Nein zur unnötigen Asylgesetzrevision

Zuerst meinen Dank. Ich freue mich, das Referendum gegen die Asylgesetzverschärfungen hier vor Ihnen zu vertreten. Natürlich weiss ich, dass ich hier in der Höhle des Löwen bin – aber das ist der…

Corrado Pardini, Nationalrat SP, Co­Präsident Gewerkschaftsbund des
Kantons Bern, Lyss (BE)

Zuerst meinen Dank. Ich freue mich, das Referendum gegen die Asylgesetzverschärfungen hier vor Ihnen zu vertreten. Natürlich weiss ich, dass ich hier in der Höhle des Löwen bin – aber das ist der Kern der Demokratie, dass man die verschiedenen Meinungen auch anhört.

Die SVP hat jahrzehntelang die Asylpolitik vorangetrieben, bei der letzten Abstimmung prägte ihr damaliger Bundesrat Christoph Blocher die Vorlage massgeblich mit und verschärfte sie. Ihr damaliges Plakat titelte «Missbrauch stoppen – Asyl- und Ausländergesetz 2xJA»

Ich bin heute hier, um Ihnen drei Dinge zu zeigen:

  • Die Revision trägt überhaupt nichts zur Missbrauchsbekämpfung bei!
  • Die Revision verhindert im Gegenteil, dass echte Flüchtlinge Schutz finden in der Schweiz. Die Revision schafft nämlich das Botschaftsverfahren ab, ein Verfahren, das sinnvoll und kostengünstig ist
  • Die Revision hebelt die Autonomie von Kantonen und Gemeinden bei Bundesunterkünften aus und ermöglichen es dem Bund, gegen den Widerstand eines Kantons und einer Gemeinde ein Bundezentrum bis zu drei Jahre lang aufzuzwingen
    Zu Punkt 1: Kein einziger Paragraph in der aktuellen Revision bekämpft den Missbrauch, den Sie doch als Hauptproblem sehen. Immer wieder verweisen Sie z.B. auf die vielen Asylgesuche aus Nordafrika. Ob wir das nun gut finden, oder nicht, das tut hier gar nichts zur Sache. Tatsache ist: Mit dieser Revision wird es kein einziges – ich wiederhole – KEIN EINZIGES Asylgesuch z.B. aus Tunesien weniger geben.

u Punkt 2: Ein Hauptpunkt dieser Revision ist die Abschaffung des Botschaftsasyls. Bis vor zwei Jahren war dieses Anliegen auch innerhalb der SVP sehr umstritten. Und das aus gutem Grund: Beim Botschaftsasyl wird ein Asylgesuch im Ausland vorgeprüft, und nur jene Personen mit einem klaren Schutzbedarf dürfen überhaupt in die Schweiz einreisen. Das ist natürlich massiv billiger als ein Asylverfahren in der Schweiz. Und wenn jemand einen negativen Entscheid hat, dann muss diese Person nicht wieder zurückgeschafft werden, oder allenfalls gar teuer in Administrativhaft genommen werden – sie ist ja bereits im Ausland. Aus solchen Überlegungen heraus sind übrigens andere Staaten heute daran, ähnliche Möglichkeiten zu prüfen.

Die Gegner des Botschaftsasyls argumentieren damit, die Schweiz sei das einzige Land, welche das kenne. Ich frage Sie: Die Schweiz ist auch das einzige Land, welches eine so ausgebaute direkte Demokratie kennt wie wir – sollen wir sie deswegen etwa abschaffen? Sicher nicht!! Im Gegenteil: Ich meine, das Botschaftsasyl wäre nachahmenswürdig für andere Länder! Wollen wir einen zusätzlichen Anreiz für Schlepperbanden setzen und noch mehr teure Verfahren in der Schweiz – oder wollen wir in einem günstigen Verfahren wirklich Schutzbedürftige identifizieren und diesen hier Asyl gewähren? Es sind ja bezeichnenderweise auch viel mehr Frauen und Kinder, welche übers Botschaftsasyl hier Schutz finden!

