Referat

Lieber eine breite Vielfalt statt eine staatlich subventionierte Einfalt!

Die Bärgjodler von Sigriswil, die mit ihrem „Naturjutz", auf ihrer notabene selbst bezahlten Reise nach Argentinien hunderte von Auslandschweizer und Argentinier verzückten, kennen Sie kaum. Sicher ke

Adrian Amstutz
Adrian Amstutz
Nationalrat Sigriswil (BE)

Die Schweiz besitzt eine reiche eigenständige Kultur, die sowohl im Land selber und auch international ein hohes Ansehen geniesst.

Die Bärgjodler von Sigriswil, die mit ihrem „Naturjutz“, auf ihrer notabene selbst bezahlten Reise nach Argentinien hunderte von Auslandschweizer und Argentinier verzückten, kennen Sie kaum. Sicher kennen Sie aber den Basler Komponisten und Pianisten George Gruntz, der seit 35 Jahren mit seiner Concert Jazz Band auf Tourneen weltweit Furore macht. Was haben die Lokalmatadoren aus Sigriswil und der Jazz-Weltstar aus Basel gemeinsam? Beide haben ihre Wurzeln in der Schweiz. Beide sind aus eigener Kraft zu dem geworden was sie sind. Beide begeistern sie Menschen, sowohl im eigenen Land wie auch im Ausland und beide sind damit hervorragende Schweizer-Kulturbotschafter. Und da ist noch eine weitere Gemeinsamkeit; beide kommen sie ohne staatliche Kulturkrücken der Pro Helvetia aus, sind unabhängig und damit glaubwürdig.

Bärgjodler und Jazzvirtuose Gruntz sind zwei Beispiele von hunderten, wie Kultur in unserem Land in seiner ganzen Vielfalt ohne Subventionsspritzen erfolgreich gelebt wird.

Da gibt es aber auch die andere Kultur. Die von den Kulturbürokraten verhätschelten Staatskünstler wie beispielsweise Pipilotti Rist, die von der Pro Helvetia seit Jahren mit einem Dauergeldsegen versorgt wird. Oder der Filmemacher Mike Eschmann, dessen frauenverachtendes und gewaltverherrlichendes Werk „Breakout“ von der im Bundesamt für Kultur angesiedelten Filmförderung mit 650’000.- Franken mitfinanziert worden ist.

Anstehende Entscheidungen im Kulturbereich
Die SVP ist klar der Meinung; Die fehlgeleitete staatliche Kulturbürokratie mit ihren in mehreren Departementen verzettelten Organisationen (Bundesamt für Kultur, Kulturförderungsprogramme der DEZA, Kompetenzzentrum für Kultur-Aussenpolitik KKA) ist durch eine schlanke, auf den Verfassungsauftrag reduzierte und im Interesse unseres Landes tätige Nachfolgeorganisation zu ersetzen und die Pro Helvetia ist in die Organisation für Landeswerbung zu integrieren. Diese dringenden Korrekturen sind im Kulturförderungsgesetz und in der Revision des Pro Helvetia-Gesetzes zu berücksichtigen.

Dabei haben sich beide Vorlagen strikt an der Verfassung zu orientieren. Gemäss Bundesverfassung obliegt die Kompetenz im Kulturbereich nämlich den Kantonen. Der Bund kann und soll hier nur ergänzend tätig sein. An diesem Grundsatz darf nicht gerüttelt werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass bei der Gestaltung der Vorlage der Kulturbegriff eng ausgelegt wird. Die SVP lehnt dabei eine Vermischung mit anderen Absichten und Aufgaben strikt ab. Entscheidend ist , dass alle diesbezüglichen Förderaktivitäten des Bundes unter einem Dach zusammen gefasst werden, und dass eine wirksame Kostenkontrolle wie auch eine Evaluation der erbrachten Leistungen möglich wird. Im Sinne einer verstärkten Transparenz über die Tätigkeiten des Bundes als auch einer Steigerung der Effizienz
eben auch im Kulturbereich sind diese Forderungen zwingend zu erfüllen.

