Nein zur Erhöhung der Mehrwertsteuer am 27. September 2009

Die Vorlage für die Mehrwertsteuererhöhung zu Gunsten der Invalidenversicherung ist seit langem bereit zur Abstimmung. Das Parlament hat die Vorlage gegen den Willen der SVP verabschiedet…

Sylvia Flückiger
Sylvia Flückiger
Nationalrätin Schöftland (AG)

von Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni, Schöftland (AG)

Die Vorlage für die Mehrwertsteuererhöhung zu Gunsten der Invalidenversicherung ist seit langem bereit zur Abstimmung. Das Parlament hat die Vorlage gegen den Willen der SVP verabschiedet. Ursprünglich sollten wir im November letzten Jahres darüber abstimmen, dann wurde die Vorlage für Februar 2009 geplant, schliesslich auf den 17. Mai festgesetzt. Plötzlich hat der Bundesrat jedoch kalte Füsse bekommen und die Abstimmung verschoben mit der Ausrede, das Parlament solle noch einmal über die Bücher. Er hoffte offenbar, das Parlament eröffne noch einmal die Debatte über das Thema und die Abstimmung würde noch länger verschoben. Offensichtlich ist ihm selber nicht wohl bei der Angelegenheit. Ist das der Bundesrat, der unser Land in dieser schwierigen Zeit erfolgreich in die Zukunft führen kann?

Um was geht es eigentlich?
Das Parlament hat eine auf sieben Jahre befristete Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 0,4 Punkte beim Normal-Satz und 0,2 Punkte beim Sondersatz und 0,1 Punkte beim reduzierten Satz beschlossen. Der Mehrwertsteuer-Normalsatz würde also neu ganze 8 Prozent betragen. Zur Erinnerung: Bei der Einführung betrug der Satz noch 6,5 Prozent.

Die SVP hat im Parlament zum Ausdruck gebracht, dass die Problematik der IV nicht einfach mit mehr Geld zu lösen ist. Die Ursachen für die Finanzierungsprobleme liegen in der Ausgestaltung der IV. Noch immer herrschen Fehlanreize und Missbrauch vor. Ausserdem wurden über Jahre Renten an Leute gesprochen, welche nach dem Sinne des Gesetzes kein Anrecht auf eine Rente gehabt hätten. Die IV muss zunächst gewährleisten, dass nur diejenigen Leistungen beziehen, welche ein Recht darauf haben, ansonsten wird sie immer mehr ausgehöhlt. Aus diesem Grund hat die SVP einen Tag nach der Abstimmung über die 5. IV-Revision ein umfassendes Grundlagenpapier präsentiert, welches eine 6. IV-Revision fordert, um diese Missstände ausgabenseitig zu beheben und die IV wieder auf Kurs zu bringen.

Trick hat nicht verfangen
Der „Verschiebungstrick“ des Bundesrates, welcher die heisse Kartoffel ans Parlament weiter reichen wollte, hat nicht verfangen. Das Parlament verzichtete darauf, die IV-Finanzierungsdiskussion neu zu lancieren. Daher kommt die Vorlage nun zur Abstimmung. Eine Mehrwertsteuererhöhung in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise ist Gift für unsere Wirtschaft. Deshalb gilt es entscheiden für ein NEIN einzustehen. Die SVP will Taten sehen statt viele Ausreden zu hören. Die ausgabenseitige 6. IV-Revision ist sofort an die Hand zu nehmen. Wenn jetzt Geld gegeben wird, ohne die IV strukturell zu sanieren, sind wir in wenigen Jahren wieder im IV-Schlendrian der 90er-Jahre zurück – mit noch grösseren Milliardenfolgen.

Die Wirtschaft stärken – nicht durch höhere Steuern schwächen
Wir befinden und in einer Finanz- und Wirtschaftskrise, deren Ende nicht absehbar ist. Niemand weiss, wie sich die Lage weiterentwickeln wird. Bedenklich ist die Tatsache, dass der Bund, trotz bis vor kurzem anhaltender Hochkonjunktur und den damit verbundenen Mehreinnahmen bei den Steuern von 10 Prozent, ein Defizit von Fr. 3,6 Milliarden Franken ausweisen musste. Offenbar ist die Budgetdisziplin bereits vor der Krise erschlafft.

