Nein zur Volksinitiative „Postdienste für alle“

Peter Föhn
Peter Föhn
Nationalrat Muotathal (SZ)

Was will die Intiative?
Was will die Initiative „Postdienste für alle“ eigentlich? Um es kurz zu machen: Eine neue Steuer, eine Poststeuer.
Aber fangen wir von vorne an. Im Jahr 2002 haben Gewerkschaften zusammen mit dem Konsumentenschutz die Initiative eingereicht. Darin fordern die Initianten,

 dass die Grundversorgung mit Postdiensten sichergestellt wird;
 dass die Post ein flächendeckendes Stellennetz unterhalten muss;
 dass die Direktbetroffenen mitreden können, wenn die Post eine Stelle schliessen will;

 und dass der Bund die ungedeckten Kosten dieses Poststellennetzes trägt.

Was ist heute?

Das war 2002 – heute hat sich die Situation geändert. Mit dem geänderten Postgesetz und der dazu gehörigen Verordnung sind die Forderungen der linken Initianten bereits erfüllt, nur die Finanzierung erfolgt anders.

Postdienste

Nach dem Gesetz muss die Post einen Universaldienst erbringen, der sich in nichts von dem unterscheidet, was uns über die Jahrzehnte lieb und teuer geworden ist. Die Post muss und wird weiterhin Postsendungen zustellen und Zahlungen annehmen. Und sie muss das an mindestens fünf Tagen in der Woche. Diese Forderung der Initiative ist also erfüllt.

Poststellen

Nach dem neuen Gesetz muss die Post auch ein Stellennetz unterhalten, zu dem alle Bevölkerungsgruppen in allen Landesteilen Zugang haben müssen. Mit dem Projekt „Ymago“ hat die Post bereits reagiert. Neben der traditionellen Poststelle gibt es 4 neue Formen, wie die Dienstleistungen der Post angeboten werden:

 Im Auftrag der Post betreiben Dorfläden, Gemeindezentren, Bahnhöfe oder auch Touristenbüros eine Agentur. Mit diesem Modell profitieren Postkunden sogar von noch längeren Öffnungszeiten.

 Ganz kleine Poststellen werden zur Filiale einer grösseren Poststelle. Sie sind administrativ unterstellt und haben den Schalter bis zu 4 Stunden täglich geöffnet. Das hat den Vorteil, dass die Kunden weiterhin am Ort von der Post bedient werden können.

 Der Pöstler kommt auf seiner Zustelltour an der Tür vorbei und erbringt einen Haus-Service. Er verkauft Marken, nimmt Briefe und Pakete mit und wickelt sogar Zahlungen ab.

 Und schliesslich können die Dienste der Post auch an mobilen Poststellen in Anspruch genommen werden. Die Busse verkehren nach einem festen Fahrplan und bedienen die Gemeinden zweimal täglich. Manche unter Ihnen, geschätzte Damen und Herren, erinnern sich vielleicht noch an Zeiten, als der Migrosbus im Dorf vorbei kam.

Auch die Forderung nach einem flächendeckenden Poststellennetz ist also erfüllt. In der gesamten Talschaft Muotathal hatten wir früher 6 Poststellen – heute ist es nur noch eine einzige. Dennoch bleibt das Muotathal der schönste Flecken Erde, den man sich vorstellen kann. Kommen sie uns doch einmal besuchen. Nein, Spass beiseite: Heute gibt es in der gesamten Talschaft, inklusive Stoos und der Gemeinde Illgau nur noch eine Poststelle. Trotzdem ist die Grundversorgung weiterhin gewährleistet durch den umfangreichen Haus-Service. Wir haben mit diesem Service sehr gute Erfahrungen gemacht und schätzen ihn heute sehr.

Mitspracherecht

In der Verordnung zum Postgesetz ist den Gemeinden ein Mitspracherecht eingeräumt worden, wenn die Post eine Stelle schliessen und durch eine andere Form ersetzen will. Der Bundesrat hat zudem eine Kommission eingesetzt, die darüber wacht, dass die Post die Bestimmungen einhält. Und ich freue mich, dass mein geschätzter ehemaliger Ratskollege, alt Nationalrat Hanspeter Seiler, in diese Kommission berufen worden ist. So können wir darauf vertrauen, dass die Anliegen der Rand- und Bergregionen angemessen vertreten werden. Auch diese Forderung der linken Initianten ist also erfüllt.

Finanzierung

Wie aber soll die Post alle diese Dienstleistungen finanzieren, wenn sie doch zunehmend von privaten Unternehmen, aber auch von neuen Technologien wie der Telekommunikation konkurrenziert wird? In der neuen Gesetzgebung ist der Post ein gewisses Monopol zugestanden worden. Die Verarbeitung und Zustellung von allen Briefsendungen bis 1000 g ist für die Post reserviert. Mit den Erträgen aus diesen reservierten Diensten kann die Post das Stellennetz finanzieren. Zwar beabsichtigt der Bundesrat, per 1. Januar 2006 die Grenze auf 100 g zu reduzieren, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung der Grundversorgung sichergestellt ist.

Gewerkschaften und linke Kreise fordern mit der Initiative dagegen, dass der Bund alle ungedeckten Kosten der Grundversorgung durch die Post trägt! Damit wird ein völlig falsches Signal gesetzt – schliesslich kann die Post so alle möglichen Dienstleistungen anbieten, diese als Teil der Grundversorgung bezeichnen und dann Abgeltungen vom Bund verlangen. Wir haben dieses Abgeltungssystem heute bei den Bahnen. Allein die SBB erhielt in den Jahren 1999 bis 2001 vom Bund Abgeltungen in der Höhe von über 1.8 Milliarden Franken – jährlich!

Das System der Abgeltungen führt zu Intransparenz, und es verhindert notwendige Veränderungen. Die Initiative, die rein gewerkschaftliche Forderungen enthält, versucht letztlich nur, diese Veränderungen zu verhindern und die Interessen der Gewerkschaften zu schützen. Und dafür will sie Steuergelder einsetzen. Denn das verschweigen die Gewerkschaften: Die geforderten Abgeltungen bezahlt nicht einfach der Bund – die bezahlen wir Steuerzahler! Denn der Service Public, die Grundversorgung, das sind nicht nur Dienstleistungen für die Öffentlichkeit. Letzten Endes sind das Dienstleistungen, welche die Öffentlichkeit selber bezahlen muss! Ich bin der Meinung, dass es nicht angehen kann, dass die Gewerkschaften bestimmen, was der Steuerzahler zu berappen hat!

Ich bitte Sie deshalb, geschätzte Delegierte, die Volksinitiative „Postdienste für alle“ abzulehnen.

Peter Föhn
Peter Föhn
Nationalrat Muotathal (SZ)
 
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