Referat

Ordnung, Disziplin und Leistung – die Massnahmen zur Durchsetzung des Bildungsauftrages

Kinder und Jugendliche wollen, vorab in der Pubertät, die Grenzen „austesten" und erfahren. Dazu braucht es glaubwürdige Sanktionen beim Überschreiten dieser Grenzen. Eine spezielle Herausforderung si

Hans Fehr
Hans Fehr
Nationalrat Eglisau (ZH)

Kinder und Jugendliche wollen, vorab in der Pubertät, die Grenzen „austesten“ und erfahren. Dazu braucht es glaubwürdige Sanktionen beim Überschreiten dieser Grenzen. Eine spezielle Herausforderung sind schlecht integrierte ausländische Jugendliche aus Kulturen, in welchen die Gewaltanwendung zur Tagesordnung gehört.

Damit die Schule Ihren Auftrag (Bildung, Vermittlung der Grundkenntnisse, Voraussetzungen schaffen für die Berufs- und Arbeitswelt) erfüllen kann, muss eine klare Ordnung durchgesetzt werden. Leistung muss gefördert und der Lehrplan auf die Berufsbedürfnisse ausgerichtet werden. Für fremdsprachliche Jugendliche ist die Beherrschung einer Landessprache zwingend. Ebenfalls ist die Position der Lehrerinnen und Lehrer zu stärken. Was heisst das konkret?

1. Jugendstrafrecht verschärfen
Der Grundsatz der SVP lautet: Auf Verstösse gegen unsere Regeln, braucht es eine spürbare und rasche Antwort in Form einer Sanktion. Das neue Jugendstrafgesetz erfüllt diese Anforderungen nicht. Insbesondere Art. 2, der bei jugendlichen Straftätern „die Lebens- und Familienverhältnisse“ sowie die „Entwicklung der Persönlichkeit“ besonders berücksichtigt, ist ein schwacher Trost für die Opfer von minderjährigen Vergewaltigern und Schlägern. Bei schweren Gewaltdelikten darf heute nicht mehr allein das Alter massgebend sein, sondern es muss auch die Schwere der Tat berücksichtig werden.

Die SVP fordert:

  • Der Schutz der Opfer (v.a. auch minderjähriger Opfer) und der Gesellschaft vor minderjährigen Straftätern muss wieder höchste Priorität haben (Art. 2 JStG, Grundsätze).
  • Der Richter soll bei besonders schweren Delikten die Möglichkeit haben, das Erwachsenenstrafrecht bereits ab dem vollendeten 16. Altersjahr und nicht erst ab dem 18. Altersjahr anzuwenden (Art. 3 JStG, Persönlicher Geltungsbereich).
  • Die mögliche Dauer der persönlichen Leistung von jugendlichen Straftätern muss deutlich erhöht werden. Zehn Tage gemeinnützige Arbeit als Obergrenze sind viel zu wenig (Art. 23 JStG).
  • Mit Vollendung des 14. Altersjahres (anstatt des 16.) soll ein Freiheitsentzug von bis zu 4 Jahren möglich sein. Diese Altersgrenzen werden den wahren Verhältnissen von heute gerecht (Art. 25 JStG).
  • Die Umwandlung einer Freiheitsstrafe in persönliche Leistung auf Gesuch des Jugendlichen muss aus Gründen der Prävention ersatzlos gestrichen werden (Art. 26 JStG).
  • Die Voraussetzungen für bedingte Entlassung, Probezeiten und Bewährung müssen verschärft werden. Gerichte und Behörden sind zudem zu verpflichten, Strafurteile bei jugendlichen Gewalttätern innerhalb einer kurz bemessenen Zeit auszusprechen und zu vollziehen, um den nötigen Lerneffekt zu erhalten (Art. 27 bis 31 JStG).
  • Bei in der Schweiz lebenden gewalttätigen jungen Ausländern müssen die Behörden alle technischen Möglichkeiten zur Verfügung haben und wahrnehmen können, um das Alter zu bestimmen, falls der konkrete Verdacht besteht, dass sich der junge Ausländer durch falsche Altersangabe eine mildere Strafe zu erschleichen versucht.

Auch im Bereich des Strafgesetzbuches (StGB), welches per 1.1.2007 revidiert in Kraft getreten ist, bestehen zahlreiche Mängel, welche indirekt auch für das Thema Jugendgewalt relevant sind. Die SVP hat eine parteiinterne Arbeitsgruppe mit ausgewiesenen Experten eingesetzt, welche diesen Herbst konkrete Änderungsvorschläge für das StGB präsentieren wird, weshalb ich an dieser Stelle nicht weiter auf das Strafrecht eingehen möchte.