Zum Punkt 3: Noch im Parlament haben Sie sich vehement dagegen gewehrt, dass der Bund den Gemeinden einfach Zentren aufzwingen kann. Erfunden wurde dieser Artikel als Notlösung bei der Unterbringung. Darum war er am Anfang auch auf Provisorien von einem Jahr beschränkt – aber das wurde dann sogar auf drei Jahre ausgedehnt. Darüber stimmen wir nun ab.

Ihre Mitglieder protestieren an vorderster Front, wenn der Bund eine Unterkunft einrichten will gegen den Willen der Bevölkerung. Und bisher konnten Sie dies – Beispiel Bettwil im Kanton Aargau -wegen der nötigen Baubewilligungen für die Umnutzung oft auch verhindern.
Ich weiss, vielleicht glauben Sie mir das alles nicht, weil ich der falsche Absender bin. Deshalb zitiere ich Ihren Asylexperten im Nationalrat. Heinz Brand beschwor noch am 17. September 2012 den Rat mit den folgenden Worten:

«Bedenken Sie: Bei der Errichtung solcher Unterkünfte haben die Gemeinden kein Mitspracherecht, sie werden nur konsultiert, und was "konsultieren" heisst, ist im Moment völlig offen. Ich möchte Sie insbesondere besonders darauf aufmerksam machen, dass mit dieser Regelung der Bund die Möglichkeit hat, besondere Zentren für deliktische Asylsuchende zu eröffnen, ohne dass die Gemeinden eine Mitsprachemöglichkeit haben. Denken Sie an die Konsequenzen einer solchen Lösung. Die vorgeschlagene Lösung von drei Jahren führt auch zu einer Relativierung des Raumplanungsrechts.

Raumplanungsrechtliche Mitbestimmungsrechte, die sonst sehr genau eingehalten werden in unserem Land, werden mit dieser Regelung ad absurdum geführt.»

Lesen Sie es selbst nach, auf Seite 25 des Bundesbüchleins. Dort steht es glasklar. Es geht nicht einfach um Zentren in der Pampas, irgendwo in den Bergen, sondern es kann jede Gemeinde mit Armee- oder sonstigen Bundesimmobilien treffen!

Wenn Sie heute ja stimmen, dann sagen Sie JA zur Aushebelung des Baurechts und der Gemeindeautonomie.

Ich fasse zusammen:
Mein Grundanliegen ist ein Asylgesetz, das sicherstellt, dass Menschen, die wirklich Schutz brauchen, diesen in der Schweiz auch erhalten. Das ist uns auch besser gelungen, als die SVP dies oft darstellt: in den letzten vier Jahren waren im Schnitt mehr als 30 Prozent der Gesuche tatsächlich Schutzbedürftige Menschen! Und viele abgewiesene Asylbewerber scheitern an den in den letzten Jahren laufend verschärften Bedingungen. Von «Missbrauch» kann man da nicht reden.

Mein Grundanliegen ist aber auch ein Gesetz, das effiziente Möglichkeiten bieten, den tatsächlich Schutzwürdigen einen Zugang zum Asylverfahren verschaffen. Genau das bietet das Botschaftsverfahren!

Mein Grundanliegen ist schliesslich eine Gesetzgebung, die nicht notstandsmässig den Föderalismus ausser Kraft und auf Zwang aus Bundesbern setzt – ich glaube vielmehr daran, dass der Bund die Gemeinden überzeugen muss und sie nicht zwingen darf!
Ein NEIN zur Revision schützt echte Flüchtlinge. Ein NEIN behält das bewährte, kostengünstige Botschaftsverfahren bei. Ein NEIN schützt die Gemeinden vor dem Asyl-Unterkunfts-Diktat aus Bern. Darum: Sagen Sie NEIN!

 
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