Referat

Massnahmen zur Bekämpfung krimineller Asylsuchender

Es ist keine neue Erkenntnis, dass Kriminelle das Asylrecht nutzen, um in der Schweiz ihren illegalen Tätigkeiten nachzugehen. Nicht nur die SVP hat schon mehrfach darauf hingewiesen, sondern auch…

Yvan Perrin
Yvan Perrin
Nationalrat La Côte-aux-Fées (NE)

Asylrechtsmissbrauch durch Kriminelle

Es ist keine neue Erkenntnis, dass Kriminelle das Asylrecht nutzen, um in der Schweiz ihren illegalen Tätigkeiten nachzugehen. Nicht nur die SVP hat schon mehrfach darauf hingewiesen, sondern auch die Flüchtlingshilfe selber ist sich dieser Tatsache bewusst. Noch immer ist man aber offenbar nicht bereit, konsequent dagegen vorzugehen. Man bastelt mal da, mal dort. Man versucht sich damit zu trösten, dass das Strafrecht ja gut sei, und man überlässt es der Polizei, sich Tag für Tag damit herumzuschlagen, Personen zu verhaften, nur um sie am nächsten Tag wieder freizulassen. Das ist insbesondere für uns von der Polizei nicht sehr befriedigend. Man fragt sich unweigerlich, welches Recht man da eigentlich noch verteidigen soll, wenn Drogenhandel zum Alltags- und Bagatelldelikt wird. Was nützt es, jemanden zu verhaften, der dies nicht als abschreckend betrachtet, weil er weiss, dass er in Kürze wieder seinen Geschäften wird nachgehen können? Was bringt es überhaupt, Drogendelikte zu verfolgen, wenn man sich gleichzeitig im Bundesamt für Gesundheit darum bemüht, den Cannabiskonsum zu legalisieren?

Aus den Erfahrungen lernen

Als in den 80er Jahren der Zustrom von Asylbewerbern anschwoll, war die schweizerische Rechtsordnung in keiner Art und Weise darauf vorbereitet. Seither versucht man laufend, mittels Revisionen mit der Realität Schritt zu halten. Laufend entdeckt man neue Löcher in den Gesetzen, die gestopft werden müssen. Ich erinnere hier an das Beispiel der missbräuchlichen Nachreichung des Asylgesuchs. Bis zur Einführung der Asylunwürdigkeit bei diesem Tatbestand musste sich die Polizei mit Personen herumschlagen, die sich anlässlich der Verhaftung plötzlich um Asyl bemühten, und sich damit im Asylverfahren jeglicher Wegweisung entziehen konnten. Auch die Einführung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht (ANAG Art. 13-14) erfolgte auf Grund der alltäglichen Erfahrungen an der Front in den Kantonen. Dies sind alles Schritte in die richtige Richtung, aber unsere Erfahrungen zeigen, dass sie nicht genügen.

Heute ist es vor allem der Drogenhandel, der uns zu schaffen macht. Aber auch Gewaltdelikte. Wir sehen tagtäglich, dass unser wichtigstes Mittel, die Haft, nicht wirkt. Kriminelle sind sehr wohl im Bilde, welchen Ansprüchen wir als Polizisten zu genügen haben. Sie wissen, wie lange wir sie maximal inhaftieren können. Sie wissen, dass sie letztlich wahrscheinlich nicht ausgeschafft werden. Und sie kennen die Grenze zwischen Vergehen und Verbrechen, das heisst die damit verbundenen Sanktionsabstufungen sehr genau. Dies macht es für uns schwierig, überhaupt einen wirksamen Beitrag an die Sicherheit der Bevölkerung zu leisten. Diese Situation ist auch für nicht kriminelle Asylbewerber unbefriedigend. Wenn Asylbewerberheime als Drogenumschlagplätze missbraucht werden, und wenn Gewalt und Erpressung dort zu normalen Gepflogenheiten zählen, ist das kaum die richtige Umgebung für echte Flüchtlinge, insbesondere Familien. Es ist vielmehr ein Armutszeugnis für das Recht und die Sicherheit in unserem Land.

Haftbedingungen anpassen

Wenn wir erreichen wollen, dass sich das ändert, müssen wir uns den Erwartungen der Kriminellen anpassen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Gefängnisstrafe auch wirklich abschreckt. Wir müssen wegkommen von unserer täterorientierten Sichtweise, zurück zum eigentlichen Sinn der Haftstrafe, nämlich die Opfer zu schützen. Konkret auf die Situation der kriminellen Asylbewerber bezogen heisst dies:

  • Die Grenze für die maximale Haftdauer ist aufzuheben.
  • Wenn ein renitenter oder krimineller abgewiesener Asylbewerber nicht ausgeschafft werden kann, weiss er heute, dass er nicht länger als 9 Monate im Gefängnis auszuharren braucht. Nachher ist er wieder auf freiem Fuss. Das ist unhaltbar. Die Grenze für die Haftdauer ist aufzuheben, damit solche Personen bis zur Ausschaffung in Haft verbleiben.
  • Das Haftregime ist zu verschärfen.
  • Die Haft ist für kriminelle Asylbewerber bzw. kriminelle illegale Aufenthalter in Abweichung von den anderen Häftlingen zu gestalten. Das heisst, auf jeglichen Luxus ist zu verzichten. Gefängnisstrafe muss in diesen Fällen bedeuten, mit dem minimal Notwendigen auskommen zu müssen. Nur so ist gewährleistet, dass die Haft auch abschreckend wirkt.
    Drogendelinquenz hat zu Asylunwürdigkeit zu führen.
  • Wer sich eines Drogendelikts schuldig macht, soll kein Recht auf ein Asylverfahren haben. Das muss auch heissen, dass in diesen Fällen keine provisorische oder humanitäre Aufnahme verfügt werden kann.

Diese Regelungen sind im Asylgesetz zu verankern. Nur so ist der Kriminalität Asylsuchender beizukommen und auch klar zu machen, dass die Schweiz nicht gewillt ist, das Eldorado Krimineller unter dem Titel des Asyls zu bleiben.

Yvan Perrin
Yvan Perrin
Nationalrat La Côte-aux-Fées (NE)
 
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