2. Verantwortung der Eltern im Zivilrecht stärken
Die Eltern haben die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder zu tragen. Die SVP fordert daher, dass Art. 333 des ZGB grundlegend geändert wird, dass Eltern in jedem Falle für verursachte Schäden ihrer unmündigen Kinder verantwortlich sind. Gerade das unbedingte Geradestehen für die Verfehlungen der Zöglinge dürfte die Erziehungsverantwortung der Eltern verstärken und familieninterne Aufsicht vergrössern.

3. Integration statt Einbürgerung und Ausschaffung bei Vergehen
Es soll aus Sicht SVP nur eingebürgert werden, wer in der Gemeinde integriert ist. Hierüber entscheiden die entsprechenden Gemeindeorgane definitiv. Ausserdem soll nur eingebürgert werden, wer zuvor während 7 Jahren über eine unbefristete Niederlassungsbewilligung verfügt. Ausserdem wird mit der Ausschaffungsinitiative sichergestellt, dass, wer in schwerwiegender Weise gegen unsere Rechtsordnung verstösst, das Land verlassen muss.

4. Zwingende Beherrschung einer Landessprache
Bei ungenügenden Sprachkenntnissen wird nicht nur die Integration in das Land, sondern auch in den Arbeitsmarkt massiv erschwert. Dies zeigt sich bei der Lehrstellensuche, wo Ausländerkinder überproportional Mühe haben und als Folge mangelnder Sprachkenntnisse oftmals in den Sozialwerken landen. Die SVP fordert daher, das fremdsprachige Kinder zunächst die Sprache erlernen müssen und erst nach einem erfolgreichen Sprachtest in die Regelklasse zugelassen werden. Auch die Eltern sollen die Landessprache erlernen.

5. Ordnung und Disziplin an Schulen durchsetzen
Lehrer und Schul-, und andere Behörden (Jugendanwaltschaft etc.) brauchen wirksame Sanktionsmöglichkeiten – vom disziplinarischen Massnahmen über Geldstrafen bis zu Einweisungen für renitente Jugendliche in Erziehungsanstalten.

­Die Schulordnung gilt für das gesamte Schulareal. Für Personen, welche nicht der Schule angehören, ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände verboten.

­Strikte Absenzenkontrollen sind wieder einzuführen. Fernbleiben vom Unterricht ohne ersichtlichen Grund soll mit Bussen und Arbeitsstrafe geahndet werden.

­Mitwirkungspflicht und Erziehungsverantwortung der Eltern: Die Eltern sind per Vertrag zu verpflichten, ihren Beitrag zu einem geordneten Schulbetrieb zu leisten. Dazu gehören obligatorische Besuche von Elternabenden.

­Jugendliche, welche den Unterricht wiederholt in massiver Weise stören, sind nach dem Scheitern disziplinarischer Massnahmen in Erziehungsanstalten einzuweisen.

6. Leistung fördern statt verhindern
Leistung muss wieder etwas zählen und bewertet werden. Die Schüler sollen ihre Stärken und Schwächen kennen. Leistung muss messbar sein. Eine Bewertung in Worten bietet zu viel Interpretationsspielraum und dient weder Schülern, noch Lehrern noch Lehrmeistern. Die SVP fordert deshalb die Wiedereinführung der Schulnoten in der Grundstufe (ab dem 2. Schuljahr).

7. Konzentration des Lehrplans auf Berufserfordernisse
Schlechte Testergebnisse bei internationalen Vergleichen wie PISA sind die Quittung für die 68er Laissez-faire Politik und viele schlecht bis nicht integrierte ausländische Schüler. Zudem wird der Schule wird heute alles „angehängt“ – als Quittung kommen die Basisfächer Sprache und Rechnen zu kurz. Immer mehr Lehrmeister kritisieren das ungenügende Niveau von Schulabgängern. Insbesondere für fremdsprachige Kinder macht das Pirouettenüben keinen Sinn, wenn sie nicht einmal die Grundschritte beherrschen. Die SVP fordert im Lehrplan die stärkere Gewichtung der Basisfächer Sprache und Mathematik. Andere Aufgaben ausserhalb des Kernbereichs sind zu reduzieren oder ganz zu streichen.

8. Arbeit fördern, Sozialkarrieren verhindern
Eine Lehrstelle ist ein Privileg. Jugendliche haben sich an die Betriebsordnungen zu halten und ihre Aufgaben auszuführen. Bei Weigerung muss eine Kürzung des Lehrlingslohns möglich sein. Ausserdem gilt es die Anreize in den Sozialversicherungen (ALV, IV, Familienzulagen) für Jugendliche so auszugestalten, dass mehr Anreize für eine Arbeit als für Sozialleistungen bestehen.

Hans Fehr
Hans Fehr
Nationalrat Eglisau (ZH)
 
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