneiderte“, dem Täter angepasste Sanktionen verhängt werden.
  6. Das neue Jugendstrafgesetz ist jetzt seit dem 1.1.2007 in Kraft. Es sieht eine breite
    Palette von Sanktionsmöglichkeiten vor, es können nun auch härtere Strafen verhängt
    werden (Freiheitsentzug bis zu vier Jahren: Art. 25 JStG; statt wie bisher Einschliessung
    bis zu einem Jahr: Art. 95 StGB alte Fassung). Die weiteren Entwicklungen in diesem
    Bereich sind genau zu beobachten. Sollte sich das neue Gesetz als unzureichend
    erweisen, sind möglichst rasch entsprechende Anpassungen vorzunehmen.

Wir wollen, dass Kriminelle und Integrationsverweigerer die Konsequenzen ihres Handelns
spüren. Wir wollen, dass auch jugendliche Problemausländer hart angefasst werden, zum
Schutz all jener Immigranten, die sich bemühen in unserem Land, die arbeiten, Leistung
erbringen, sich an die Gesetze halten und sich mit der Schweiz identifizieren. Wir wollen,
dass die Jugendkriminalität als gesellschaftliche Fehlentwicklung angegangen wird. Da sind wir alle gefordert: Schweizer und Ausländer. Eltern und Schulen. Behörden und Private.

Christoph Blocher
Christoph Blocher
a. Bundesrat Herrliberg (ZH)
 
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