Die Schweiz besitzt seit jeher ein grosses vielfältiges kulturelles Vermächtnis. Geographisch und topographisch bedingt sind bei uns Bräuche, Sprachenvielfalt (vier Landesprachen sowie unzählige Dialekte) wie auch viele andere kulturelle Ausdrucksformen auf sehr kleinem Raum entstanden. Die schweizerischen kulturellen Eigenarten sind national wie auch international weitum geschätzt und bekannt. Sie sind deshalb auch ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor (u.a. im Tourismus). Unsere Kultur ist eines der zusammenhaltenden Elemente der Schweizerischen Bevölkerung und unser reiches Kulturangebot bietet integrationswilligen Einwanderern auch eine sehr gute Möglichkeit, sich rasch bei uns einzufügen (z.B. im Mittun in Vereinen usw.). Dabei geht es nicht so sehr um kostenintensive, elitäre Anlässe für eine kleine Minderheit, sondern um das Engagement des Einzelnen, welcher sich z. B. in Laientheatern, Gesangsvereinen, Musikformationen, Trachtengruppen bis hin zu Guggenmusiken mit viel Enthusiasmus engagiert. Gerade auch diese Kultur ist unabhängig und ohne staatliche Förderung entstanden.

Immer mehr, jedoch unkoordinierter, wirkungsloser und teurerer Einfluss des Bundes im Kulturbereich
In den letzten Jahren beanspruchte der Bund in der Kulturpolitik völlig unkoordiniert immer mehr Kompetenzen. Das verheerende Ergebnis ist die Aufblähung einer Kulturbürokratie mit einer wirkungslosen Verzettelung von Steuergeldern. Dies widerspricht dem Verfassungsauftrag, der das Primat im Kulturbereich klar den Kantonen zuweist.

Schlussbetrachtung
Die SVP fordert eine realistische, den Umständen angepasste Kulturpolitik. Dabei sind nachfolgende Punkte auf Bundesebene zwingend:

  1. Strikte Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips gemäss Bundesverfassung. Der Bund darf nicht in Kantonskompetenzen eingreifen. Ebenso ist eine enge Auslegung des Verfassungsbegriffes zu praktizieren.
  2. Konzentration der Kulturaktivitäten des Bundes beim BAK (ausschliessliche Kompetenz des Bundes) einhergehend mit einer drastischen Reduktion der Kulturbürokratie.
  3. Keine Kulturpolitik im EDA! Abschaffung des Kompetenz-Zentrums für Kulturaussenpolitik sowie der Kulturförderungsprogramme der DEZA. Zwingend notwendige Aktivitäten sind im BAK zu integrieren. Die übrigen Programme sind ersatzlos zu streichen.
  4. Integration von Pro Helvetia in die Organisation für Landeswerbung. Verbunden mit einer Beschränkung auf wenige Aufgaben und einer entsprechend massiven Mittelreduktion.
  5. Als alternatives Kulturkonzept ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mäzene durch eine zielführende steuerliche Entlastung zu fördern. Ebenso ist die wichtige Funktion der Vereine zu berücksichtigen. Kantone und Gemeinden haben vermehrt die Zusammenarbeit mit diesen Institutionen zu suchen.
  6. Kulturelle Projekte sollen nur dann unterstützt werden, wenn ein entsprechender Anteil an Drittmitteln erbracht werden kann. Ohne Drittmittel kann schwerlich eine Nachfrage bewiesen werden.
  7. Projekte mit frauenverachtendem und gewaltverherrlichendem Inhalt haben kein Anrecht auf staatliche Unterstützung.
  8. Unabhängige Evaluation der Schweizerischen Förder- und Kulturpolitik. Verstärkte Durchleuchtung der Projekte von unabhängiger Seite. Die SVP fordert überdies eine Untersuchung der GPK bezüglich Kulturfilz in den verantwortlichen Stellen.
Adrian Amstutz
Adrian Amstutz
Nationalrat Sigriswil (BE)
 
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