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Asylpolitik

Missstände in der schweizerischen Asylpolitik

Regierungsrätin Rita Fuhrer, Auslikon (ZH)

Soeben wurde der Sicherheitsbericht 2003 publiziert. Darin ist zu lesen, dass 79% der Bevölkerung die Kontrolle des Ausländeranteils als erstrangiges Problem für die innere Sicherheit der Schweiz sehen. Im Zentrum dieses Anliegens steht mit Bestimmtheit, dass wir endlich das Asylwesen in den Griff bekommen. Davon sind wir noch weit entfernt. Zwar wurden Bundesrat und andere Parteien nicht müde, unsere letzte Asylinitiative zu bekämpfen. Doch im gleichen Jahr, in dem sie hauchdünn abgelehnt wurde, haben die Asylgesuche gegenüber dem Vorjahr um 26.6% zugenommen. Und das obwohl die Zeit eines offenen Konflikts auf unserem Kontinent oder einer sonst wie zu erklärenden Flüchtlingswelle vorbei ist. Bezogen auf unsere Bevölkerungszahl haben wir weit, weit mehr Asylgesuche als unsere Nachbarländer. Und dass über 90% der Gesuchstellenden – bei gewissen Herkunftsländern gar über 95% – die Voraussetzungen für die Asylgewährung nicht erfüllen, zeigt, dass etwas nicht stimmt.

Unter dem Titel „Asyl“ findet eine eigentliche Völkerwanderung statt. Es kommen Personen zu uns, die nach dem Ausländerrecht nie eine Einreisebewilligung erhielten. Es kommen Personen zu uns, die vielfach schlecht qualifiziert sind und weder integrationswillig noch -fähig sind. Natürlich sind es Personen, denen es zu Hause schlechter geht als uns hier. Aber es sind weder Flüchtlinge noch Verfolgte. Und dass sie trotzdem zu uns kommen, trotzdem ein Asylgesuch stellen und trotzdem oft erhebliche Geldmittel zusammenkratzen, um die Reise zu finanzieren, zeigt, dass die Aussicht einer Ablehnung des Asylgesuches nicht abschreckt. Im Gegenteil: Längst ist bekannt, dass man unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten jahrelang hier bleiben kann; dass man bei Verschweigen der wahren Identität und mangelnder Kooperation Chancen hat, eine Wegweisung zu verhindern und dass man gar die Chance hat, nach jahrelangem Aufenthalt unter irgendeinem so genannten „humanitären Titel“ doch noch zu einem bleibenden Aufenthalt zu kommen. Und übersehen wir nicht die Kriminalitätsrate, die bei den Asylsuchenden ein Mehrfaches der sonstigen ausländischen Bevölkerung beträgt. Das hat nichts mit den wenigen, wirklich Verfolgten zu tun, die weiss Gott Schutz verdienen. Aber es gibt zu viele kriminelle Elemente, die unser Asylsystem aufs Sträflichste missbrauchen. Deshalb muss unser Land endlich an Attraktivität für Personen verlieren, die die Vorausset-zungen für die Asylgewährung nicht erfüllen. Das bedeutet:

– Intensivere Grenzkontrollen

– Eine stärkere Verfahrensverantwortung des Bundes, denn er ist für die Asylgesetzgebung zuständig.

– Eine sofortige Identitätsabklärung, denn eine spätere Wegweisung ist nur möglich, wenn man weiss, woher eine Person kommt. Und wir brauchen härtere Zwangsmassnahmen gegen Personen, die die Identität verschleiern und die Mitwirkung bei den Abklärungen verweigern.

– Die Verfahren müssen rascher ablaufen.

– Bis zu einem positiven Entscheid sind Asylsuchende aus dem System der Sozi-alversicherung auszuklammern.

– Und negative Entscheide müssen schliesslich tatsächlich zu einer Wegweisung führen.

Nur so können wir aus dem Teufelskreis hohe Gesuchszahlen – wenige wirklich Verfolgte und – Probleme beim Wegweisungsvollzug ausbrechen. Ich bin überzeugt – und die Asylgesuchszahlen in anderen Ländern bestätigen es – dass sich sehr schnell herumspricht, wenn es keinen Sinn macht, in einem Land ein Asylgesuch zu stellen, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen.

Im Rahmen seines Sanierungsprogramms will der Bund nun die Kosten im Asylwe-sen senken und vermehrt Nicht-Eintretensentscheide fällen. Dagegen ist eigentlich nichts einzuwenden, aber ich wehre mich gegen die Art und Weise, wie der Bund diese Idee umsetzen will. Denn es geht eben nicht einfach nur um Juristerei, wenn man Asylsuchende nach einem Nicht-Eintretensentscheid aus der Asylgesetzgebung ausklammert. Vielmehr bedeutet es, dass

– der Bund sich vor Problemen verschliesst. Zu glauben, viele dieser Personen würden von sich aus unser Land verlassen, ist doch ziemlich illusorisch. Wenn dem so wäre, würden doch schon bisher Asylsuchende, deren Gesuch abgelehnt wurde, unser Land freiwillig verlassen.

– eine Kostenverlagerung auf die Kantone erfolgt. Denn Asylsuchende haben auch nach einem Nicht-Eintretensentscheid einen Anspruch auf so genannte Notfallhilfe. Eine Hilfe, die in der Bundesverfassung verankert ist. Neu ist einfach, dass der Bund die Finanzierung dafür den Kantonen überlassen und sich mit einer kleinen Pauschalentschädigung aus der Verantwortung stehlen will. Und dieser gleiche Bund vertritt sogar die Auffassung, dass zur Nothilfe die Krankenversicherung gehört. Das ist doch an Abwegigkeit nicht zu überbieten: Man tritt auf Asylgesuche nicht ein, erwartet, dass diese Personen unser Land verlassen und soll sie gleichzeitig obligatorisch versichern. Was vom Bund zu erwarten wäre, ist, dass er seine minimale Hilfe umschreibt, sie von der Mitwirkung abhängig macht und sich dann an den Kosten beteiligt.

– der Bund eine Augenwischerei betreibt, wenn er Personen, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wird, aus der Asylstatistik verschwinden lässt. Dann hat er zwar sein Problem vom Tisch. In seinen Statistiken gibt es die Asylbewerber nicht mehr. Aber in den Kantonen und in den Gemeinden wird das Problem unverändert bleiben, dort werden sich solche Personen weiterhin illegal und papierlos aufhalten, ohne Kontrolle durch die Behörden. Die Einwohner aber ärgern sich doppelt, weil der Bund behaupten wird, es gäbe kein Asylproblem mehr und man überall das Gegenteil erlebt.

Ich habe mich im vergangenen Jahr vehement eingesetzt für unsere Initiative „gegen Asylrechtsmissbrauch“, und ich war erfreut, dass sie im Kanton Zürich angenommen wurde. Und es ist eigentlich erschreckend, dass die Probleme die damals für die Annahme der Initiative sprachen, heute unverändert weiter bestehen. Im Zentrum dieser Probleme stand die Tatsache, dass die überwiegende Zahl der zahlreichen Asylgesuchsteller die Voraussetzungen für die Asylgesuchsgewährung nicht erfüllen. Und wenn überhaupt, dann nur mit grossem Aufwand aus unserem Land weggewiesen werden können. Dieses Problem besteht noch immer und wird nur noch verschärft, wenn sich der Bund aus finanziellen Gründen aus der Verantwortung stiehlt.

 

 
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