Statt undurchsichtige Konjunkturprogramme zu schnüren, müssen jetzt Steuersenkungen getätigt werden. Steuersenkungen sind ein nachhaltiges Instrument zur Stützung und Förderung der Wirtschaft und des Konsums. Es wäre daher vollkommen falsch, die Steuern um 1,2 Milliarden Franken pro Jahr für die IV zu erhöhen und die Unternehmen und die Bürger zu schwächen.

AHV, Arbeitslosenversicherung, berufliche Vorsorge, dritte Säule, Ergänzungsleistungen, Erwerbsersatzordnung, Familienzulagen, Krankenversicherungen, Invalidenversicherung, Mutterschaftsversicherung Unfallversicherung, bald wohl auch noch Vaterschaftsversicherung – und als letztes Auffangnetz die Sozialhilfe. Die Schweiz verfügt über eine grosse Palette an Sozialversicherungen und ist deshalb sehr attraktiv. Der Wirtschaft und der arbeitenden Bevölkerung werden immer mehr Lasten aufgebürdet, um die Sozialwerke zu finanzieren – und immer tiefer rutschen sie in die roten Zahlen. Gewisse Sozialwerke sind gar in Existenz gefährdendem Ausmass unterfinanziert. Deshalb liegt es auf der Hand: Es ist eine grosse Verpflichtung und eine noch grössere Aufgabe, mit diesem Steuergeldern und Lohnabzügen verantwortungsvoll und haushälterisch umzugehen und die Mittel dort einzusetzen, wo sie gerechtfertigt sind. Leistungen müssen bedarfsgerecht erfolgen.

Und um den grossen Einsatz von Steuermitteln zu rechtfertigen, müssen die Sozialwerke strukturell in Ordnung sein. Daher lehnt die SVP die Steuererhöhung für die IV entschieden ab. Ebenfalls lehnen wir die Erhöhung von Lohnprozenten zu Gunsten der Arbeitslosenversicherung sowie der Erwerbsersatzordnung, welche sich ebenfalls in grösserer Schieflage befindet, entschieden ab. Was in einem Betrieb gilt, ist auch bei den Sozialwerken richtig: Zuerst muss ein marodes Unternehmen saniert werden, bevor neue Gelder für Innovation und Zukunftsinvestitionen gesprochen werden.

Das Sanierungskonzept der SVP
Während die anderen Parteien die MwSt-Erhöhung unterstützen, hat die SVP ein Sanierungskonzept ausgearbeitet und sich an folgenden Eckwerten orientiert:

  • Es sind drei selbständige Fonds (AHV, IV und EO) zu schaffen.
  • Der IV-Fonds wird durch ein Darlehen des Bundes im Umfang von 5 Milliarden Franken geäufnet
  • Die Schuld der IV gegenüber dem AHV-Fonds wird real verzinst. Der Bund übernimmt die Zinsen.
  •  Während der Übergangszeit von 5 Jahren werden befristet 600 – 800 Millionen Franken pro Jahr aus dem Bundeshaushalt in den IV-Fonds transferiert
  • Diese Vorlage tritt per 1. Januar 2010 in Kraft
  • Die Botschaft zur ausgabenseitigen 6. IV-Revision wird bis zum 30. Juni 2010 verabschiedet um die IV strukturell zu sanieren
  • Der Bund verabschiedet bis zum 31. Dezember 2009 eine Botschaft für ein Entlastungsprogramm für den Bundeshaushalt in der Höhe der aus diesem Beschluss entstehenden Verpflichtungen.
  • Die Schuldenbremse ist vollumfänglich anwendbar.

Mit diesem Sanierungskonzept der SVP ist es möglich, die IV ausgabenseitig zu sanieren, ohne Steuern oder Lohnabgaben zu erhöhen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ist Gift für die Wirtschaft, schadet den Unternehmen und Bürgern. Deshalb bekämpfen wir gemeinsam entschieden die geforderte Zusatzbelastung für die Unternehmen, die Bürgerinnen und Bürger und sagen Nein zur Erhöhung der Mehrwertsteuer am 27. September 2009.

Sylvia Flückiger
Sylvia Flückiger
Nationalrätin Schöftland (AG)
 
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