Referat

Mit dem Entwicklungsschritt 08/11 schwindet die Verteidigungsbereitschaft der Armee

Ob unsere Armee unser Land im Ernstfall auch wirklich verteidigen kann, wurde in den letzten Jahren immer kritischer diskutiert. Insbesondere nach der Armeereform XXI im Jahre 2003 fehlte einem imme

Hans Rutschmann
Hans Rutschmann
Nationalrat Rafz (ZH)

Ob unsere Armee unser Land im Ernstfall auch wirklich verteidigen kann, wurde in den letzten Jahren immer kritischer diskutiert. Insbesondere nach der Armeereform XXI im Jahre 2003 fehlte einem immer grösseren Teil der Bevölkerung nach und nach der Glaube, dass unsere Armee auf aktuelle Bedrohungen genügend vorbereitet sei. Zur Verunsicherung trugen auch die zahlreichen organisatorischen Mängel bei, welche teilweise bis heute nicht behoben sind. Ich erinnere beispielsweise an die Lücken in der Ausbildung mangels Instruktoren.

Die SVP, welche sich ganz klar zu einer starken, glaubwürdigen Armee, zur bewaffneten Neutralität und zum Milizsystem bekennt, forderte bereits mehrmals, dass die Mängel der Armeereform XXI dringend zu beheben seien und dass sich die Armee auf die aktuelle Bedrohungslage auszurichten habe. Dabei war uns immer klar, dass zur Behebung der Mängel der Armee XXI keine weitere Generalreform eingeleitet werden darf. Man kann kein Unternehmen dauernd ungestraft umbauen und damit auch verunsichern.

Mit dem „Entwicklungsschritt 08/11″ macht der Bundesrat nun aber genau das Gegenteil. Die Strukturen, das Leistungsprofil und die Einsatzkonzepte werden massiv verändert. So soll beispielsweise die Verteidigungsfähigkeit um sage und schreibe 50 Prozent reduziert werden. Gleichzeitig ist eine Rollenaufteilung in Sicherheit- und Verteidigungsverbände geplant. Die Armee XXI dagegen basierte auf dem Grundsatz, dass gut ausgebildete Verteidigungskräfte sehr gut in der Lage sind, auch Sicherungsaufgaben zu übernehmen.

Als eigentlicher Schwachpunkt des Entwicklungsschrittes 08/11 erweist sich immer mehr das sogenannte „Aufwuchs-Konzept“.
Bei der geplanten Reduktion der Verteidigungsfähigkeit verlässt man sich auf einen später möglichen Aufwuchs, um den Verfassungsauftrag der Armee – „…verteidigt das Land und die Bevölkerung“ – erfüllen zu können. Dieses Konzept vermag jedoch aus verschiedenen Gründen nicht zu genügen. Für die Beschaffung des dazu notwendigen Materials rechnet man mit einem Zeitbedarf zwischen fünf bis zehn Jahren und Kosten von 40 Milliarden Franken.

Verteilt auf fünf Jahre würde dies zusammen mit den ordentlichen Ausgaben eine jährliche Belastung von etwa zwölf Milliarden Franken ergeben. Die Annahme, ein solch immenser Betrag sei konsens- oder mehrheitsfähig, ist absolut weltfremd.

Sodann müssten der Bundesrat und das Parlament fünf bis zehn Jahre vor einer möglichen Bedrohung den Aufwuchs auslösen. Allein schon der Zeitpunkt der Auslösung wäre aber ein riesiges Politikum. Die Wahrscheinlichkeit eines zeitgerechten Entscheides wäre deshalb relativ klein. Dazu kommt, dass in einer international angespannten Lage eine derart grosse Rüstungsbeschaffung kaum innert der zur Verfügung stehenden Zeit möglich wäre. Die Schweiz wäre zudem in hohem Masse vom Ausland abhängig und damit erpressbar.

Sodann gehören zum Aufwuchs nicht nur die Materialbeschaffung und grosse finanzielle Mittel, es braucht auch eine entsprechende Ausbildung. Mit dem Entwicklungsschritt 08/11 würde die Verteidigungsfähigkeit jedoch auf eine Verteidigungskompetenz reduziert. Es stellt sich deshalb auch die Frage der nötigen Ausbildung. Eine Milizarmee kann nicht beliebig hinunter- und in kurzer Zeit wieder hinaufgefahren werden. Der Aufwuchs im vorgesehenen Rahmen ist eine Illusion – ein Papiertiger. In der Praxis wird das nie funktionieren.

Auch wenn der künftigen Armee (gegenüber der ursprünglichen Armee XXI) vielleicht zehn Prozent weniger Mittel zur Verfügung stehen, ist das noch kein Grund, die Verteidigungskräfte um die Hälfte abzubauen. Viel eher ist eine Konzentration der Mittel auf diese Priorität nötig. Dass zusätzlich noch mit einer Revision des Militärgesetzes die Ausbildung und Einsätze im Ausland gefördert werden sollen, verstärkt den Eindruck des ungelenken Reformeifers unserer Armeeführung. Dieser Reformeifer in die falsche Richtung entfremdet die Armee immer mehr vom Volk. Das Volk will, wie in der Verfassung verankert, eine Armee, welche unser neutrales Land verteidigen und die Bevölkerung schützen kann. Die Armeeführung forciert jedoch die Auslandeinsätze und sucht die Kooperation mit ausländischen Armeen und Bündnissen. Damit besteht die Gefahr, dass unsere Armee zunehmend die Akzeptanz in der Bevölkerung und die Mehrheitsfähigkeit im Parlament verlieren wird. Ohne Mehrheiten verliert die Armee jedoch das politische Fundament und es wird künftig immer schwieriger, Armeevorlagen und Investitionskredite durch das Parlament oder durch eine Volksabstimmung zu bringen. Sodann scheint es auch wenig seriös, eine derart einschneidende Veränderung ohne vorgängige grundsätzliche Diskussionen mittels einer Verordnungsrevision aufzugleisen.

Die SVP lehnt den Entwicklungsschritt 08/11 ab. Wir fordern:

  1. Die vom Volk im Jahre 2003 bewilligte Armee XXI ist umzusetzen und die bestehenden Mängel sind zu beheben.
  2. Der Entwicklungsschritt 08/11 kann nicht über eine Teilrevision der Armee-Organisation (AO-Revision) erfolgen. In diesem Sinn wird die SVP das Geschäft an den Bundesrat zurück weisen.
  3. Für den geplanten Entwicklungsschritt 08/11 ist, falls der Bundesrat Handlungsbedarf sieht, eine Gesetzesvorlage vorzubereiten. Dabei ist sicherzustellen, dass der Verteidigungsauftrag auch weiterhin und ohne Aufwuchskonzept oder eine Anlehnung an ein Bündnis erfüllt werden kann.
  4. Über eine allfällige Änderung des verfassungsmässigen Verteidigungsauftrages hat das Volk zu entscheiden.
Hans Rutschmann
Hans Rutschmann
Nationalrat Rafz (ZH)
 
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